Pflegegrade: 28 Punkte sollen künftig nur noch für Pflegegrad 1 reichen
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 17:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die finanzielle Schieflage der gesetzlichen Pflegeversicherung zwingt die Bundespolitik zum Handeln, doch die vorgelegten Pläne stoßen auf massiven Widerstand. Das Bundeskabinett brachte mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) erste Reformschritte auf den Weg, die ein für das Jahr 2027 erwartetes Defizit von rund 8 Milliarden Euro abwenden sollen.
Ein breites Sozialbündnis aus 14 Organisationen – darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall, Ver.di, die Caritas, die Diakonie sowie mehrere Sozialverbände – fordert nun einen Stopp der Kürzungspläne bei Pflege und Familienleistungen. Sie warnen vor gravierenden Folgen für Betroffene und Versorgungsstrukturen.
Strengere Kriterien und Kürzungen bei den Pflegegraden
Kern der Kritik sind die von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann forcierten Pläne, die Zugangshürden zu Pflegeversicherungsleistungen ab 2027 spürbar anzuheben.
Vorgesehen ist eine Erhöhung der Punkteschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3. So würden 28 Punkte, die bislang zur Einstufung in Pflegegrad 2 führen, künftig nur noch für Pflegegrad 1 reichen. Betroffene müssten damit deutlich stärkere Einschränkungen aufweisen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Zudem soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für Alltagshilfen bei Pflegegrad 1 entfallen und durch eine Pflegebegleitung ersetzt werden. Während der Gesetzentwurf für bereits eingestufte Personen einen Bestandsschutz vorsieht und sie vor einer Herabstufung schützt, würde der Wegfall des Entlastungsbetrags auch bisherige Leistungsempfänger betreffen. Ein Sozialraumbudget ist laut den Planungen erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen.
Das Sozialbündnis warnt, dass diese Änderungen den Zugang zu Leistungen erschweren oder verhindern und die Versorgung sowie die Personalbemessung gefährden. Verbraucherschützer und der Sozialverband VdK raten Versicherten daher, Anträge bei leichteren Einschränkungen möglichst noch bis zum 31. Dezember 2026 zu stellen, um eine Begutachtung nach dem geltenden System zu sichern.
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Auch beim Budget für die Verhinderungspflege von bislang rund 3.300 Euro jährlich drohen Einschnitte: Die Mittel sollen künftig in vier kleinere Töpfe aufgeteilt werden, was die flexible Nutzung einschränkt.
Finanzielle Belastungen und Vorziehen von Sparmaßnahmen
Hintergrund des Gesetzespakets sind erhebliche Finanzierungslücken: Für die Pflegekassen wurden ohne Gegenmaßnahmen Defizite von 7,6 Milliarden Euro für 2027 sowie 15,4 Milliarden Euro für 2028 prognostiziert.
Um diese abzufedern, soll der Beitragssatz für Kinderlose ab 2027 von 4,2 auf 4,5 Prozent steigen, was voraussichtlich 3,3 Milliarden Euro an Mehreinnahmen einbringt. Für kinderlose Pflichtversicherte außerhalb Sachsens bedeutet dies jährliche Mehrkosten von 108 Euro bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro, 180 Euro bei 5.000 Euro und rund 392 Euro ab 6.375 Euro.
Zusätzlich soll die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich beziehungsweise 3.600 Euro jährlich angehoben werden. Ab dem 1. Januar 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner vorgesehen, während Minijobs ebenfalls beitragspflichtig werden sollen.
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Berufsverbände wie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Deutsche Pflegerat (DPR) bemängeln das parlamentarische Vorgehen grundsätzlich. Es sei verfehlt, Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen festzulegen, bevor die dafür eingesetzte Strukturkommission Vorschläge vorgelegt habe.
Diese Kommission soll ab Oktober 2026 grundlegende Reformen beraten und bis Januar 2027 Ergebnisse liefern. Der DBfK warnt vor wirtschaftlichen Belastungen der Einrichtungen und vor Personalabbau infolge veränderter Bemessungsgrundlagen. Auch Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisierte Einschränkungen für die Pflegekommission.
Forderung nach solidarischer Finanzierung
Gleichzeitig verschärft sich die Situation für Betroffene: Die Zuzahlungen für Heimbewohner stiegen von unter 2.000 Euro im Jahr 2019 auf über 3.300 Euro im Sommer 2026. Das Sozialbündnis warnt zudem vor weiteren Einschnitten im Sozialbereich, etwa bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie der Eingliederungs-, Kinder- und Jugendhilfe.
Statt Kürzungsmaßnahmen fordern die Verbände eine verlässliche und solidarisch finanzierte Pflegeversicherung, gestützt durch eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen und Erbschaften.
