Pflegegrade, Punktgrenzen

Pflegegrade: Neue Punktgrenzen erschweren ab 2027 höhere Einstufungen

Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Kabinettsentwurf bündelt Pflegeleistungen in vier Budgets, verändert Pflegegeld und Begutachtungsschwellen und stößt auf Kritik.
Ein heller, modern gestalteter Wohnraum mit warmem Tageslicht und minimalistischer Einrichtung für die häusliche Pflege. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PNOG) steht der Pflegeversicherung eine grundlegende Neuordnung bevor. Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, Leistungen ab dem 1. Januar 2027 neu zu strukturieren und Bürokratie abzubauen.

Die Bundesregierung reagiert damit auch auf angespannte Finanzen: Ohne Gegenmaßnahmen droht der Pflegeversicherung nach offiziellen Prognosen ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 sowie von mehr als 15 Milliarden Euro im Jahr 2028.

Neugestaltung der Budgets und Wegfall alter Modelle

Ein Kernbestandteil des Gesetzesentwurfs ist die Auflösung der bisherigen Verhinderungspflege als eigenständige Leistung zum 1. Januar 2027. Der bisherige gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3539 Euro pro Jahr wird gestrichen. Stattdessen gehen die Bestandteile in ein System aus vier Budgets über.

Für akute Notsituationen und ungeplante Ausfälle sieht der Regierungsentwurf ein jährliches Überbrückungsbudget vor: Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 und 3 sollen jeweils 1855 Euro erhalten, in Pflegegrad 4 und 5 sind es je 2285 Euro.

Ergänzend dazu ist ein monatliches Sachleistungsbudget vorgesehen, gestaffelt nach Pflegegraden: 889 Euro in Pflegegrad 2, 1590 Euro in Pflegegrad 3, 2089 Euro in Pflegegrad 4 und 2529 Euro in Pflegegrad 5.

Das monatliche Entlastungsbudget beläuft sich künftig auf 386 Euro (Pflegegrad 2), 638 Euro (Pflegegrad 3), 889 Euro (Pflegegrad 4) sowie 1079 Euro (Pflegegrad 5). Für das neu geschaffene Sozialraumbudget sind monatlich 175 Euro veranschlagt, bei Pflegebedürftigen unter 25 Jahren 300 Euro.

Dieses Sozialraumbudget darf nicht für Ersatzpflege genutzt werden, sondern steht nur für anerkannte Alltagshilfen zur Verfügung, wobei Tagespflege ausgeschlossen bleibt. Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich sollen künftig direkt aus dem Budget finanziert werden.

Anpassungen beim Pflegegeld und höhere Hürden für Pflegegrade

Beim Pflegegeld, das seit Januar 2025 je nach Pflegegrad monatlich 347 Euro (Grad 2), 599 Euro (Grad 3), 800 Euro (Grad 4) und 990 Euro (Grad 5) beträgt, plant die Bundesregierung zum 1. Januar 2027 eine Erhöhung auf 380, 630, 890 beziehungsweise 1080 Euro monatlich. Pflegegrad 1 erhält weiterhin kein Pflegegeld; der dortige bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat entfällt nach den Plänen ersatzlos.

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Der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 hebt die Punktgrenzen an: Pflegegrad 2 beginnt künftig bei 30 statt 27 Punkten. Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen Antrag stellt, wird noch nach geltendem Recht begutachtet — dieser Leitfaden zeigt Ihnen die neuen Schwellen und die drei Schritte zur Antragstellung vor dem Stichtag. Kostenlosen Pflege-Leitfaden jetzt anfordern

Zugleich soll die reguläre Anpassung zum 1. Januar 2028 gestrichen werden. Eine Fortführung der Anpassung folgt erst ab 2029 nach dem geometrischen Mittel der Kerninflation der vergangenen drei Jahre, begrenzt durch die Lohnentwicklung.

Für das Jahr 2028 ist keine Nachzahlung vorgesehen. Der Entwurf kalkuliert mit Einsparungen von 4,7 Milliarden Euro im Jahr 2028, gefolgt von Minderausgaben in Höhe von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2029 und 4,9 Milliarden Euro im Jahr 2030.

Ab 2027 steigen zudem die Schwellenwerte bei der Begutachtung:
- Pflegegrad 1 greift künftig ab 15 statt 12,5 Punkten.
- Pflegegrad 2 beginnt ab 30 statt 27 Punkten.
- Pflegegrad 3 erfordert 50 statt 47,5 Punkte.
- Die Schwellen für die Pflegegrade 4 (ab 70 Punkte) und 5 (ab 90 Punkte) bleiben unverändert.

Bestehende Einstufungen bleiben bis zu einer Neubegutachtung geschützt, und Anträge bis zum 31. Dezember 2026 werden nach geltendem Recht bearbeitet. Vom 1. Januar bis zum 30. April 2027 entfällt für Begutachtungen die reguläre Frist von 25 Arbeitstagen, sofern keine Dringlichkeit vorliegt.

Kritik und weiterer parlamentarischer Fahrplan

Aus der Fachwelt regt sich deutlicher Widerspruch. Der Deutsche Pflegerat bemängelt die Anhebung der Punktgrenzen als rein fiskalisch motiviert. Die Ruhrgebietskonferenz Pflege und das Bündnis „ZukunftPflege NRW“ warnen vor geringerer Personalausstattung bei unverändertem Pflegebedarf.

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Die Verhinderungspflege fällt zum 1. Januar 2027 als eigenständige Leistung weg — der bisherige Jahresbetrag von bis zu 3539 Euro geht in vier neue Budgets über. Wer heute plant, verliert den Überblick über Überbrückungs-, Sachleistungs-, Entlastungs- und Sozialraumbudget. Der Leitfaden stellt alle vier Budgets je Pflegegrad gegenüber und zeigt, welche Leistung künftig wofür gilt. Budget-Vergleich jetzt herunterladen

Fachverbände für Menschen mit Behinderung kritisieren insbesondere die Einschnitte bei flexiblen Entlastungsleistungen für betroffene Familien. Demgegenüber sieht der GKV-Spitzenverband Erleichterungen, etwa durch das auf 300 Euro erhöhte Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige, den Wegfall gesonderter Anträge für Verbrauchshilfsmittel und geplante ambulante Pflegenotdienste.

Im parlamentarischen Ablauf ist die erste Lesung des PNOG im Deutschen Bundestag für den 5. November 2026 angesetzt. Die Schlussabstimmung soll am 11. Dezember 2026 folgen, bevor der Bundesrat das Vorhaben am 18. Dezember 2026 berät. Bis Ende Januar 2027 soll zudem eine Pflegestrukturkommission weitere Vorschläge vorlegen, die in eine für Juli 2027 anvisierte Strukturreform münden sollen.

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