Pflegeheim-Kosten, Euro

Pflegeheim-Kosten: 3.364 Euro Eigenanteil im ersten Jahr

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 10:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Pflegeheim-Bewohner zahlen im Schnitt 3.364 Euro monatlich selbst. Die Bundesländer unterscheiden sich stark, geplante Reformen sollen ab 2027 entlasten.

Pflegekosten 2026: Hohe Eigenanteile und Reformpläne im Überblick
Ältere Hände halten einen Taschenrechner mit steigenden Zahlen und Euro-Münzen, im Hintergrund verschwommene Finanzdokumente. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

364 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen. Das zeigt eine neue Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2026. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Steigerung von 256 Euro – allein seit Jahresbeginn kamen 119 Euro hinzu.

So setzen sich die Kosten zusammen

Der pflegebedingte Eigenanteil liegt bundesweit bei durchschnittlich 2.088 Euro – 226 Euro mehr als im Juli 2025. Für Unterkunft und Verpflegung werden im Schnitt 1.086 Euro fällig, 50 Euro mehr als vor einem Jahr. Hinzu kommen Investitionskosten der Heime.

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind enorm. Am teuersten ist Bremen mit 3.761 Euro monatlich, gefolgt von Berlin (3.749 Euro) und dem Saarland (3.695 Euro). Am günstigen Ende liegt Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro. In Niedersachsen sind es 3.008 Euro, in Sachsen 3.152 Euro. Hessen verzeichnete binnen eines Jahres einen Anstieg um über 13 Prozent auf 3.431 Euro.

Entlastung mit der Zeit

Die Pflegekassen gewähren gestaffelte Zuschüsse auf den pflegebedingten Eigenanteil. Im ersten Jahr beträgt der Zuschuss 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent. Ab dem vierten Jahr übernehmen die Kassen 75 Prozent.

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Für Langzeitbewohner sinken die Kosten dadurch deutlich. In Sachsen reduziert sich der Eigenanteil von 3.152 Euro im ersten Jahr auf 1.870 Euro ab dem vierten Jahr. In Berlin fällt die Belastung von 3.388 auf 1.942 Euro. Trotz dieser Entlastung bleibt das Preisniveau für viele eine Herausforderung.

Wenn das Geld nicht reicht

Reichen Einkommen und Vermögen nicht, springt das Sozialamt ein – allerdings erst, wenn das verwertbare Vermögen auf 10.000 Euro geschrumpft ist. Wichtig: Der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ wirkt nicht rückwirkend. Nötig sind Kontoauszüge der letzten drei Monate, Einkommensbelege und der Heimkostennachweis.

Eine Unterhaltspflicht für Kinder besteht erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro. Als weitere Entlastung gibt es Wohngeld oder in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern das sogenannte Pflegewohngeld für Investitionskosten. Der vdek fordert, dass Länder wie Hessen die Investitionskosten komplett übernehmen – das würde Bewohner um über 500 Euro monatlich entlasten.

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Reformpläne für 2027

Die Pflegeversicherung steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet, der gesamte Finanzbedarf liegt bei 11,2 Milliarden. Mehrere Reformmaßnahmen sind im Gespräch.

Geplant ist, die Entlastungszuschläge zeitlich zu strecken: Die erste Erhöhungsstufe soll erst nach 18 statt nach 12 Monaten greifen. Das würde den Kassen 2027 rund 2,6 Milliarden Euro sparen. Diskutiert wird außerdem, die verpflichtende Tarifbezahlung für Pflegekräfte ab 2027 für vier Jahre auszusetzen. Auf der Einnahmenseite könnte der Beitragssatz für kinderlose Versicherte auf 4,3 Prozent steigen.

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