Pflegeheim Wien: 20 Bewohner monatelang falsch medikamentiert
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 17:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Pflegeheim Haus Leopoldau der Organisation HĂ€user zum Leben in Wien haben ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum 20 von 350 Bewohnerinnen und Bewohnern falsche Medikamente erhalten. Der Fall zeigt exemplarisch, wie fehleranfĂ€llig die Medikamentenversorgung in Pflegeeinrichtungen sein kann und welche Konsequenzen ein solcher Vorfall organisatorisch, rechtlich und personell nach sich zieht.
Was passiert ist
Laut HÀuser zum Leben wurden mehreren Bewohnern Medikamente in falscher Dosierung, zur falschen Tageszeit oder in falscher Darreichungsform verabreicht. Konkret betroffen war unter anderem das PrÀparat Seractil, das zweimal statt der vorgesehenen dreimal tÀglich verabreicht wurde.
Ein Vitamin-D-PrĂ€parat wurde als Tropfen statt in Tablettenform gegeben, und ein Medikament gegen eine ĂŒberaktive Blase blieb in mindestens einem Fall gĂ€nzlich unverabreicht.
Nach Angaben von HĂ€user zum Leben wurden zudem teils abgesetzte oder gar nicht verschriebene Medikamente ausgegeben. Der erste bekannte Fall einer solchen Fehlmedikation trat im MĂ€rz 2025 auf, bevor sich das Muster offenbar ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum fortsetzte.
Gesundheitliche Folgen bislang unauffÀllig
Der Gesundheitszustand der 20 betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner gilt nach aktuellem Stand als unauffĂ€llig. Bei zwei Betroffenen stehen jedoch noch Labortests aus, deren Ergebnisse Aufschluss darĂŒber geben sollen, ob die Fehlmedikation gesundheitliche Auswirkungen hatte.
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Personelle Konsequenzen und behördliche PrĂŒfung
Als Reaktion auf die VorfĂ€lle wurden die zustĂ€ndige Teamleiterin sowie die Direktorin des Hauses freigestellt. HĂ€user zum Leben spricht in diesem Zusammenhang von Personalversagen. Die Organisation hat zudem eine zusĂ€tzliche Kontrollebene bei der Medikamentenausgabe eingezogen, um vergleichbare Fehler kĂŒnftig frĂŒhzeitiger zu erkennen.
Neben den internen MaĂnahmen ist auch die Wiener Magistratsabteilung 40 (MA40), die fĂŒr Soziales und Pflege zustĂ€ndig ist, aktiv in den Fall eingebunden. Zur weiteren AufklĂ€rung lĂ€uft eine externe PrĂŒfung, die von der Beratungsgesellschaft Sebesta und der Kanzlei Baker McKenzie durchgefĂŒhrt wird â laut ORF handelt es sich dabei um zwei unabhĂ€ngige Gutachter. Parallel dazu prĂŒft die Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung zu dem Fall.
Einordnung
Der Fall im Haus Leopoldau reiht sich in eine grundsĂ€tzliche Herausforderung der stationĂ€ren Pflege ein: Die korrekte Verabreichung von Medikamenten an eine groĂe Zahl von Bewohnerinnen und Bewohnern mit unterschiedlichen Verordnungen erfordert lĂŒckenlose Kontrollmechanismen.
Fehler bei Dosierung, Darreichungsform oder Verabreichungszeitpunkt können, wie der Wiener Fall zeigt, ĂŒber Monate unentdeckt bleiben, bevor sie systematisch aufgedeckt werden.
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FĂŒr Angehörige von Pflegeheimbewohnern wirft der Vorfall Fragen zur Kontrolldichte in Einrichtungen auf, insbesondere zur Frage, wie Medikamentenvergaben dokumentiert und gegengeprĂŒft werden.
Die laufenden externen PrĂŒfungen durch Sebesta und Baker McKenzie sowie die staatsanwaltschaftliche PrĂŒfung sollen klĂ€ren, ob es sich um ein isoliertes Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter handelte oder ob strukturelle MĂ€ngel in den AblĂ€ufen des Hauses eine Rolle gespielt haben. Bis zum Abschluss dieser PrĂŒfungen bleibt offen, welche weiteren Konsequenzen sich fĂŒr HĂ€user zum Leben und die betroffene Einrichtung ergeben.
