Pflegeheime in Belgien: Apotheker prüfen Medikamente bei Senioren ab 85
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn belgischen Pflegeheimen wird die pharmazeutische Betreuung von Senioren neu geregelt. Apotheker dürfen in Zusammenarbeit mit Ärzten und dem Pflegepersonal die Arzneimittelversorgung von Pflegeheimbewohnern ab 85 Jahren überprüfen und optimieren, sofern diese mehr als fünf Medikamente einnehmen.
Diese Maßnahme geht auf das belgische Gesundheitsministerium unter Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke zurück, wie aus Berichten vom 29. Oktober 2026 hervorgeht.
Risiken durch Polymedikation im Alter verringern
Hintergrund der Initiative ist die weit verbreitete gleichzeitige Verabreichung mehrerer Arzneimittel bei älteren Menschen, die oft mit gesundheitlichen Risiken einhergeht.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums zielt die Neuerung darauf ab, schädliche Wechselwirkungen, fehlerhafte Dosierungen und unnötige Verordnungen spürbar zu reduzieren. Durch die fachliche Begutachtung durch Pharmazeuten sollen Behandlungskonzepte kritisch hinterfragt und mögliche Risiken für Senioren frühzeitig erkannt werden.
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Die Zielgruppe der neuen Regelung ist klar umrissen: Nach Angaben von Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke betrifft die Neuregelung rund 58.000 Heimbewohner ab 85 Jahren, bei denen mindestens fünf unterschiedliche Arzneimitteltypen verordnet sind.
Bei den anstehenden Medikamentenprüfungen sollen bestimmte Schwerpunkte gesetzt werden. Vorrangig betrachtet werden Beschwerden der Bewohner sowie der Einsatz von Psychotropika. Zudem stehen Fälle mit schweren Nierenproblemen oder Patienten mit einem kürzlichen Krankenhausaufenthalt im Fokus der pharmazeutischen Analyse.
Ärztliche Entscheidungsbefugnis und feste Vergütung
Trotz der erweiterten Kontrollfunktion für Apotheker bleibt die Zuständigkeit für die medizinische Behandlung geregelt: Die endgültige Entscheidung über eine Anpassung oder Änderung der Therapie liegt weiterhin allein beim behandelnden Arzt. Dieser trifft therapeutische Entscheidungen stets nach Rücksprache mit dem jeweiligen Patienten beziehungsweise dessen rechtlichem Vertreter. Der Apotheker übernimmt somit eine prüfende und beratende Funktion, greift jedoch nicht eigenmächtig in bestehende Verordnungen ein.
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Für die Überprüfung erhalten Apotheker eine Vergütung von circa 82 Euro pro durchgeführter Analyse. Für die betroffenen Heimbewohner entstehen dabei keine zusätzlichen Belastungen, da die Kosten vollständig erstattet werden. Die Analyse ist regulär in einem Intervall von zwei Jahren vorgesehen, kann jedoch auf ausdrückliche ärztliche Anordnung auch häufiger vorgenommen werden.
Für das Programm ist ein Jahresbudget von circa 775.000 Euro veranschlagt, das für rund 8.500 Heimbewohner ausgelegt ist. Die Initiative verbindet somit eine engere interdisziplinäre Abstimmung zwischen Pflege, Pharmazie und Ärzteschaft mit einem gezielten Mitteleinsatz zur Verbesserung der Patientensicherheit.
