Pflegekarte: Pflicht zum Einlesen kostet Pflegedienste 2,3 Millionen Stunden
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 17:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zwei parallele Entwicklungen zeigen, wie stark bürokratischer Aufwand das deutsche Pflegesystem belastet: Pflegedienste kritisieren einem Bericht von newslocker.com zufolge den massiven Zeitverlust durch die Pflicht zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte, der demnach jährlich 2,3 Millionen Arbeitsstunden verschlingt.
Gleichzeitig kämpfen lokale Behörden laut einem Bericht von kommune21.de mit steigenden Kosten in der Hilfe zur Pflege. Beide Befunde verweisen auf ein strukturelles Problem, das die anstehende Pflegereform nur teilweise adressiert.
Digitalisierung als zweischneidiges Schwert
Wie stark Verwaltungsprozesse den Pflegealltag prägen, zeigt ein Beispiel aus dem Kreis Darmstadt-Dieburg: Dort konnte laut kommune21.de durch Automatisierung der Bearbeitungsaufwand pro Sachbearbeiter und Monat von elf Stunden auf unter 20 Minuten gesenkt werden – eine Entlastung von über 90 Prozent im zuständigen Fachamt.
Möglich wurde dies durch ein Projekt mit dem Softwareanbieter Prosoz Herten und eine Komponente für Fachverfahren namens OPEN/PROSOZ. Die Größenordnung des betroffenen Bereichs ist erheblich: In Deutschland werden jährlich stationäre, teilstationäre und ambulante Leistungen im Umfang mehrerer Milliarden Euro in den Rechtskreisen SGB IX und SGB XII abgerechnet.
Solche Entlastungseffekte stehen jedoch im Kontrast zu anderen bürokratischen Pflichten, die Pflegedienste zusätzlich belasten. Das verpflichtende Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte ist dafür ein Beispiel unter mehreren – auch im Heilmittelbereich schlagen Verbände wie der IFK Alarm: Interne Befragungen zeigten, dass jede vierte ärztliche Verordnung fehlerhaft sei.
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Nach Daten aus dem GKV-Heilmittelinformationssystem waren 2024 von 39 Millionen Verordnungsblättern rund 9,75 Millionen fehlerhaft. Bei einer Korrekturzeit von fünf Minuten pro Verordnung ergeben sich daraus rund 812.500 Arbeitsstunden jährlich.
Zusätzlich würden etwa 3,4 Prozent der abgerechneten Heilmittelverordnungen von den Kassen retaxiert, was Umsatzverluste von rund 220 Millionen Euro pro Jahr verursache.
Der IFK fordert deshalb die Abschaffung der Nullretaxation bei reinen Formfehlern, eine Verkürzung der Absetzungsfrist von neun auf sechs Monate sowie erweiterte Korrekturmöglichkeiten für Heilmittelerbringer. Eine elektronische Heilmittelverordnung wird voraussichtlich erst Mitte Juni 2029 verpflichtend.
Steigende Kosten und die geplante Pflegereform
Parallel zur Bürokratiedebatte wächst der finanzielle Druck auf das System. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hält laut einem FAZ-Interview vom 10. September 2026 an höheren Schwellenwerten für die Pflegegrade und an Eingriffen beim Entlastungsbetrag fest – begründet mit steigenden Pflegekosten und einem drohenden Finanzloch von rund acht Milliarden Euro im Jahr 2027. Der vdek beziffert die aktuelle Finanzierungslücke ebenfalls auf acht Milliarden Euro und rechnet mit einem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in der kommenden Woche.
Der Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 sieht unter anderem vor, dass Pflegegrad 1 künftig bei 15 bis unter 30 Punkten statt bisher 12,5 bis unter 27 beginnt. Der Medizinische Dienst Bund erwartet dadurch erschwerte Erst- und Höherstufungen, insbesondere für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sowie für ältere und alleinlebende Antragsteller.
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Auch das PNOG selbst würde neue Verwaltungsstrukturen schaffen: Für eine geplante flächendeckende Pflegebegleitung ab 1. Januar 2028 müssten laut haeusliche-pflege.net bis zu 20.000 Pflegefachkräfte der direkten Versorgung entzogen werden – Personal, das laut Branchenvertretern ohnehin fehlt. Das Bundesgesundheitsministerium drängt dennoch auf ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, um drohende Defizite von bis zu 15 Milliarden Euro abzuwenden.
Digitale Teilhabe als weiteres Konfliktfeld
Auch auf Länderebene wird über bürokratische Hürden gestritten. Bei einer Anhörung zum Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz im Landtag Schleswig-Holstein forderten Sozialverbände wie der Paritätische SH, der SoVD SH, der VdK Nord sowie Vereinigungen von Menschen mit Behinderung eine verbindliche, flächendeckend finanzierte Verwaltungsassistenz ohne vorgelagertes Nachweisverfahren.
Kritisiert wurde insbesondere die geplante Pflicht zum Servicekonto samt Digital-First-Prinzip, da Finanzierung und Trägerschaft der vorgesehenen Assistenzregelung bislang offenblieben.
BĂĽrokratieabbau als gemeinsamer Nenner
Über alle Bereiche hinweg – von der Abrechnung über die Kartenlesepflicht bis zur Heilmittelverordnung – zeigt sich ein gemeinsames Muster: Verwaltungsaufwand bindet Personal, das in der direkten Pflege fehlt.
Während einzelne Digitalisierungsprojekte wie in Darmstadt-Dieburg zeigen, dass Automatisierung spürbare Entlastung bringen kann, bleibt unklar, ob die geplante Pflegereform strukturelle Bürokratie tatsächlich abbaut oder durch neue Nachweis- und Beratungspflichten an anderer Stelle wieder aufbaut.
