Pflegekommission, Union

Pflegekommission: Union und SPD einigen sich auf Prüfauftrag zu Eigenanteilen

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 04:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Expertengremium soll Reformoptionen zu Eigenanteilen, Pflegefinanzierung und Kapitaldeckung prüfen; konkrete Begrenzungen sind noch nicht beschlossen.

Union und SPD einigen sich auf Prüfauftrag für Pflegekommission
Ein heller, moderner Flur in einer Pflegeeinrichtung mit großen Fenstern und Blick auf einen ruhigen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Die Koalitionspartner Union und SPD haben ihren Konflikt über den konkreten Arbeitsauftrag der geplanten Pflegekommission beigelegt. Nach Beratungen über die Ausgestaltung liegt eine Vorlage für das Bundeskabinett vor, die den Weg für die Einsetzung des Expertengremiums ebnet.

Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, wie die künftige Finanzierung der Pflege gesichert und die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen eingedämmt werden kann.

Kompromiss bei Eigenanteilen und Finanzierungsfragen

Im Vorfeld der Einigung bestanden zwischen den Regierungsparteien erhebliche Differenzen hinsichtlich der Begrenzung von Kosten für Heimbewohner. Während die SPD Obergrenzen für die Eigenanteile einforderte, lehnte die Union eine feste Begrenzung ab.

In der Kabinettsvorlage von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) fand sich schließlich ein Kompromiss wieder: Die Pflegestrukturkommission erhält auf Wunsch der SPD den Auftrag, Maßnahmen gegen stark steigende Eigenanteile im Pflegeheim zu prüfen.

Der von den Sozialdemokraten ins Gespräch gebrachte Begriff des Pflegedeckels wurde dabei nicht in die offizielle Vorlage aufgenommen, sondern als reiner Prüfauftrag formuliert. Eine Vollabsicherung für das Pflegerisiko ist laut den Planungen ebenfalls nicht vorgesehen.

Darüber hinaus einigten sich die Koalitionäre darauf, dass das Gremium einen weiteren Vorstoß der SPD untersuchen soll: die mögliche Heranziehung von Privatversicherten zur Stabilisierung der Finanzen in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Parallel dazu soll die Kommission prüfen, inwiefern Kapitaldeckungselemente in das bestehende Pflegesystem integriert werden können.

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Struktur und Leitung der Expertenkommission

Für die Ausarbeitung der Reformoptionen setzt die Bundesregierung auf ein unabhängiges Fachgremium. Die Pflegestrukturkommission soll sich aus 13 Experten zusammensetzen. Den gemeinsamen Vorsitz übernehmen der ehemalige Caritas-Generalsekretär Georg Cremer sowie Gabriele Kuhn-Zuber, die Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB).

Das Gremium erhält die Aufgabe, fundierte Vorschläge zu erarbeiten, die über die unmittelbare Legislaturperiode hinausreichen und insbesondere die Herausforderungen der 2030er Jahre adressieren.

Zeitplan und bevorstehende Gesetzesänderungen

Die Bundesregierung beabsichtigt, das Beratergremium per Kabinettsbeschluss formal einzusetzen. Die Kommission soll bis spätestens Ende Januar 2027 umfassende Vorschläge für eine nachhaltige Reform des Pflegesektors vorlegen.

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Auf der Grundlage dieser Arbeitsergebnisse plant die Bundesregierung den weiteren gesetzgeberischen Prozess. Dem aktuellen Entwurf zufolge soll das neue Pflegegesetz zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Bereits vor dem Wirksamwerden der umfassenden Strukturreform sind punktuelle Beitragsanpassungen vorgesehen: Die Bundesregierung plant, die Beitragssätze zur Pflegeversicherung für Kinderlose zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte anzuheben.

Mehr zum Thema bei WELT: „Union und SPD: Koalition einigt sich auf Zuckersteuer und bei Pflegekommission“

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