Pflegekosten: Eigenanteil auf 3.364 Euro gestiegen, Reform geplant
Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 15:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Debatte um die Zukunft der sozialen Pflegeversicherung (SPV) hat mit einem Vorstoß der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) neue Fahrt aufgenommen. Sie forderte eine Deckelung des Eigenanteils in der stationären Pflege auf 1.500 Euro pro Monat. Der Vorschlag trifft auf ein System, das laut mehreren Kassenverbänden bereits im dritten Jahr in Folge tief in die roten Zahlen zu rutschen droht.
Steigende Eigenanteile belasten Pflegebedürftige
Der Verband der Ersatzkassen bezifferte den durchschnittlichen Eigenanteil im ersten Heimjahr zum 1. Juli 2026 bundesweit auf 3.364 Euro pro Monat – ein Plus von 119 Euro gegenüber dem Jahresbeginn und von 256 Euro gegenüber dem 1. Juli 2025. Vor diesem Hintergrund erscheint Rehlingers Forderung nach einer Kappung als Reaktion auf eine Belastung, die für viele Familien zunehmend kaum noch zu stemmen ist. Auch die Landkreise spüren die Folgen: Die Hilfe zur Pflege belief sich 2025 auf 6,6 Milliarden Euro, ein Anstieg um 12 Prozent.
Finanzielle Schieflage der Pflegekassen
Der BKK Dachverband warnte vor einem finanziellen "Dunkelrot" der SPV – bereits zum dritten Mal in vier Jahren. Nach Angaben des Verbands schuldet der Bund der Pflegeversicherung rund 10 Milliarden Euro, die sich aus der einmaligen Erstattung coronabedingter Sonderlasten und der jährlichen Übernahme von Renten- und Sozialversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige zusammensetzen. BKK-Vorständin Anne-Kathrin Klemm forderte strukturelle Reformen, mehr Prävention und Transparenz, um weitere Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Der GKV-Spitzenverband rechnet für 2027 mit einem Fehlbetrag von zehn Milliarden Euro in der Pflegeversicherung – ein Defizit, das voraussichtlich 2,5-mal so groß ausfallen dürfte wie jenes der Krankenkassen. Für 2026 selbst geht der Verband von einem Minus von 4,4 Milliarden Euro aus, einschließlich eines Notdarlehens von 3,2 Milliarden Euro.
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Nach Angaben aus dem Umfeld der Kassen droht der Pflegeversicherung ab Oktober 2026 sogar die Zahlungsunfähigkeit; im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete sie ein Minus von 770 Millionen Euro, wobei die Ausgaben um 11 Prozent und die Einnahmen nur um 3,9 Prozent stiegen.
SBK-Vorständin Demmler bezifferte die Schulden des Bundes bei ihrer Kasse auf 5 Milliarden Euro für pandemiebedingte Ausgaben sowie 5,3 Milliarden Euro für Rentenbeiträge pflegender Angehöriger und forderte eine Strukturreform mit fünf Punkten.
Ursachen: Mehr Pflegebedürftige, höhere Löhne
Das Statistische Bundesamt stellte fest, dass der Zuwachs von über 700.000 Pflegebedürftigen zwischen 2021 und 2023 nur zu einem Siebtel demografisch bedingt ist. Zugleich stiegen die Pflegelöhne zwischen 2022 und 2024 um ein Fünftel.
Der Medizinische Dienst Bund registrierte 2025 rund 3,1 Millionen Pflegebegutachtungen – fast doppelt so viele wie 2015. Insgesamt erhielten 2025 sechs Millionen Menschen Leistungen aus der SPV, knapp 90 Prozent davon werden zu Hause gepflegt.
Reformpläne der Koalition
Die schwarz-rote Koalition arbeitet an einer Pflegereform, dem sogenannten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Ein Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 sieht vor, dass bei Ersteinstufung in Pflegegrad 2 oder 3 das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten halbiert wird – bei Pflegegrad 2 von regulär 386 Euro auf 193 Euro, bei Pflegegrad 3 von 638 Euro auf 319 Euro.
Zudem soll die Dynamisierung der Pflegeleistungen vom 1. Januar 2028 auf den 1. Juli 2028 verschoben werden, mit einer Nullrunde 2028 und einer geänderten Berechnungsformel. Das Bundesgesundheitsministerium bezifferte die dadurch erzielten Minderausgaben für 2028 bis 2030 auf 10,97 Milliarden Euro.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte an, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige nicht zu kürzen, will aber die Pflegegrade 1 bis 3 schwerer erreichbar machen. Der Entwurf sieht dennoch vor, dass die Schwellenwerte steigen – Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte, Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte – und die Rentenbeiträge für Pflegepersonen auf 70 Prozent gekürzt werden.
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Laut AWO sollen die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ab 2027 nur noch bis zur Regelaltersgrenze gezahlt werden, was die Pflegeversicherung 2027 um 1,8 Milliarden Euro und 2030 um 2,1 Milliarden Euro entlasten soll.
Zur Gegenfinanzierung plant die Koalition zudem, die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro auf knapp 6.950 Euro monatlich anzuheben. Eine kinderlose Fachkraft mit 7.000 Euro Brutto müsste danach monatlich 83,25 Euro mehr zahlen, umgerechnet 999 Euro im Jahr.
Der Beitragssatz für Kinderlose soll zusätzlich um 0,1 Prozentpunkte auf 4,3 Prozent steigen. TK-Chef Jens Baas rechnet trotz der geplanten Reform mit weiter steigenden Beiträgen.
Kritik von Verbänden
Der Verein "wir pflegen" kritisierte, dass die geplante Bündelung von Einzelleistungen in Budgets zu einer Gegenrechnung führe: Das neue Entlastungsbudget solle das bisherige Pflegegeld ersetzen, doch Familien müssten daraus künftig auch Pflegehilfsmittel und Ersatzpflege bezahlen. Der Verein fordert stattdessen einen sogenannten Sockel-Spitze-Tausch.
Auch die geplante Deckelung des Krankenhaus-Pflegebudgets, die das Bundeskabinett am 29. April 2026 beschloss, stößt auf Widerstand. Ab 2027 soll das Budget nur noch mit allgemeinen Lohnzuwächsen wachsen, von 2027 bis 2029 sogar einen Prozentpunkt darunter.
Die pauschale Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen, bislang 2,5 Prozent des Budgets, entfällt komplett. DBfK und ver.di kritisierten diesen Schritt, zumal der GKV-Spitzenverband darauf verweist, dass Pflegepersonaluntergrenzen bereits in 12,5 Prozent aller Schichten unterschritten werden.
Die geplante Pflegebegleitung, ein weiteres element der Reform, soll erst 2028 starten. Im Bundestag warnten Abgeordnete während der Haushaltsdebatte vor Kürzungen im Sozialsystem und betonten das Spannungsfeld zwischen Finanzdisziplin und sozialer Verantwortung – ein Konflikt, der die anstehende Pflegereform in den kommenden Monaten weiter prägen dürfte.
