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Pflegereform 2027: 123.000 Menschen droht Einstufung zu verlieren

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 04:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 drohen strengere Einstufungskriterien in der Pflegeversicherung. Der VdK rät, Erstanträge noch 2026 zu stellen, um bestehende Ansprüche zu sichern.

Pflegereform 2027: Strengere Regeln für Pflegegrade – VdK rät zu schnellem Handeln
Ältere Hand liegt auf einem Stapel von Versicherungsunterlagen auf einem Holztisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im Rahmen der geplanten gesetzlichen Neuregelungen in der Pflegeversicherung zeichnen sich für künftige Antragsteller wesentliche Änderungen ab. Der Sozialverband VdK empfiehlt daher eine zeitnahe Prüfung bestehender Ansprüche.

Hintergrund ist der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz, der für das Jahr 2027 strengere Kriterien für die Einstufung in Pflegegrade vorsieht. Insbesondere bei den Pflegegraden 1 bis 3 wird mit einer Erschwerung der Anerkennungsvoraussetzungen gerechnet.

Verschärfte Kriterien durch das Pflegeneuordnungsgesetz

Das Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, die Anforderungen für Neueinstufungen ab dem 1. Januar 2027 anzuheben. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde von Nina Warken (CDU) vorgelegt; die politische Verantwortung für das Vorhaben liegt bei Carsten Linnemann.

Nach Einschätzung des Sozialverbands VdK wird diese Reform dazu führen, dass der Zugang zu Pflegeleistungen für viele Menschen erschwert wird. Besonders betroffen seien demnach die unteren Pflegegrade 1 bis 3, bei denen die Hürden für eine positive Einstufung deutlich steigen sollen.

Angesichts von derzeit über 6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland betreffen diese strukturellen Änderungen einen signifikanten Teil der Bevölkerung. Der Verband warnt davor, dass die geplanten Verschärfungen die soziale Absicherung im Pflegefall schwächen könnten.

Prognosen zu den Auswirkungen der Reform

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Die potenziellen Folgen der Gesetzesänderung lassen sich durch vorliegende Daten konkretisieren. Der Sozialverband VdK verweist in diesem Zusammenhang auf Berechnungen des IGES-Instituts.

Den Analysen zufolge könnten durch die Neuregelung rund 123.000 Menschen gänzlich ohne die Anerkennung eines Pflegegrades bleiben. Zudem wird prognostiziert, dass etwa 155.000 Personen einen niedrigeren Pflegegrad erhalten könnten, als es unter den aktuell geltenden Bestimmungen der Fall wäre.

Diese Zahlen verdeutlichen den Druck auf das System und die Versicherten, die durch die strengeren Bewertungsmaßstäbe ab 2027 mit Leistungskürzungen oder dem vollständigen Wegfall von Ansprüchen konfrontiert sein könnten.

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Aufgrund der bevorstehenden Verschärfungen rät der VdK dazu, Erstanträge auf einen Pflegegrad noch bis zum 31. Dezember 2026 zu stellen. Durch eine Antragstellung vor diesem Stichtag greifen für die Bewertung noch die derzeit gültigen Kriterien, was die Aussichten auf eine erfolgreiche Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 verbessert. Ein Erstantrag auf einen Pflegegrad kann dabei formlos eingereicht werden.

Für Personen, die bereits über eine Einstufung verfügen, mahnt der Verband hingegen zur Vorsicht. Bei einem Antrag auf Höherstufung des bereits bestehenden Pflegegrades könne unter den neuen Bedingungen eine Rückstufungsgefahr bestehen. Solche Anträge sollten daher nur nach einer genauen Prüfung der individuellen Situation und mit fachlicher Beratung gestellt werden, um den bestehenden Status nicht zu gefährden.

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