Pflegereform, FĂ€lle

Pflegereform 2027: 492.000 FĂ€lle drohen niedrigerer Pflegegrad

Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 15:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der PNOG-Entwurf plant strengere Pflegegrade, höhere BeitrĂ€ge fĂŒr Kinderlose und neue Budgets; VerbĂ€nde warnen vor Nachteilen fĂŒr Versicherte.

Pflegeversicherung: Entwurf sieht höhere BeitrĂ€ge und KĂŒrzungen vor
Ein leerer Holzstuhl in einem hellen, ruhigen Raum einer Pflegeeinrichtung mit Blick in einen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Die Diskussion ĂŒber die Zukunft der Pflegeversicherung gewinnt an SchĂ€rfe. Zahlreiche VerbĂ€nde kritisieren den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), der drohende finanzielle KĂŒrzungen und Überforderungen fĂŒr Versicherte mit sich bringen könnte. Gleichzeitig empfiehlt die Rentenkommission Anpassungen bei Krankengeld und Erwerbsminderungsrente, wĂ€hrend die Pflegekassen vor massiven Finanzlöchern stehen.

SchĂ€rfere Kriterien fĂŒr Einstufungen und Befristungen

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am 5. Juni 2026 einen Referentenentwurf zum PNOG vorgelegt, der noch kein geltendes Recht darstellt. Das Gesetzesvorhaben zielt unter anderem darauf ab, die Befristung von Pflegegraden zu erleichtern.

KĂŒnftig soll fĂŒr eine Befristung bereits die begrĂŒndete Wahrscheinlichkeit einer Verringerung der BeeintrĂ€chtigungen genĂŒgen, anstatt wie bisher die große Wahrscheinlichkeit. Zudem soll die Sechsmonatsvoraussetzung nach Paragraph 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) kĂŒnftig mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehen.

Eine Befristung nach Paragraph 33 SGB XI ist zwar bereits heute rechtlich möglich, wird laut Gesetzentwurf bisher jedoch bei weniger als 0,1 Prozent der Begutachtungen empfohlen. Die Gesamtdauer liegt bei maximal drei Jahren; die Frist fĂŒr einen Widerspruch betrĂ€gt nach Paragraph 84 des Sozialgerichtsgesetzes gewöhnlich einen Monat. Ein geplantes Inkrafttreten ist fĂŒr den 1. Januar 2027 anvisiert.

Der Sozialverband VdK warnt vor den geplanten Anhebungen der Schwellenwerte fĂŒr die Pflegegrade 1 bis 3 und rĂ€t Versicherten, noch im Jahr 2026 einen Antrag zu stellen, um von Bestandsschutzregelungen zu profitieren.

Im Entwurf soll der Schwellenwert fĂŒr Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte steigen, fĂŒr Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte und fĂŒr Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50 Punkte, wĂ€hrend die Grade 4 und 5 unverĂ€ndert bleiben. Zudem soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat fĂŒr den Pflegegrad 1 entfallen.

Laut einer WIdO-Auswertung könnten hochgerechnet rund 492.000 FÀlle jÀhrlich einen niedrigeren oder gar keinen Pflegegrad erhalten. Der bad e.V. mit Sitz in Essen bemÀngelt zudem, dass die Dynamisierung der LeistungsbetrÀge ab 2028 nur noch als Durchschnitt statt als Kumulation der Kerninflation der vorangegangenen drei Jahre berechnet werden soll.

Bei einer beispielhaften Kerninflation von je 2 Prozent in den Jahren 2025 bis 2027 ergĂ€be dies kĂŒnftig 2 statt bisher 6 Prozent Dynamisierung, wobei Personalkostensteigerungen unberĂŒcksichtigt blieben.

Steigende Belastungen und Budgetumstellungen

Neben LeistungskĂŒrzungen enthĂ€lt der Entwurf Anpassungen auf der Einnahmenseite. Zum 1. Januar 2027 soll der Kinderlosenzuschlag von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte steigen, womit der Gesamtbeitrag fĂŒr Kinderlose 4,3 Prozent erreicht, wĂ€hrend der allgemeine Satz bei 3,6 Prozent verbleibt.

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Der Arbeitnehmeranteil fĂŒr Kinderlose außerhalb Sachsens steigt auf 2,5 Prozent und in Sachsen auf 3,0 Prozent. Gleichzeitig soll die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.812,50 Euro im Jahr 2026 auf die GKV-Jahresarbeitsentgeltgrenze von monatlich 6.450 Euro angehoben werden.

Laut einer Modellrechnung des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Juni 2026 bedeutet dies fĂŒr Gutverdiener eine Mehrbelastung von maximal 21,75 Euro im Monat beziehungsweise 261 Euro im Jahr.

Eltern mit Kind zahlen rund 11,48 Euro mehr monatlich, kinderlose Rentner mit 2.200 Euro Bruttorente 2,20 Euro zusĂ€tzlich. Dadurch werden fĂŒr 2027 Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro durch den Zuschlag und 1,6 Milliarden Euro durch die Bemessungsgrenze erwartet. Bis 2030 erhofft sich das Ministerium Einsparungen von ĂŒber 20 Milliarden Euro.

Die Verbraucherzentrale NRW weist ferner auf Risiken beim bisherigen Entlastungsbetrag von 131 Euro hin: Dieser soll durch ein sogenanntes Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich ersetzt werden, das erst ab Pflegegrad 2 greift und keine Übertragung vorsieht.

Ohne Übergangsregelung könnten angesparte Guthaben aus dem Jahr 2026 bereits zum Jahresende 2026 verfallen, statt bis zum 30. Juni 2027 nutzbar zu bleiben. Eine Deckelung der Heim-Eigenanteile auf 1.500 Euro erachtete das Ministerium im Entwurf als derzeit nicht möglich. Die geltenden vollstationĂ€ren LeistungsbetrĂ€ge liegen fĂŒr die Pflegegrade 2 bis 5 zwischen 805 Euro und 2.096 Euro im Monat.

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Druck auf Kassen und parallele Reformvorhaben

Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung bleibt angespannt. Der Pflegeversicherung droht fĂŒr das Jahr 2027 ein Defizit von erwartet acht Milliarden Euro; zur StĂŒtzung greifen die Kassen auf Bundesdarlehen in Höhe von 4,2 Milliarden Euro zurĂŒck.

GKV-Chef Oliver Blatt hatte bereits im Februar darauf hingewiesen, dass einzelne Pflegekassen 2026 LiquiditĂ€tshilfen benötigen und spĂ€testens 2027 eine Krise drohe. Eine erste Pflegekasse hatte bereits im Februar 2025 LiquiditĂ€tshilfen beansprucht. Bis zum Jahr 2050 rechnet der Arbeitgeberverband Pflege mit rund 7,5 Millionen PflegebedĂŒrftigen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann plant fĂŒr das kommende Jahr eine Strukturkommission fĂŒr den grundlegenden Umbau der Versicherung. VdK-PrĂ€sidentin Verena Bentele forderte die Einbindung von Verbandsvertretern, pflegenden Angehörigen und hĂ€uslich Versorgten in dieser Kommission sowie eine Begrenzung der Eigenanteile und eine einheitliche Pflegeversicherung.

Sylvia BĂŒhler vom Verdi-Bundesvorstand mahnte, es gebe kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit, und sprach sich fĂŒr Steuermittel fĂŒr versicherungsfremde Leistungen sowie einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung aus.

Parallel dazu empfahl die Alterssicherungskommission in ihrem am 23. Juni 2026 ĂŒbergebenen Abschlussbericht unter anderem eine VerkĂŒrzung der Antragsfrist fĂŒr Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente von zehn auf vier Wochen sowie eine Ausweitung des Wiedereingliederungsversuchs auf ein Jahr.

Zudem soll der Minijob-Sonderstatus mit Ausnahme fĂŒr SchĂŒler abgeschafft werden, wodurch BeschĂ€ftigte bis 603 Euro monatlich Anspruch auf Krankengeld erhielten. Dieses wird nach Paragraph 96a SGB VI als Hinzuverdienst auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, wobei die Hinzuverdienstgrenze 2026 bei voller Erwerbsminderung bei 20.763,75 Euro brutto jĂ€hrlich liegt. Die parlamentarischen Beratungen zu den Gesetzesvorhaben werden fĂŒr den Herbst 2026 erwartet.

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