Pflegereform, Budgets

Pflegereform 2027: Neue Budgets bis 1.079 Euro, aber Leistungen fallen weg

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 22:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine umfassende Pflegereform mit strengeren Einstufungen und einem neuen Entlastungsbudget ab 2027.

Pflegereform 2026: Strengere Regeln und neue Budgets geplant
Eine ältere Person prüft medizinische Unterlagen an einem Schreibtisch im Kontext einer pflegerischen Reform. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung plant die größte Pflegereform seit Jahren. Ein Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 5. Juni 2026 sieht tiefgreifende Änderungen vor – von strengeren Einstufungskriterien bis hin zu neuen Budgets. Sozialverbände schlagen Alarm.

Strengere Kriterien für Pflegegrade

Der Entwurf hebt die Schwellenwerte für eine Einstufung an. Auch die Begutachtungsprozesse sollen strenger werden. Ziel: Die Zugangszahlen ins Pflegesystem stärker steuern.

Der SoVD warnt vor einer Verschärfung bei der Vergabe von Pflegegraden. In der Beratungspraxis empfehlen Fachleute daher: Anträge auf Erst- oder Höherstufung möglichst noch 2026 abschließen. Bestehende Pflegegrade sollen durch Bestandsschutz abgesichert sein. Künftige Begutachtungen könnten aber deutlich höhere Anforderungen an die Dokumentation stellen.

Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) vom März 2026 zeigt, warum das relevant ist: Das Durchschnittsalter beim Ersteintritt in die Pflegebedürftigkeit sank von 79,5 Jahren (2019) auf 77,9 Jahre (2024). Der Anteil der 60- bis 69-Jährigen stieg im selben Zeitraum signifikant.

Das neue Entlastungsbudget – und was wegfällt

Ab 1. Januar 2027 ersetzt ein Entlastungsbudget das bisherige Pflegegeld. Die monatlichen Beträge pro Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 386 Euro
  • Pflegegrad 3: 638 Euro
  • Pflegegrad 4: 889 Euro
  • Pflegegrad 5: 1.079 Euro

Auf den ersten Blick eine Steigerung von 39 bis 89 Euro gegenüber 2026. Doch Kritiker warnen: Der Zuwachs könnte durch den Wegfall anderer Leistungen aufgezehrt werden. Der Entwurf streicht den eigenständigen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (monatlich bis zu 42 Euro). Diese Kosten müssten künftig aus dem regulären Budget bestritten werden.

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Besonders für die Pflegegrade 2 und 3 bliebe unterm Strich kaum eine reale Erhöhung.

Einschränkungen für Neuantragsteller

Neuantragsteller in den Pflegegraden 2 und 3 sollen in den ersten drei Monaten nur das halbe Budget erhalten. Auch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht vor einem Umbruch: Das bisherige gemeinsame Jahresbudget von 3.539 Euro soll durch ein Überbrückungsbudget ersetzt werden. Dieses ist nach Pflegegraden gestaffelt – bis zu 1.855 Euro für PG 2/3 und 2.285 Euro für PG 4/5.

Was 2028 kommt: Dynamisierung mit Deckel

Für 2028 ist eine weitere Anpassung vorgesehen. Sie orientiert sich an der kumulierten Kerninflationsrate der Jahre 2025 bis 2027, gedeckelt durch den Anstieg der Bruttolohnsumme.

Die Gemeinschaftsdiagnose vom Frühjahr 2026 prognostiziert eine Kerninflation von 7,8 Prozent und einen Lohnanstieg von 11,4 Prozent. Trifft das ein, könnten die Pflegegeldbeträge zum 1. Januar 2028 auf 374 Euro (PG 2) bis 1.103 Euro (PG 5) steigen.

Doch der Reform-Entwurf deutet an: Die Dynamisierung könnte künftig auf die durchschnittliche Kerninflation begrenzt werden. Das würde die Steigerungsraten auf etwa 2,6 Prozent drücken.

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Stationäre Pflege: Eigenanteil steigt auf Rekordniveau

Parallel zur Reform verschärft sich die finanzielle Lage für Heimbewohner. Eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2026 zeigt: Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Heimplatz im ersten Jahr liegt bei 3.364 Euro pro Monat – ein Plus von 256 Euro zum Vorjahr. Hauptursache: gestiegene Personalkosten.

Die Bundesregierung plant daher, die Zuschussstaffel für pflegebedingte Kosten zu strecken. Leistungszuschläge sollen langsamer steigen – Einsparungen von rund 2,6 Milliarden Euro pro Jahr sind das Ziel. Zudem ist im Gespräch, die Verpflichtung zur Tarifbezahlung für vier Jahre auszusetzen.

Mehr Kontrolle in der häuslichen Pflege

Ab 2028 könnten Pflegebegleiter bei Hausbesuchen verpflichtet werden, eine unzureichende Versorgung ohne Einwilligung der Versicherten an die Pflegekasse zu melden – allerdings erst, wenn vorherige Verbesserungsvorschläge erfolglos blieben. Damit soll die Qualität in der häuslichen Pflege stärker überwacht werden.

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