Pflegereform, Pflegegrad

Pflegereform 2027: Pflegegrad 1 soll den Entlastungsbetrag von 131 Euro verlieren

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 07:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf bündelt Pflegeleistungen neu und sieht Einsparungen sowie zusätzliche Beiträge vor; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Pflegeneuordnungsgesetz: Kabinett beschließt Reform mit Leistungskürzungen
Ein heller, minimalistischer Flur in einem modernen Gebäude mit natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den 249 Seiten umfassenden Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Ziel der Reform ist es, das wachsende Finanzierungsdefizit der sozialen Pflegeversicherung einzudämmen.

Ohne Gegenmaßnahmen droht den Kassen laut Bundesgesundheitsministerium für das Jahr 2027 eine Unterfinanzierung von mindestens 7,6 Milliarden Euro, die im Jahr 2028 auf 15,4 Milliarden Euro, 2029 auf 16,9 Milliarden Euro und bis 2030 auf 17,4 Milliarden Euro anwachsen könnte.

Das Gesetzesvorhaben, das noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, sieht tiefgreifende Einschnitte bei Leistungen sowie strukturelle Umstellungen für über sechs Millionen Pflegebedürftige und 1,3 Millionen Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen vor.

Umstrukturierung der Budgets und Kürzungen für Pflegegrad 1

Kern des Vorhabens ist der Umbau bestehender Unterstützungsleistungen ab Januar 2027. Der bisherige Entlastungsbetrag nach § 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch in Höhe von monatlich 131 Euro (jährlich bis zu 1.572 Euro) soll entfallen.

Personen mit Pflegegrad 1 verlieren diesen Anspruch vollständig; für sie sind künftig lediglich Beratungsangebote und Pflegebegleitung vorgesehen. Dies spart der Pflegeversicherung geschätzte 800 Millionen bis 1 Milliarde Euro ein. Eine ausdrückliche Übergangsregelung für Restbeträge aus dem Jahr 2026, die bislang bis zum 30. Juni 2027 übertragbar gewesen wären, enthält der Entwurf nicht.

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Für die Pflegegrade 2 bis 5 wird der Entlastungsbetrag durch ein zweckgebundenes Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro für Personen ab 25 Jahren ersetzt; für Pflegebedürftige unter 25 Jahren liegt der Betrag bei 300 Euro. Es ist gezielt für Alltagsunterstützung vorgesehen und darf nicht für Ersatzpflege genutzt werden.

Zudem gehen bisherige Einzelleistungen ab 2027 in vier Budgets auf:
- Entlastungsbudget: Ersetzt das bisherige Pflegegeld und steigt auf monatlich 386 Euro (Pflegegrad 2), 638 Euro (Pflegegrad 3), 889 Euro (Pflegegrad 4) und 1.079 Euro (Pflegegrad 5). Allerdings müssen daraus künftig Verbrauchspflegehilfsmittel bezahlt werden, die bisher mit bis zu 42 Euro monatlich separat erstattet wurden.

Bei Neuanträgen in Pflegegrad 2 und 3 soll in den ersten drei Monaten zudem nur der halbe Betrag ausgezahlt werden.
- Sachleistungsbudget: Liegt je nach Pflegegrad 2 bis 5 bei 889 Euro, 1.590 Euro, 2.089 Euro beziehungsweise 2.529 Euro im Monat.
- Überbrückungsbudget: Ersetzt zusammen mit den anderen Bausteinen die bisherige Verhinderungspflege und den gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Es beläuft sich auf jährlich 1.855 Euro (Pflegegrade 2 und 3) beziehungsweise 2.285 Euro (Pflegegrade 4 und 5).
- Sozialraumbudget: Umfasst monatlich 175 Euro (unter 25 Jahren 300 Euro).

Höhere Einnahmen und steigende Anforderungen

Finanzwirksam werden zudem strengere Kriterien bei der Einstufung. Höhere Punkteschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 – etwa 30 statt 27 Punkte für Pflegegrad 2 – sollen unter Bestandsschutz Einsparungen von 1,3 bis 4,2 Milliarden Euro erbringen. Die geplante Dynamisierung der Leistungen entfällt 2028, was 4,7 Milliarden Euro einspart, bevor ab 2029 eine Koppelung an die Kerninflation greift.

Auf der Einnahmenseite bleibt der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent. Zusätzliche Mittel sollen über Sonderregelungen generiert werden: Der Kinderlosenzuschlag steigt von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte, was ab 2027 jährlich über drei Milliarden Euro einbringen soll.

Die Beitragsbemessungsgrenze klettert um 300 Euro auf 6.112,50 Euro. Für beitragsfrei mitversicherte Ehegatten ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent vorgesehen, der ab 2028 rund 260 bis 270 Millionen Euro einbringen soll. Minijobs werden ab 2028 mit jährlich 1,4 Milliarden Euro herangezogen.

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Kritik von Verbänden und Ländern

Der Entwurf stößt auf deutliche Kritik. Sozialverbände wie der SoVD und der VdK sowie die Diakonie und die Gewerkschaft ver.di warnen vor einer finanziellen Überlastung der Betroffenen.

Der GKV-Spitzenverband mahnt eine gerechte Lastenverteilung an und verweist auf ein drohendes Defizit von 1,2 Milliarden Euro bereits zum Jahresende 2026. Aus Mecklenburg-Vorpommern warnte Sozialministerin Stefanie Drese vor Schließungen in der Tagespflege durch die Einschnitte bei Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag. Ein gedeckelter Eigenanteil bei Heimpflegekosten fand keinen Eingang in das Gesetz; Vorschläge dazu soll eine Kommission bis Januar 2027 erarbeiten.

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