Pflegereform 2028: Neue Pflegebegleitung für Millionen Bedürftige
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 22:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Kernstück des Referentenentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist eine sogenannte Pflegebegleitung. Ab dem 1. Januar 2028 soll sie als neue Regelleistung der Pflegeversicherung kommen.
Das Ziel: eine bessere Versorgung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch intensiveres Fallmanagement. Doch in Fachkreisen gibt es heftige Kritik – vor allem an der Finanzierung und möglichen Leistungskürzungen.
Was die neue Pflegebegleitung leisten soll
Die Pflegebegleitung fungiert als koordinierende Instanz. Sie soll den Pflegebedarf frühzeitig erkennen und die nötige Versorgung zu Hause organisieren. Anspruch darauf haben laut Entwurf alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden – voraussichtlich ab Pflegegrad 1. Auch pflegende Angehörige sollen die Beratung nutzen können.
Das Aufgabenspektrum ist breit: Anleitung von Angehörigen, Beratung zu Hilfsmitteln, Begleitung in Akutsituationen und ein umfassendes Fallmanagement. Ein erster Termin muss zwingend zu Hause stattfinden. Folgetermine sind nach Bedarf möglich.
Wer das neue Entlastungsbudget bezieht, muss die Pflegebegleitung mindestens einmal jährlich in Anspruch nehmen. Bestehende Beratungsangebote sollen nicht ersetzt, sondern gebündelt und qualitativ erweitert werden.
Systemwechsel: Vier Budgets statt vieler Einzelleistungen
Schon zum 1. Januar 2027 tritt eine umfassende Neustrukturierung in Kraft. Der Entwurf fasst mehrere Einzelpositionen in vier zentralen Budgets zusammen:
- Entlastungsbudget: Ersetzt das bisherige Pflegegeld (gestaffelt von 386 Euro in PG 2 bis 1.079 Euro in PG 5).
- Sachleistungsbudget: Tritt an die Stelle der Pflegesachleistungen (889 Euro in PG 2 bis 2.529 Euro in PG 5).
- Sozialraumbudget: Ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag mit bis zu 175 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5.
- Überbrückungsbudget: Ein Notfalltopf für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (bis zu 1.855 Euro in PG 2/3 bzw. 2.285 Euro in PG 4/5 pro Jahr).
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Besonders hart trifft die Reform Menschen mit Pflegegrad 1. Für sie soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat ab Anfang 2027 entfallen. Als Ersatz ist die intensivierte Pflegebegleitung vorgesehen. Die Folge: Finanzielle Mittel für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfen stehen in diesem Pflegegrad dann nicht mehr direkt zur Verfügung. Experten raten Betroffenen, bestehende Ansprüche noch 2026 zu prüfen und zu nutzen.
Milliardenloch und scharfe Kritik
Trotz geplanter Leistungsdynamisierung zum 1. Januar 2028 – mit Erhöhungen zwischen 7,8 und 11,4 Prozent – warnen Verbände vor Finanzierungslücken. Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen rechnet für 2027 mit einem Defizit von 7,5 Milliarden Euro. Für 2028 sogar mit bis zu 15 Milliarden Euro.
Die VdK-Präsidentin begrüßte zwar grundsätzlich die Pflegebegleitung. Sie kritisierte aber die Anhebung der Zugangsschwellen zu den Pflegegraden und die unzureichende Entlastung pflegender Angehöriger. Besonders die geplante Halbierung des Entlastungsbudgets für Neufälle in den Pflegegraden 2 und 3 während der ersten drei Monate bewertete sie als kontraproduktiv.
Auch der Landesverband Hauskrankenpflege (LVHKP) Sachsen-Anhalt äußerte erhebliche Bedenken. Der Verband warnt vor einer Existenzgefährdung ambulanter Dienste durch die Aussetzung der Tariftreuregelung und die Streichung von Leistungen im Pflegegrad 1. Der Deutsche Pflegerat (DPR) schloss sich an und mahnte eine Versorgungsfolgenabschätzung an. Eine Verschärfung der Begutachtungskriterien und Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige könnten die Versorgungssicherheit gefährden.
Neue Informationsplattform gestartet
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Um die komplexen Änderungen verständlich zu machen, ging am 9. Juli 2026 das Portal „PNOG-down.de“ online. Es wird von der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) unterstützt und bietet faktenbasierte Erläuterungen zu den Reformschritten. Betroffene können dort auch ihre Anliegen direkt an politische Entscheidungsträger adressieren.
Der endgültige Kabinettsbeschluss zum Gesetz steht noch aus. Für die Pflegebranche zeichnen sich indes schwierigere wirtschaftliche Rahmenbedingungen ab. Experten für Pflegesatzverhandlungen weisen darauf hin, dass das wirtschaftliche Risiko durch den Wegfall bestimmter Regelungen verstärkt auf die Einrichtungen verlagert wird. Eine präzisere Vorbereitung und Nachweisführung bei Kostenverhandlungen werde daher unvermeidlich.
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