Pflegereform: 780.000 Menschen mit Pflegegrad 1 droht der Wegfall von 131 Euro
Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 15:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung treibt das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) zügig voran. Nach aktuellen Medienberichten soll das Gesetzesvorhaben noch im Dezember den Bundestag passieren und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Während die parlamentarischen Beratungen anstehen, warnen Berichterstatter und Verbände vor einer mangelnden Vorbereitung der Bevölkerung auf die tiefgreifenden Einschnitte und Umstrukturierungen. Da die meisten der über sechs Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt werden, berühren die geplanten Neuregelungen den Alltag unzähliger Familien unmittelbar.
Zeitplan und finanzielle Zielvorgaben
Den Entwurf des Gesetzes beschloss das Bundeskabinett am 30. September 2026. Für den 5. November 2026 ist die erste Lesung im Bundestag vorgesehen, bevor sich der Bundesrat am 20. November mit der Vorlage befasst. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verfolgt das Ziel, die häusliche Pflege zu stärken, Leistungen zielgenauer auszurichten und die Finanzierung zu stabilisieren.
Ohne Gegenmaßnahmen drohen der sozialen Pflegeversicherung ab 2028 Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe; die Ausgaben kletterten von gut 21 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf knapp 74 Milliarden Euro im Jahr 2025.
Laut Kabinettsentwurf soll das Einsparziel insgesamt 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 betragen und bis 2030 auf 4,2 Milliarden Euro anwachsen. Zum 1. Januar 2027 steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Beitragssatzpunkte auf 0,9 Prozent.
Zum 1. Januar 2028 folgt ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern sowie Arbeitgeberbeiträge bei Minijobs. Zum 1. Januar 2029 sind die Einführung einer Pflegebegleitung sowie eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge an die Kerninflationsrate vorgesehen.
Begleitend setzte das Bundeskabinett am 14. Oktober 2026 eine 13-köpfige Pflegestrukturkommission unter dem Vorsitz von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber ein, die bis Ende Januar 2027 Empfehlungen für eine weitere Reform zum 1. Juli 2027 vorlegen soll.
Streichung bei Pflegegrad 1 und höhere Begutachtungshürden
Besonders gravierende Änderungen betreffen den Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für anerkannte Haushaltshilfen soll ersatzlos wegfallen – auch für Bestandsfälle. Betroffen sind knapp 780.000 Menschen, die Ende 2024 in der sozialen Pflegeversicherung diesen Status hatten.
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich soll für Pflegegrad 1 ersatzlos wegfallen — auch für Bestandsfälle. Das kann bis zu 1.572 Euro Eigenzahlung pro Jahr bedeuten. Wer jetzt weiß, welche Fristen und Widerspruchswege gelten, ist vorbereitet. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Ihnen drohen künftig Eigenzahlungen von bis zu 1.572 Euro pro Jahr. Allein diese Streichung bringt laut Regierungsentwurf 2027 Einsparungen von rund 800 Millionen Euro und ab 2029 jährlich eine Milliarde Euro.
Gleichzeitig werden die Schwellen bei der Pflegebegutachtung für Neuanträge angehoben:
* Pflegegrad 1 setzt künftig 15 statt 12,5 Punkte voraus.
* Pflegegrad 2 erfordert 30 statt 27 Punkte.
* Pflegegrad 3 wird ab 50 statt 47,5 Punkten vergeben.
* Im Begutachtungsmodul Selbstversorgung greift die Einstufung als erheblich erst ab 10 statt 8 Einzelpunkten, die Einstufung als schwer ab 25 statt 19 Punkten.
Das IGES-Institut prognostiziert durch die höheren Schwellen einen Rückgang der Erstbegutachteten mit einem Pflegegrad um knapp 12 Prozent; unter Berücksichtigung der Moduländerungen beläuft sich der erwartete Rückgang auf rund 22 Prozent. Im Jahr 2025 erhielten laut Medizinischem Dienst 29 Prozent der Erstbegutachteten den Pflegegrad 1.
Umbau der Budgets und Kritik der Fachwelt
Neben Leistungserhöhungen beim Pflegegeld – in Pflegegrad 2 von 347 auf 380 Euro und in Pflegegrad 3 von 599 auf 630 Euro im Monat, wobei letztere Gruppe künftig Verbrauchspflegehilfsmittel von derzeit bis zu 42 Euro monatlich selbst daraus zahlen muss – wird die Leistungsstruktur neu geordnet.
Ein neu geschaffenes Sozialraumbudget ersetzt den Entlastungsbetrag für die Pflegegrade 2 bis 5 und bietet bis zu 175 Euro im Monat, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro monatlich.
Pflegegrad 1 ist davon ausgeschlossen. Das bisherige Ansparen nicht genutzter Beträge und die Umwandlung von 40 Prozent der Sachleistungen entfallen, zudem sind Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege aus diesem Budget ausgeschlossen. Die Verhinderungspflege verliert ihre Eigenständigkeit und wird für die Pflegegrade 2 bis 5 in ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Kalenderjahr überführt.
Bei Neuanträgen sollen künftig höhere Punktzahlen für Pflegegrad 1 bis 3 gelten — Fachinstitute erwarten deutlich weniger Erstbegutachtungen mit Pflegegrad. Wer den Bescheid nicht einfach hinnehmen will, braucht einen klaren Fahrplan für den Widerspruch. Widerspruchs-Anleitung jetzt sichern
Die Pläne stoßen auf deutlichen Widerstand. Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs und kritisieren enge Verwendungszwecke sowie Angebotslücken, insbesondere bei pflegebedürftigen Kindern. Fachverbände und der Deutsche Pflegerat beanstanden die Schwellenverschärfungen als wissenschaftlich unbegründet und rein fiskalisch motiviert.
In der SPD-Bundestagsfraktion pocht Gesundheitspolitiker Christos Pantazis auf Nachbesserungen, darunter eine Deckelung der Eigenanteile und einen finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Betreuungsdienste befürchten derweil massive Einschränkungen bei der praktischen Versorgung ihrer Klienten.
