Pflegereform, Jahresbetrag

Pflegereform: Jahresbetrag sinkt von 3.539 auf 1.855 Euro

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 06:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der PNOG-Entwurf sieht geringere Pflegeleistungen vor, wĂ€hrend VerbĂ€nde vor wachsender Überlastung und finanziellen Folgen fĂŒr die Versorgung warnen.

Pflegereform: Geplante KĂŒrzungen setzen Angehörige unter Druck
Ein leerer Sessel in einem ruhig beleuchteten Wohnzimmer, der die Einsamkeit und Belastung in der hÀuslichen Pflege symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Pflegende Angehörige warnen vor einem drohenden Systemkollaps durch Sparreformen der Bundesregierung, die drastische Einschnitte in der Pflegepolitik vorsehen. Besonders die hĂ€usliche Pflege, die zu großen Teilen von Familienmitgliedern getragen wird, gerĂ€t durch diskutierte LeistungskĂŒrzungen zunehmend unter Druck.

Pflegende MĂŒtter aus Bayern machten deutlich, welche weitreichenden Konsequenzen die geplanten Neuregelungen fĂŒr ihren Alltag haben könnten. Eine internationale Untersuchung zur psychischen Belastung pflegender Angehöriger unterstreicht parallel die bereits bestehende Überlastung der Betroffenen, fĂŒr die verlĂ€ssliche Entlastungsstrukturen oft fehlen.

Geplante Einschnitte bei Entlastungsleistungen

Im Zentrum der Diskussionen steht der Referentenentwurf fĂŒr das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Nach Angaben des Schwesternverbandes soll der bisherige gemeinsame Jahresbetrag fĂŒr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro mit der Reform nahezu vollstĂ€ndig entfallen.

Vorgesehen sei stattdessen ein sogenanntes ÜberbrĂŒckungsbudget von 1.855 Euro je Kalenderjahr fĂŒr die Pflegegrade 2 und 3 sowie 2.285 Euro fĂŒr die Pflegegrade 4 und 5. Diese Mittel sollen auf pflegerische Akutsituationen beschrĂ€nkt bleiben, etwa bei einem kurzfristigen Ausfall einer Pflegeperson fĂŒr wenige Tage, und mĂŒssen ĂŒber einen neuen Dienst namens Pflegebegleitung bestĂ€tigt werden.

Thomas Dane, Vorstandsvorsitzender des Schwesternverbandes, erklĂ€rte dazu, dass der bisherige gemeinsame Jahresbetrag fĂŒr Kurzzeit- und Verhinderungspflege kĂŒnftig faktisch nicht mehr zur VerfĂŒgung stehe. Der Verband rechnet in der Folge mit einer zusĂ€tzlichen Belastung der SozialhilfetrĂ€ger. Auch wenn eine geplante Dynamisierung der BetrĂ€ge prinzipiell positiv bewertet werde, greife diese letztlich nur auf bereits gekĂŒrzte Leistungen.

ZusĂ€tzlich sieht der Referentenentwurf vor, das bisherige Pflegegeld durch ein Entlastungsbudget zu ersetzen. In den ersten drei Monaten nach einer erstmaligen Einstufung soll der Betrag dem Entwurf zufolge um 50 Prozent gekĂŒrzt werden.

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Bei Pflegegrad 2 entsprĂ€che dies 193 Euro monatlich statt der regulĂ€ren 386 Euro, was ĂŒber drei Monate einen Unterschied von 579 Euro ausmacht. Bei Pflegegrad 3 lĂ€ge die Leistung bei 319 Euro statt regulĂ€r 638 Euro, was ĂŒber das erste Quartal eine Differenz von 957 Euro bedeutet.

Psychische Folgen und Rufe nach verlÀsslichen Strukturen

Die Furcht vor KĂŒrzungen trifft auf ein Umfeld, in dem Angehörige bereits am Limit arbeiten. AnlĂ€sslich des Welt-Alzheimertags betonte Birgit Gerstorfer, PrĂ€sidentin des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), dass pflegende Angehörige die Gewissheit brĂ€uchten, dass Betroffene gut versorgt sind, wenn sie selbst eine Auszeit benötigen.

Der Verband forderte angesichts internationaler Studienergebnisse zur psychischen Belastung den Aufbau flĂ€chendeckender Kurzzeitpflege-Zentren fĂŒr mehrtĂ€gige bis mehrwöchige Aufenthalte sowie einen deutlichen Ausbau leistbarer und wohnortnaher Tagespflege. Zudem verlangt der Verband den Ausbau mobiler Angebote, wohnortnahe Beratungen und eine bessere soziale Absicherung pflegender Angehöriger.

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In Karlsruhe formiert sich ebenfalls Widerstand von Fachleuten gegen das Pflegeneuordnungsgesetz. Dort wird befĂŒrchtet, dass geplante Einsparungen zu abwandernden ArbeitskrĂ€ften und dem Verlust von 1.000 PflegeplĂ€tzen fĂŒhren könnten.

Defizite treiben den Spardruck

Auslöser der KĂŒrzungsplĂ€ne ist die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. FĂŒr 2026 wird das Defizit auf 7,5 Milliarden Euro beziffert, bis 2028 könnte es auf 15 Milliarden Euro ansteigen. Allein im ersten Halbjahr 2026 betrug das Defizit laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung rund 770 Millionen Euro.

Gesundheitsminister Linnemann bezeichnete die finanzielle Lage vor dem Bundestag als desaströs. WĂ€hrend das SPD-gefĂŒhrte Bundesarbeitsministerium unterschiedliche Modelle fĂŒr die Reform durchspielt, lehnte Linnemann einen Finanzausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung ab.

Auch der Verbandschef der privaten Krankenversicherung, Thomas Brahm, wies VorschlĂ€ge fĂŒr einen Finanzausgleich oder die Übertragung von AlterungsrĂŒckstellungen strikt zurĂŒck und kĂŒndigte rechtliche Schritte an. Ein finales Gesetz ist bislang nicht beschlossen; der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll im Bundeskabinett beraten werden.

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