Pflegereform: Milliardenloch zwingt zu höheren BeitrÀgen ab 2027
04.06.2026 - 23:41:07 | boerse-global.de
Ein neuer Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken soll das System retten â mit höheren BeitrĂ€gen, spĂ€teren ZuschĂŒssen und schĂ€rferen Regeln fĂŒr NeuzugĂ€nge.
Das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt seit heute vor. Es soll ein drohendes Milliardenloch in der Pflegekasse stopfen. SchĂ€tzungen zufolge betrĂ€gt das Defizit in zwei Jahren rund 22,5 Milliarden Euro. Allein fĂŒr 2027 wird eine DeckungslĂŒcke von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Die Kombination aus Mehreinnahmen und Einsparungen soll das System bis 2030 stabilisieren.
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Gutverdiener und Kinderlose zahlen drauf
Ein Kernpunkt der Reform: Wer viel verdient, soll mehr zahlen. Ab Januar 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auĂerplanmĂ€Ăig an. Das bringt im ersten Jahr 1,6 Milliarden Euro extra, in den Folgejahren jeweils 1,7 Milliarden.
Auch Kinderlose werden stĂ€rker zur Kasse gebeten. Ihr Beitragszuschlag erhöht sich um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Punkte. Der Gesamtbeitragssatz fĂŒr diese Gruppe klettert damit auf 4,3 Prozent.
Minijobber kommen ebenfalls neu ins Spiel. Ab 2027 mĂŒssen Arbeitgeber fĂŒr geringfĂŒgig BeschĂ€ftigte einen Pflegebeitrag von 3,6 Prozent zahlen. Das entlastet die Kassen um jĂ€hrlich rund 1,2 Milliarden Euro.
Heimbewohner mĂŒssen lĂ€nger warten
FĂŒr Pflegeheimbewohner sieht der Entwurf deutliche Einschnitte vor. Die staatlichen LeistungszuschlĂ€ge werden kĂŒnftig jeweils sechs Monate spĂ€ter gewĂ€hrt. Statt alle 12 Monate gibt es die Erhöhungen nur noch alle 18 Monate.
Den höchsten Zuschlag von 75 Prozent erhalten PflegebedĂŒrftige erst nach 54 Monaten â also nach viereinhalb Jahren. Bisher war diese Stufe nach drei Jahren erreicht. Allein 2027 spart das rund 2,6 Milliarden Euro.
Das Ministerium verschĂ€rft zudem die Kriterien fĂŒr die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3. Ziel: weniger Neu-Einstufungen. FĂŒr bereits eingestufte Personen gilt Bestandsschutz. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro fĂŒr Pflegegrad 1 soll komplett entfallen.
Ende der beitragsfreien Mitversicherung
Eine grundlegende Ănderung betrifft Ehepartner. Die beitragsfreie Mitversicherung wird ab 2028 abgeschafft. Betroffene Ehegatten zahlen dann einen Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten.
Auch pflegende Angehörige spĂŒren die Reform. Die Pflegekassen ĂŒbernehmen kĂŒnftig nur noch 70 Prozent der RentenversicherungsbeitrĂ€ge fĂŒr Pflegepersonen. Das entlastet die Versicherung 2027 um etwa 1,8 Milliarden Euro â bis 2030 steigt der Betrag auf 2,1 Milliarden.
Das bisherige Pflegegeld wird durch ein âEntlastungsbudgetâ ersetzt. In den ersten drei Monaten wird es nur zur HĂ€lfte ausgezahlt.
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Modernisierung erst ab 2028
Trotz der SparmaĂnahmen enthĂ€lt der Entwurf auch moderne Elemente. Ab 2028 werden die LeistungsbetrĂ€ge jĂ€hrlich an die Inflation angepasst. Eine neue Pflegebegleitung fĂŒr die hĂ€usliche Versorgung ist geplant, ebenso ein PrĂ€ventionsprogramm fĂŒr Menschen ab 60.
Die Digitalisierung der Pflegeverwaltung soll ein neues digitales Pflege-Cockpit voranbringen. DafĂŒr sind 1,6 Milliarden Euro aus einem Infrastruktur-Sondervermögen vorgesehen.
Um kurzfristige LiquiditĂ€tsengpĂ€sse zu vermeiden, verschiebt der Entwurf die RĂŒckzahlung von Bundesdarlehen in Höhe von 4,2 Milliarden Euro. Ein Kabinettsbeschluss ĂŒber das gesamte Paket ist noch vor der Sommerpause geplant.
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