Pflegestrukturkommission: 13 Experten sollen Reformvorschläge bis 2027 liefern
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 15:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Angesichts wachsender finanzieller Herausforderungen im Pflegesystem hat das Bundeskabinett eine Pflegestrukturkommission eingesetzt. Das 13-köpfige Gremium wird von einer Doppelspitze geführt, die aus Gabriele Kuhn-Zuber, der Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, und Georg Cremer, dem ehemaligen Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, besteht.
Die Einberufung erfolgte nach einer Einigung der Koalitionspartner Union und SPD über den genauen Arbeitsauftrag. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) begründete den Schritt mit der Dringlichkeit der Lage und betonte, die Kosten liefen aus dem Ruder.
Gesetzlicher Auftrag und Zeitplan der Reform
Der Auftrag der Kommission umfasst die Erarbeitung konkreter Vorschläge, um die soziale Pflegeversicherung kurz-, mittel- und langfristig über das Jahr 2030 hinaus zu stabilisieren. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, eine ausgewogene Balance zwischen privater Eigenvorsorge und solidarischer Absicherung zu finden.
Erste Ergebnisse soll das Expertengremium bis spätestens Ende Januar 2027 vorlegen. Für das anschließende Gesetzgebungsverfahren sind rund fünf Monate eingeplant, sodass die angestrebte Pflegereform zum 1. Juli 2027 in Kraft treten kann.
Zu den zentralen Prüfaufträgen gehört die Begrenzung der Eigenanteile für Pflegebedürftige in Heimen. Der Begriff eines festen Pflegedeckels findet sich in der Kabinettsvorlage nicht; eine Deckelung ist lediglich Gegenstand der Prüfung. Eine Vollabsicherung ist laut Mandat nicht vorgesehen.
Zudem soll das Gremium analysieren, inwiefern Kapitaldeckungselemente gestärkt, private Vorsorgemodelle attraktiver gestaltet und privat Versicherte an der Finanzierung der gesetzlichen Pflege beteiligt werden können. Geprüft wird auch, ob finanzielle Zuschüsse künftig an Einkommen und Vermögen gekoppelt werden sollten, um eine Überlastung der Sozialhilfe durch Heimbewohner zu verhindern.
Weitere Aufgaben umfassen Maßnahmen zur Ausgabenanalyse, die Förderung von Prävention und Rehabilitation, die Stärkung der häuslichen Pflege sowie die Prüfung eines Finanzausgleichs zwischen gesetzlicher und privater Versicherung.
Wachsender Defizitdruck auf die Pflegeversicherung
Die Notwendigkeit struktureller Reformen resultiert aus dem demografischen Wandel. Derzeit zählt die soziale Pflegeversicherung mehr als 6 Millionen Pflegebedürftige. Modellrechnungen zeigen, dass dem System ohne gezielte Gegenmaßnahmen ab 2028 Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe drohen.
Die eingesetzte Pflegestrukturkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen, eine Reform ist zum 1. Juli 2027 vorgesehen. Geprüft werden unter anderem die Begrenzung der Eigenanteile im Heim, Kapitaldeckungselemente und eine stärkere Beteiligung privat Versicherter. Der kostenlose Report fasst die geplanten Termine und Beitragszuschläge bis 2029 zusammen und zeigt, welche Punkte für Pflegebedürftige und Angehörige jetzt relevant werden. Kostenlosen Pflege-Report jetzt anfordern
Bereits am 30. September 2026 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Dieses sieht vor, dass ein Großteil der Maßnahmen zum 1. Januar 2027 wirksam wird. Zu diesem Stichtag steigt der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte um 0,3 Beitragssatzpunkte auf 0,9 Prozent.
Weitere Anpassungen folgen in den Folgejahren: Zum 1. Januar 2028 ist unter anderem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern sowie für Minijob-Arbeitgeberbeiträge vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2029 sollen die Leistungsbeträge an die Kerninflationsrate gekoppelt und Angebote zur Pflegebegleitung ausgebaut werden.
Kontroverse Positionen aus Politik und Verbänden
Die Zusammensetzung und der Auftrag der Kommission stoßen auf geteilte Reaktionen. Dem Gremium gehören neben der Doppelspitze unter anderem Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen, Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn und die Fachkrankenschwester Rita Zöllner an.
Während die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler die Kommission als Chance sieht, mahnte Oliver Blatt vom GKV-Spitzenverband zur Eile. Thomas Knieling vom VDAB kritisierte den Mangel an praktischen Pflegekräften in der Runde.
Elke Eckardt von der Evangelischen Heimstiftung forderte von der Bundespolitik konkrete Schritte, darunter die Erstattung von 5,2 Milliarden Euro an pandemiebedingten Kosten durch den Bund, einen Ausgleich zwischen den Versicherungssystemen sowie die Übernahme der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger.
Kritik am Prüfauftrag formulierte auch die parlamentarische Opposition: Sören Pellmann, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, bemängelte, dass ein verbindlicher Pflegedeckel fehle und das Kostenrisiko bei vagen Formulierungen weiterhin bei den Versicherten verbleibe.
Bereits zum 1. Januar 2027 steigt der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte um 0,3 Beitragssatzpunkte auf 0,9 Prozent; für 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern vorgesehen. Wer die eigene Vorsorge darauf abstellen will, findet im kostenlosen Report eine Checkliste zu Eigenanteilen und Zuschüssen sowie eine Einordnung, welche Kapitaldeckungsmodelle die Kommission prüft. Checkliste Pflegevorsorge jetzt sichern
Seine Fraktion spricht sich für eine einheitliche Bürgerversicherung und den Ausbau zur Vollversicherung aus, während Kapitaldeckungsmodelle abgelehnt werden.
Aus der Wirtschaftswissenschaft plädierte Prof. Dr. Hendrik Jürges von der Bergischen Universität Wuppertal hingegen für eine Reaktivierung der staatlich geförderten privaten Zusatzversicherung sowie einen vertieften Risikostrukturausgleich zwischen den Systemen.
