Pflegestrukturkommission, Cremer

Pflegestrukturkommission: Cremer und Kuhn-Zuber führen das 13-köpfige Gremium

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 18:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das 13-köpfige Gremium prüft Finanzierungsmodelle und soll bis Ende Januar 2027 erste Vorschläge für die Pflegeversicherung vorlegen.
Ein heller, leerer Konferenzraum in einem modernen Regierungsgebäude mit einem großen Holztisch und natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung steht vor enormen Herausforderungen. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. Oktober 2026 zur Einsetzung einer Pflegestrukturkommission will die Bundesregierung grundlegende Weichen für die Zukunft stellen.

An der Spitze des 13-köpfigen Gremiums steht ein Führungsduo: Georg Cremer, ehemaliger Generalsekretär des Caritasverbands und früheres Mitglied der Rentenkommission, übernimmt den Vorsitz. Den Co-Vorsitz hat Gabriele Kuhn-Zuber inne, die als Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin amtiert und als Expertin für Pflegerecht gilt.

Auftrag und Handlungsfelder des Expertengremiums

Die Kommission wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit eingesetzt. Gesundheitsminister Carsten Linnemann hatte das Gremium vor dem Hintergrund wachsender Sorgen über die finanzielle Belastung der Sozialversicherungskassen angekündigt. Zu den Mitgliedern zählt unter anderem der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Universität Bremen.

Der Arbeitsauftrag umfasst die detaillierte Analyse der Ausgabenentwicklung sowohl in der sozialen als auch in der privaten Pflegeversicherung. Darauf aufbauend sollen Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung, die pflegerische Versorgung sowie präventive und rehabilitative Maßnahmen erarbeitet werden.

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Neben Konzepten zur Begrenzung von Eigenanteilen steht die Prüfung sozialer Ausgleichsmechanismen im Fokus. Dazu zählt insbesondere ein möglicher Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Versicherung, wie ihn die SPD fordert. Ein zentraler Prüfauftrag der Kommission liegt darin, die Verfassungskonformität derartiger Ausgleichsmodelle sicherzustellen.

Finanzieller Druck und gesetzlicher Zeitplan

Die Einsetzung des Gremiums erfolgt vor einem drängenden Hintergrund: Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland gelten als pflegebedürftig. Prognosen der Bundesregierung zufolge drohen den Kassen ab 2028 Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe, falls wirksame Gegenmaßnahmen ausbleiben.

Ein bereits vorliegender Kabinettsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz soll im Januar 2027 in Kraft treten, kann die finanziellen Probleme nach bisherigen Einschätzungen jedoch nur kurzfristig abfedern.

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Für eine dauerhafte Lösung soll die Pflegestrukturkommission bis spätestens Ende Januar 2027 erste Ergebnisse vorlegen. Die parlamentarischen Beratungen sollten nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Matthias Miersch direkt im Februar 2027 beginnen. Ziel der Bundesregierung ist es, zum 1. Juli 2027 eine umfassende Strukturreform umzusetzen.

Reaktionen und Kontroversen um den engen Zeitrahmen

In der Fachwelt und der Gesundheitspolitik stößt der straffe Arbeitsplan auf geteilte Reaktionen. Die Laufzeit von gut einem halben Jahr rief in Berichten kritische Stimmen hervor, die von einer Auslagerung politischer Entscheidungen sprachen und den Rückgriff auf Kommissionen als Ausdruck von Regierungsschwäche deuteten. DAK-Chef Andreas Storm bewertete den Zeitplan als außerordentlich anspruchsvolle Herausforderung.

Auf Seiten der Kassenvertreter wird hingegen das Potenzial für eine rasche Umsetzung betont. Oliver Blatt, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, erklärte, dass unmittelbar nach Vorlage der Arbeitsergebnisse im Januar das formelle Gesetzgebungsverfahren starten müsse. Das Gremium biete die Gelegenheit, vorliegende Konzepte zu einem gesellschaftlich tragfähigen Kompromiss zusammenzuführen.

Optionen wie eine Begrenzung der Eigenanteile oder die stärkere Heranziehung von Privatversicherten berühren allerdings tiefgreifende Verteilungsfragen und enge verfassungsrechtliche Grenzen, mit denen sich die Kommission in den kommenden Monaten auseinandersetzen muss.

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