Pflegeversicherung, Millionen

Pflegeversicherung: 1,4 Millionen NRW-Betroffene fürchten Kürzungen

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 11:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Pflegeversicherung steht unter Spardruck: Der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 könnte entfallen, doch das Reformpaket ist noch nicht beschlossen.

Pflegereform: Geplanter Wegfall von 131 Euro sorgt für Kritik
Ein sonnendurchflutetes, ruhig eingerichtetes Wohnzimmer mit einem bequemen Sessel und einer Zimmerpflanze. Illustration mit AI erstellt.

Die Diskussionen über bevorstehende Reformen in der Pflegeversicherung schüren bei vielen Betroffenen und Dienstleistern wachsende Verunsicherung. Berichte beleuchten die akute Sorge vor einem möglichen Wegfall von Alltagshilfeleistungen im Zuge gesetzlicher Neuregelungen. Gleichzeitig suchen immer mehr pflegende Angehörige nach Orientierungshilfen, um in der häuslichen Versorgung seriöse Anbieter zu identifizieren.

Kürzungspläne verunsichern ambulante Strukturen

Im Mittelpunkt der Debatte stehen geplante Einschnitte bei niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten. Der ASB Bergisch Land, der allein in Wuppertal 170 Menschen im Rahmen der Alltagshilfe betreut, warnte laut einem Bericht vom 17.09.2026 vor den Folgen der Pflegereform. Die Alltagshelfer fürchten dort den Wegfall ihrer Leistungen.

Besonders drastisch könnten die Auswirkungen in Nordrhein-Westfalen ausfallen. Nach Erhebungen von Statistik.NRW leben in dem Bundesland rund 1,4 Millionen Pflegebedürftige, von denen etwa 160.000 in den Pflegegrad 1 eingestuft sind. Den Reformplänen zufolge soll deren monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro komplett gestrichen werden.

Eine Referentin des Sozialverbands VdK, Rengers-Patz, forderte verlässliche Unterstützung für die Betroffenen dieser Hilfen. Die Bundesregierung hat dieses Reformpaket zum Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 bislang allerdings noch nicht beschlossen.

Häusliche Betreuung und Kriterien für Familien

Die Bedeutung ambulanter Hilfen für das Gesamtsystem ist enorm: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren Ende 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Davon wurden 86 Prozent zu Hause versorgt.

Laut Stiftung Warentest arbeiten rund 600.000 ausländische Betreuungskräfte in deutschen Privathaushalten, die zumeist aus Osteuropa stammen. Vor diesem Hintergrund erhalten Familien fünf Tipps, anhand derer sie seriöse Dienstleister für eine häusliche Betreuung erkennen können.

Aktuell bleibt der Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI im Jahr 2026 unverändert bei 131 Euro pro Monat. Zudem können bis zu 40 Prozent ungenutzter Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umgewandelt werden, was in der Praxis bis zu rund 50 Prozent mehr Budget ermöglichen kann. Auch Nachbarschaftshilfe ist regional anerkannt, etwa in Nordrhein-Westfalen über den Pflegewegweiser.

Kritik der Verbände an Entwürfen und Verzögerungen

Die Wohlfahrtsverbände blicken mit großer Skepsis auf die Reformvorhaben. Die Johanniter-Unfall-Hilfe, die bundesweit 169 ambulante Pflegedienste betreibt, kritisierte den Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) laut Berichten als reines Sparpaket ohne ausreichende Strukturreform.

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Der Kabinettsbeschluss verschiebe sich bereits seit Juni, während Teile der Neuregelungen ab 2027 greifen sollen. Thomas Mähnert von den Johannitern mahnte an, Struktur- und Finanzierungsreformen zwingend zu verbinden, und schlug unter anderem ein Fachleistungsstunden-Budget, einen Sockel-Spitze-Tausch sowie den Abbau von Sektorengrenzen vor.

Auch weitere Pflegeverbände warnen vor Versorgungslücken infolge der Verzögerungen. Sie fordern eine sofortige finanzielle Stabilisierung der Pflegeanbieter, eine Deckelung der Eigenanteile für Heimplätze und einen Abbau bürokratischer Hürden.

Bereits im PNOG-Referentenentwurf vom 05.06.2026 war vorgesehen, die Verhinderungspflege ab Januar 2027 als eigenständige Leistung abzuschaffen. Ihre Bestandteile sollen stattdessen in vier getrennte Budgets überführt werden.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 sind demnach monatliche Sachleistungsbudgets von 889, 1590, 2089 beziehungsweise 2529 Euro sowie Entlastungsbudgets von 386, 638, 889 und 1079 Euro vorgesehen.

Ergänzt werden diese durch ein Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro (300 Euro bei Personen unter 25 Jahren) sowie ein jährliches Überbrückungsbudget von 1855 Euro für die Pflegegrade 2 und 3 beziehungsweise 2285 Euro für die Pflegegrade 4 und 5.

Finanzielle Schieflage treibt Spardruck

Hintergrund der Einschnitte ist die angespannte Haushaltslage. CDU-Politiker Carsten Linnemann bezeichnete die Situation der Pflegeversicherung am 16.09.2026 als desaströs. In seiner Haushaltsrede im Bundestag bezifferte er die jährlichen Pflegeausgaben auf rund 75 Milliarden Euro.

Für das Jahr 2027 werde ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 8 Milliarden Euro erwartet, für 2028 prognostizieren Schätzungen über 15 Milliarden Euro. Bis 2050 werde die Zahl der Pflegebedürftigen auf rund 7,5 Millionen steigen, weshalb Einsparungen von rund 10 Prozent für nötig gehalten würden.

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Am 11.09.2026 kündigte Linnemann zudem eine Strukturkommission an, die bis 2027 Reformvorschläge erarbeiten soll. Zugleich plant er laut Berichten, die im PNOG-Entwurf angedachte Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent wieder zurückzunehmen.

Nach geltendem Recht verbleibt das Pflegegeld je nach Pflegegrad 2 bis 5 unverändert bei monatlich 347, 599, 800 oder 990 Euro, die Sachleistungen bei 796 bis 2299 Euro und der Gemeinsame Jahresbetrag bei bis zu 3539 Euro.

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