Pflegeversicherung, Defizit

Pflegeversicherung: Für 2027 droht ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Klagen, erwartete Defizite und beschlossene Reformen prägen die Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung.

Krankenkassen und Pflegeversicherung unter Finanzdruck: Was sich ändert
Ein leerer, minimalistischer Flur in einem modernen Verwaltungsgebäude mit einfallendem Tageslicht und langen Schatten. Illustration mit AI erstellt.

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steht vor erheblichen finanziellen Belastungen, die sich in den kommenden Jahren verschärfen dürften. Ein Rechtsstreit zwischen Krankenkassen und dem Bund, drohende Zahlungsengpässe in der Pflegeversicherung sowie eine Reihe geplanter Mehrbelastungen für Versicherte zeichnen das Bild einer Branche unter wachsendem Druck.

Krankenkassen klagen gegen den Bund

Der GKV-Spitzenverband reichte Anfang Dezember 2025 im Namen von 79 Krankenkassen Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gegen den Bund ein. Streitpunkt sind die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Der Versicherungsschutz der Leistungsbeziehenden selbst wird durch die Klagen nicht infrage gestellt. Die monatliche Bundespauschale je versicherter Person beträgt für 2026 rechnerisch 144,04 Euro.

Hintergrund des Verfahrens ist eine nach Einschätzung der FinanzKommission Gesundheit wachsende Finanzierungslücke: Für Grundsicherungsbeziehende wird für 2027 ein Fehlbetrag von rund 12 Milliarden Euro jährlich erwartet, die GKV-Gesamtlücke für 2027 wird ohne Gegenmaßnahmen auf rund 15 Milliarden Euro geschätzt. Der Bundestag beschloss im Juli 2026 schrittweise höhere Berechnungsfaktoren ab 2027, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Pflegeversicherung droht Zahlungsunfähigkeit

Parallel zu den Auseinandersetzungen um den Gesundheitsfonds warnt der GKV-Spitzenverband vor einer akuten Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. Ohne weitere Zuschüsse könnte die Pflegeversicherung demnach ab Oktober zahlungsunfähig werden. Für das laufende Jahr wird ein Defizit von 1,2 Milliarden Euro erwartet, für 2027 werden bereits 7,6 Milliarden Euro Minus prognostiziert.

Ein Kabinettsentwurf sieht als Reaktion Einschnitte vor: Der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 von bis zu 131 Euro monatlich beziehungsweise 1.572 Euro jährlich soll entfallen, für Pflegegrad 2 sollen künftig mindestens 30 statt bisher 27 Punkte erforderlich sein. Zudem soll der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.

Höhere Zuzahlungen und Beiträge ab 2027

Für Versicherte zeichnen sich spürbare Mehrbelastungen ab. Insbesondere Menschen mit Schwerbehinderung sind von geplanten beziehungsweise bereits beschlossenen Änderungen betroffen: Die Arzneimittelzuzahlung soll von 5–10 Euro auf 7,50–15 Euro steigen, die stationäre Zuzahlung sowie der Heilmittel-Festbetrag je Verordnung von 10 auf 15 Euro.

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Der Festzuschuss für Zahnersatz zur Regelversorgung soll von 60 auf 50 Prozent sinken, mit entsprechenden Anpassungen bei den Bonusregelungen nach fünf und zehn Jahren.

Die grundsätzliche Zuzahlungsgrenze nach § 62 SGB V bleibt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei anerkannter schwerwiegender chronischer Erkrankung in Dauerbehandlung bei 1 Prozent.

Für die niedrigere Grenze verlangen die Krankenkassen einen bestandskräftigen Feststellungsbescheid sowie eine ärztliche Bescheinigung, üblicherweise das Muster 55. Für Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung werden für 2026 regelmäßig Jahresgrenzen von 135,12 Euro beziehungsweise 67,56 Euro genannt.

Mit dem im Juli 2026 verabschiedeten und am 29. Juli 2026 veröffentlichten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz treten ab dem 1. Januar 2027 zahlreiche weitere Änderungen in Kraft.

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Ab dem 1. Januar 2028 soll zudem ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf die beitragspflichtigen Einnahmen fällig werden, wenn der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner beitragsfrei familienversichert ist – das betroffene Mitglied trägt diesen Zuschlag allein.

Ausnahmen gelten unter anderem bei einem Grad der Behinderung von mindestens 60 beim familienversicherten Partner; ein GdB von 40 oder 50 reicht dafür nicht aus.

Gerichtsentscheidung zu Schwerbehindertenstatus bei Auslandswohnsitz

In einem thematisch verwandten Verfahren entschied das Bayerische Landessozialgericht am 16. April 2026 (Az. L 2 SB 140/20), dass ein Auslandswohnsitz eine Feststellung des Grades der Behinderung nicht automatisch ausschließt.

Im konkreten Fall scheiterte ein in Frankreich wohnhafter Kläger mit seinem Antrag auf einen GdB von mindestens 80 sowie die Merkzeichen G und RF, weil er keinen konkreten deutschen Rechtsvorteil belegen konnte.

Nach § 2 Abs. 2 SGB IX setzt der Schwerbehindertenstatus einen GdB von mindestens 50 sowie Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigung in Deutschland voraus; ausländische Einstufungen gelten nicht automatisch. Das Gericht ließ die Revision nicht zu.

Warnungen von Sozialverbänden

Bereits im Dezember 2025 hatte der Sozialverband VdK nach Beratungen des Vermittlungsausschusses am 17. Dezember 2025 eine schnelle Einigung auf ein Sparpaket gefordert, um Beitragserhöhungen für 2026 zu verhindern, ohne die Versorgung zu gefährden. Der Verband verlangte ein nachhaltiges Finanzierungskonzept, höhere Steuerzuschüsse, höhere Beiträge für Gutverdiener sowie ein Ausgabenmoratorium für Leistungserbringer.

Die Zahlen aus dem Jahr 2024 und dem ersten Halbjahr 2025 verdeutlichen den Ernst der Lage: Die GKV verzeichnete 2024 ein Defizit von 6,2 Milliarden Euro, im ersten Quartal 2025 betrugen die Rücklagen noch 3,6 Milliarden Euro. Die Ausgaben stiegen im ersten Halbjahr 2025 um 7,9 Prozent.

Der Schätzerkreis ging für 2025 von einem Ausgabenwachstum von 6,8 Prozent sowie Gesamtausgaben von 341 Milliarden Euro bei Einnahmen von 295 Milliarden Euro aus. Projektionen zufolge dürfte der durchschnittliche Beitragssatz von 17,5 Prozent im Jahr 2025 auf 18,1 Prozent im Jahr 2027 steigen, der Zusatzbeitrag von 2,9 auf 3,5 Prozent.

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