Pflegeversicherung: GKV-Spitzenverband warnt vor 10-Milliarden-Lücke 2027
Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung gerät zunehmend unter Druck. Der GKV-Spitzenverband sowie Krankenkassen wie die DAK warnen vor einer massiven Finanzierungslücke. Nach einem prognostizierten Defizit von 4,4 Mrd. Euro für das Jahr 2026 beziffert der GKV-Spitzenverband den zusätzlichen Finanzbedarf für 2027 auf rund 10 Mrd. Euro.
Einnahmenentwicklung hinkt steigenden Pflegeausgaben hinterher
Die finanzielle Belastung zeigte sich bereits im ersten Halbjahr 2026, in dem die soziale Pflegeversicherung ein Defizit von 770 Mio. Euro verzeichnete. Für das gesamte Jahr 2026 wird trotz eines Bundeszuschusses in Form eines Darlehens mit einem Fehlbetrag von 1,2 Mrd. Euro gerechnet.
Hauptursache für die Schieflage ist eine wachsende Ausgabendynamik: Während die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11 % kletterten, stiegen die Beitragseinnahmen lediglich um 3,9 %. Parallel dazu wuchs die Zahl der Pflegebedürftigen binnen eines Jahres um 370.000 Personen.
Für die Folgejahre zeichnet die Bundesregierung ein noch düstereres Bild: Sie rechnet für 2027 mit einem Defizit von 7,6 Mrd. Euro und erwartet für 2028 ein Defizit in zweistelliger Milliardenhöhe von 15 Mrd. Euro.
Gesetzliche Maßnahmen und Kritik an Berechnungen
Vor diesem Hintergrund befasst sich der Bundestag am 5. November 2026 in erster Lesung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz. Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigt.
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Der gesamte Beitragssatz würde dadurch von 4,2 auf 4,5 % angehoben, was bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro einem monatlichen Plus von 9 Euro entspricht, das von den Versicherten ohne Arbeitgeberbeteiligung getragen wird.
DAK-Chef Andreas Storm dämpfte jedoch die Erwartungen an diesen Schritt. Der Kinderlosenzuschlag werde höchstens 2,4 Mrd. Euro statt der veranschlagten 3,3 Mrd. Euro einbringen. Die Finanzierungslücke für 2027 vergrößere sich dadurch um weitere 2,25 Mrd. Euro.
Zum 1. Januar 2028 soll nach jetzigen Plänen zudem ein Beitragszuschlag für Ehegatten und Lebenspartner in Höhe von 0,52 % greifen. Im selben Jahr steht nach der PUEG-Regelung eine Anpassung der Pflegeleistungen um 7,8 % oder maximal 11,4 % an. Für den 1. Januar 2029 ist die Einführung einer Pflegebegleitung vorgesehen.
Debatte um Strukturreformen und Systemumbau
Über den langfristigen Kurs herrscht in der Bundespolitik Uneinigkeit. Bundesminister Linnemann strebt Einsparungen von rund 10 % an und schloss Leistungskürzungen nicht aus. Dem trat die SPD-Fraktion entgegen und plädierte stattdessen für einen Finanzausgleich mit der privaten Pflegeversicherung, der das System um jährlich 3 bis 3,5 Mrd. Euro entlasten könnte.
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Lösungsansätze soll eine 13-köpfige Pflegekommission erarbeiten, die am 27. Oktober 2026 zu ihrer ersten Sitzung zusammenkam und bis Ende Januar 2027 Ergebnisse vorlegen will. Ein Inkrafttreten der Strukturreform durch das Bundesgesundheitsministerium ist für den 1. Juli 2027 geplant.
Der Vorsitzende Georg Cremer lehnt eine Vollversicherung ab und zieht einkommens- sowie vermögensabhängige Leistungen in Erwägung. Heinz Rothgang von der Universität Bremen schlägt eine Begrenzung des Eigenanteils auf 25 % beziehungsweise maximal 700 Euro pro Monat sowie 25.200 Euro über die gesamte Pflegedauer vor, kombiniert mit mehr Steuermitteln.
Christine Arentz von der TH Köln erarbeitete für den PKV-Verband ein Modell einer verpflichtenden privaten Pflegezusatzversicherung mit Kapitalaufbau und Arbeitgeberbeteiligung.
Zusätzlichen Reformdruck formulierte das ZFF mit der Forderung nach einem einkommensunabhängigen Familienpflegegeld von 1800 Euro monatlich. Die Organisation verwies auf Daten des Bundesgesundheitsministeriums, nach denen 2025 rund 6 Mio. Pflegebedürftige registriert waren. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern sank demnach von 29 zu 1 im Jahr 1998 auf 10 zu 1 im Jahr 2025.
