Pflichtteil-Entzug, Gericht

Pflichtteil-Entzug: Berliner Gericht straft Vollmacht-Missbrauch ohne Straftat

Veröffentlicht: 29.06.2026 um 19:17 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Gericht entzieht Adoptivsohn den Pflichtteil wegen Vertrauensbruchs. Neue Urteile zu Steuern und Immobilienbewertung im Erbfall.

Erbrecht 2026: Pflichtteil-Entzug und steuerliche Neuerungen
Ein juristisches Dokument mit Siegel und ein Richterhammer im verschwommenen Hintergrund, symbolisiert Gerichtsentscheidungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Kammergericht Berlin hat einem Adoptivsohn den Pflichtteil entzogen – weil er eine Grundschuld auf das Haus seiner Mutter eintragen ließ. Das Urteil zeigt: Auch ohne Straftat können Erben leer ausgehen.

Pflichtteil-Entzug: Treuepflicht wiegt schwerer als Verwandtschaft

Der Fall klingt nach Familiendrama, ist aber juristischer Präzedenzfall. Der Adoptivsohn hatte eine Generalvollmacht für seine Mutter. Statt ihr Vermögen zu schützen, ließ er eine Grundschuld auf ihre Immobilie eintragen. Das Gericht wertete das als schweren Vertrauensbruch (Az. 19 U 13/21).

Die entscheidende Botschaft: Für den Pflichtteilsentzug braucht es keine strafrechtliche Verurteilung. Eine hinreichend schwere Verletzung der Treuepflicht reicht aus. Wer also Vollmachten missbraucht, riskiert sein Erbe – selbst ohne Straftat.

Steuerliche Entlastung: Anwaltskosten als Nachlassverbindlichkeit

Der Bundesfinanzhof hat im Mai 2026 eine klare Linie gezogen: Kosten für Rechtsanwälte, die bei der Erbauseinandersetzung anfallen, sind als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Das senkt die Steuerlast direkt – diese Kosten mindern den zu versteuernden Nachlasswert.

Noch einen Schritt weiter ging der BFH am 18. Juni 2026. Er eröffnete die Möglichkeit einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen. Bedeutet: In Härtefällen können Finanzämter von der strikten Gesetzesanwendung abweichen.

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Immobilienbewertung: Verkaufswert schlägt Gutachten

Das Finanzgericht Düsseldorf hat am 9. Mai 2026 eine praxisrelevante Entscheidung getroffen. Bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien im Nachlass gilt: Der tatsächlich erzielte Verkaufswert hat Vorrang vor einem nachträglich erstellten Sachverständigengutachten.

Für Erben heißt das: Wer eine geerbte Immobilie zeitnah verkauft, kann mit dem erzielten Marktwert als Steuerbemessungsgrundlage rechnen – nicht mit einem möglicherweise höheren Gutachterwert.

Internationale Entwicklungen: Freibeträge steigen, Verfahren werden einfacher

Während die deutschen Freibeträge seit Januar 2026 unverändert blieben, tut sich international einiges. In Oregon (USA) wurde der Freibetrag im März auf 2,5 Millionen Dollar angehoben. In Großbritannien traten zum 6. April grundlegende Änderungen bei der Nachlasssteuer in Kraft.

Für Erben mit spanischem Immobilienbesitz gibt es gute Nachrichten: Seit Anfang 2026 werden deutsche Erbscheine in Spanien rechtlich anerkannt. In Andalusien und auf den Balearen lockern zudem spezielle Vergünstigungen bei Schenkung- und Erbschaftsteuer die Belastung – besonders für Familienunternehmen.

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DSGVO als Erbrecht-Werkzeug: EuGH zieht Grenzen

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2026 klargestellt: Auskunftsanträge nach der DSGVO können als exzessiv gelten, wenn sie in missbräuchlicher Absicht gestellt werden. Wer also im Erbstreit mit Auskunftsersuchen arbeitet, sollte ein legitimes Interesse nachweisen können.

Für Schadensersatzforderungen in diesem Bereich gilt: Der Nachweis eines tatsächlichen Schadens ist erforderlich. Die bloße Befürchtung reicht nicht. Das schützt vor ausufernden Verfahren, die nur der Informationsbeschaffung dienen.

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