Plattformarbeitsrichtlinie, Frist

Plattformarbeitsrichtlinie: Frist bis 2. Dezember für nationale Gesetze

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nationale Vorhaben und Konflikte zeigen den Regelungsbedarf bei Plattformarbeit, Algorithmen und dem Schutz von Beschäftigten.
Ein leeres, modern beleuchtetes Logistikzentrum mit ordentlichen Regalen und Betonboden in einer ruhigen Abendstimmung. Illustration mit AI erstellt.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union stehen vor dem Abschluss der Umsetzungsfrist für die EU-Plattformarbeitsrichtlinie. Bis zum 2. Dezember 2026 müssen die nationalen Gesetzgeber die im Jahr 2024 verabschiedeten Vorgaben in innerstaatliches Recht überführen.

Die Richtlinie zielt insbesondere darauf ab, den Einsatz automatisierter Systeme und Algorithmen bei der Zuweisung und Bewertung von Plattformarbeit transparenter und kontrollierbarer zu gestalten.

Arbeitskämpfe und Kontrollen in den Mitgliedstaaten

Der Regulierungsbedarf spiegelt sich in aktuellen Konflikten in mehreren EU-Ländern wider. In Slowenien liegt bisher noch kein Gesetz zur nationalen Umsetzung der Richtlinie vor. Mitte Oktober hatten Kuriere von Wolt Slovenija dem Unternehmen irreführende Verdienstangaben, mangelnde Transparenz bei der Entlohnung sowie eine unkontrollierte Anwerbung neuer Fahrer vorgeworfen.

Nach Arbeitsniederlegungen in Ljubljana und Maribor bot Unternehmensvertreter Jan Škoberne den beteiligten Fahrer-Gruppen Gesprächstermine an. Das slowenische Arbeitsinspektorat stellte bei Überprüfungen der beiden Wolt-Gesellschaften mit Ausnahme von Mängeln bei der Arbeitszeitaufzeichnung keine Unregelmäßigkeiten fest.

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In Spanien reichte die Gewerkschaft CCOO Beschwerde bei der Arbeitsinspektion gegen den Lieferdienst Glovo und dessen Flottenpartner Fliits ein. Anlass war das Verhalten nach einer Sturzflut in Bilbao.

Glovo hatte trotz behördlicher Unwetterwarnungen weiterhin Bestellungen entgegengenommen. Kuriere, die Schutz suchten und den Anweisungen des Zuteilungsalgorithmus nicht folgten, wurden durch gekürzte Tageseinnahmen oder den Entzug leistungsabhängiger Bonuszahlungen sanktioniert.

Nationale Gesetzesentwürfe und behördliche Bedenken

Andere Staaten treiben ihre Gesetzesvorhaben vor dem Stichtag voran. In Polen sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Plattformarbeit spürbare Sanktionen bei Verstößen vor, darunter Geldbußen von bis zu 60.000 Z?oty.

In Italien befasste sich die Datenschutzbehörde Garante Privacy mit den nationalen Rahmenbedingungen. Mit der Verfügung Nummer 624/2026 vom 16. September 2026 gab die Aufsichtsbehörde zwar eine befürwortende Stellungnahme zu einem Dekretentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Kurieren ab, forderte jedoch zusätzliche Vorkehrungen.

Die Behörde verlangte klarere Vorgaben für Transparenz, verbindliche menschliche Kontrollmechanismen und Datenschutz sowie die Vermeidung von Überschneidungen mit bestehenden Rechtsvorschriften, um Rechtsunsicherheiten zu verhindern.

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Debatte um algorithmisches Management auf europäischer Ebene

Die Kontrolle automatisierter Systeme beschäftigt auch die EU-Institutionen über die Plattformrichtlinie hinaus. Europäische Gewerkschaften fordern strengere Schutzvorschriften im Arbeitsrecht, besonders mit Blick auf die algorithmische Arbeitssteuerung und deren Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme.

Eine Delegation von Abgeordneten des Europäischen Parlaments unter Leitung von Li Andersson, Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, besuchte am 26. und 27. Oktober 2026 Logistikzentren von Amazon in Dortmund und Mönchengladbach sowie ein Retourenzentrum bei Katowice.

Begleitet von den Parlamentarierinnen Liesbet Sommen und Estelle Ceulemans untersuchte die Delegation vor Ort Fragen der Arbeitsorganisation, Produktivitätsmessung und den Einsatz automatisierter Steuerungssysteme im Vorfeld des geplanten Gesetzesvorhabens für hochwertige Arbeitsplätze.

Nach Erhebungen der EU-Kommission greifen bereits 42 Prozent der befragten kleinen und mittleren Unternehmen auf Künstliche Intelligenz oder algorithmische Managementsysteme zurück. Gleichzeitig äußerten 49 Prozent der Befragten Misstrauen gegenüber vollautomatisierten Personalentscheidungen.

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