Primärversorgungssystem: Linnemann kündigt Gesetzentwurf für November an
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung bereitet tiefgreifende strukturelle Veränderungen in der ambulanten medizinischen Versorgung vor. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann kündigte in einer Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag an, dass ein erster Gesetzentwurf für das geplante Primärversorgungssystem im November 2026 vorgelegt werden soll.
Das Vorhaben zielt darauf ab, die Patientenströme im Gesundheitssystem effizienter zu lenken, Wartezeiten abzubauen und überlastete Strukturen zu entlasten.
Geplante Neuausrichtung der Patientensteuerung ab November 2026
Der für November 2026 avisierte Vorschlag sieht eine grundlegend modifizierte Patientensteuerung vor. Zentraler Bestandteil ist eine gestaffelte Terminvergabe nach medizinischer Dringlichkeit, die über die Servicenummer 116 117 koordiniert werden und Termine innerhalb von zehn Tagen vermitteln soll.
Ergänzend dazu setzt das Ministerium auf eine Reform der Notfallversorgung sowie auf integrierte Behandlungszentren. Beide gesetzgeberischen Vorhaben sollen noch im Jahr 2026 vorangetrieben werden.
Unterstützung für das Konzept kommt unter anderem von dem CDU-Gesundheitspolitiker Hendrik Streeck. Dieser plädiert für den Umbau zu einem Primärarztsystem, in dem die Hausarztpraxis als verbindliche erste Anlaufstelle fungiert.
Als Lotse solle sie über die Notwendigkeit und Dringlichkeit von fachärztlichen Weiterbehandlungen entscheiden, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Kapazitäten für akute Fälle freizuhalten. Laut dem Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen Kinderärzte bei Minderjährigen diese Lotsenfunktion übernehmen; die vollständige Umsetzung im Versorgungsalltag wird für 2028 erwartet.
Engpässe in Praxen und Kliniken als Reformtreiber
Hintergrund der Initiative ist eine erhebliche Belastung der bestehenden Versorgungsstrukturen. Bundesgesundheitsminister Linnemann verwies auf durchschnittliche Wartezeiten von 36 bis 41 Tagen auf einen Facharzttermin und betonte, dass 30 Prozent der Notfallpatienten in Kliniken keine tatsächlichen Notfälle seien. Die langen Wartezeiten führte er maßgeblich auf eine zu hohe Zahl an ungeordneten Arztkontakten zurück.
Der Gesetzentwurf für das geplante Primärversorgungssystem soll im November vorliegen — und rückt die Hausarztpraxis als verbindliche erste Anlaufstelle in den Mittelpunkt. Wer heute schon weiß, wie die Lotsenfunktion, die gestaffelte Terminvergabe und die Weiterbehandlung zusammenwirken, kann seine Praxis ohne Zeitdruck umstellen. Der kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen die konkreten Schritte. Praxis-Leitfaden Primärarztsystem jetzt anfordern
Diese Problematik spiegeln auch aktuelle Erhebungen wider. Nach einer Forsa-Umfrage im Auftrag der KKH Kaufmännischen Krankenkasse hat jeder fünfte Befragte zwischen 18 und 70 Jahren keinen festen Arzt, der den gesamten Krankheitsverlauf überblickt. Bei 16 Prozent der Befragten kam es zu unnötigen Doppeluntersuchungen, und 43 Prozent der mehrfach behandelten Patienten mussten ihre Vorgeschichte wiederholt schildern.
Parallel dazu dokumentierte eine am 22. September 2026 vorgestellte Erhebung der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) eine akute Überlastung der Kliniken: Am Stichtag 2. Juni waren 45 Prozent der Notaufnahmen durch den Patientenandrang überfordert, 5,5 Prozent meldeten die höchste Alarmstufe. Jährlich versorgen die Notaufnahmen bis zu 25 Millionen Notfallpatienten.
Debatte um das duale System und praktische Hürden
Während Bundeskanzler Friedrich Merz am 21. September 2026 von einem Gerechtigkeitsproblem beim Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sprach, verteidigte Linnemann das bestehende duale System.
36 bis 41 Tage Wartezeit auf einen Facharzttermin und überlastete Notaufnahmen treffen Ihre Praxis jeden Tag — nicht erst, wenn die Reform greift. Fünf Maßnahmen gegen Überlastung lassen sich sofort umsetzen: klare Dringlichkeits-Einschätzung, Telemedizin, Aufgabenverteilung im Team. Der kostenlose Leitfaden zeigt, wo Sie anfangen. 5 Maßnahmen gegen Praxis-Überlastung sichern
Eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung sei verfassungsrechtlich schwierig und abzulehnen; vielmehr gehe es darum, Reformpunkte wie veränderte Regeln zur Mitversicherung wirkungsgleich auf die Beihilfe von Beamten zu übertragen.
Kritiker verweisen zugleich auf regionale Engpässe bei einer verpflichtenden Primärarztregelung. Ein funktionierendes Lotsensystem setze eine flächendeckende hausärztliche Infrastruktur voraus, die im ländlichen Raum angesichts des spürbaren Mangels an Allgemeinmedizinern bereits heute an Grenzen stoße. Als Gegenmaßnahmen werden Bürokratieabbau, Telemedizin und eine stärkere Einbindung akademisierter Pflegefachpersonen diskutiert.
