Psychische Belastung: Gewerbeaufsicht verdoppelt Kontrollen 2026
31.05.2026 - 04:39:22 | boerse-global.deFehlt die Dokumentation, drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro – und das schon ab dem ersten Mitarbeiter.
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Rechtslage: Pflicht seit 2013
Bereits seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 müssen Arbeitgeber psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung erfassen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) definiert psychische Belastung in einem aktuellen Handbuch nach der Norm DIN EN ISO 10075-1. Das Thema zieht sich durch mehrere Verordnungen – von der Arbeitsstättenverordnung bis zur Betriebssicherheitsverordnung.
Der Aufwand für die Erstellung? Mit modernen Werkzeugen schätzungsweise zwei bis vier Stunden.
Krankenstand auf Rekordniveau
Die DAK-Gesundheit hat für 2025 alarmierende Zahlen vorgelegt: Versicherte Beschäftigte waren durchschnittlich 19,5 Kalendertage krankgeschrieben – ein Krankenstand von 5,4 Prozent. Psychische Erkrankungen legten um 6,9 Prozent zu und belegen Platz zwei der Ursachenstatistik.
Besonders betroffen: Das Gesundheitswesen mit 22,5 Fehltagen. Am niedrigsten sind die Werte in der Datenverarbeitung mit 12,6 Tagen.
Die wirtschaftlichen Folgen sind enorm. Bereits 2018 führten 708,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage zu einem Produktionsausfall von 85 Milliarden Euro. Der Bundeskanzler hat die hohen Krankschreibungszahlen thematisiert – der durchschnittliche Krankenstand für 2025 liegt bei 14,5 Tagen. Die DAK fordert einen Gipfel im Kanzleramt und bringt das Modell einer Teilkrankschreibung ins Spiel.
Führungskräfte in der Beschleunigungsfalle
Psychische Belastung trifft alle Hierarchieebenen – nur anders. Der Gallup-Engagement-Index zeigt: Die emotionale Bindung von Führungskräften ist seit 2020 deutlich gesunken. Ständige Transformationsprozesse, mangelnde Rückendeckung, emotionale Erschöpfung – die Ursachen sind vielfältig. Rund 75 Prozent der Unternehmen stecken laut Untersuchungen der Universität St. Gallen in einer Beschleunigungsfalle.
Auch bei Azubis zeichnet sich ein Trend ab: 75 Prozent der Ausbilder berichten von steigenden krankheitsbedingten Fehltagen in den letzten fĂĽnf Jahren. Neben geringerer Belastbarkeit nennen sie explizit psychische Belastungen als Grund.
Kurios am Rande: Die Mehrheit der Azubis bewertet die Erklärkompetenz von KI höher als die ihrer Ausbilder.
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Prävention: Pausen sind der Schlüssel
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfiehlt in ihren Leitlinien von 2022 konkrete Maßnahmen: mehr Handlungsspielräume, angemessene Arbeitsmengen, soziale Unterstützung und Schutz vor Gewalt.
Ein entscheidender Faktor ist die Pausengestaltung. Studien der BAuA zeigen: Regelmäßige Unterbrechungen senken das Unfallrisiko und stabilisieren die Leistung. Kurze, häufige Pausen – etwa fünf Minuten alle halbe Stunde – wirken besser als wenige lange. In Gesundheitsberufen fallen derzeit jedoch 40 bis 50 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen aus.
Reformstau: Arbeitszeit und Therapieplätze
Für Juni 2026 ist ein Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes angekündigt. Die feste tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden könnte durch eine wöchentliche Regelung ersetzt werden. Arbeitgeberverbände erwarten mehr Flexibilität, Gewerkschaften warnen vor gesundheitlichen Risiken.
Parallel dazu steht die vom Bundesarbeitsgericht im September 2022 geforderte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung an. Sie soll Transparenz schaffen, schränkt aber Modelle der Vertrauensarbeitszeit ein.
Und noch ein Problem: Therapeuten warnen vor den Folgen geplanter Gesundheitsreformen. Eine Expertenkommission unter Leitung von Nina Warken schlug Einsparungen vor, die die Wartezeiten auf Therapieplätze weiter verschärfen könnten – derzeit liegen sie zwischen neun und zwölf Monaten.
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