Psychische Gesundheit im Betrieb: NPK fordert einfachere PrĂ€vention fĂŒr KMU
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 05:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie seelische Verfassung von BeschÀftigten gewinnt in der deutschen Arbeitswelt zunehmend an strategischer Bedeutung. In einem Positionspapier zur psychischen Gesundheit in Betrieben drÀngt die Nationale PrÀventionskonferenz (NPK) auf ein entschlosseneres Handeln bei der PrÀvention.
Wie aus Berichten von Ende Oktober 2026 hervorgeht, verzeichnete Deutschland im Jahr 2024 insgesamt 147,3 Mio. krankheitsbedingte Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen. Zudem gingen in diesem Zeitraum 42 % der Erwerbsminderungsrenten auf entsprechende Diagnosen zurĂŒck.
Der NPK-Vorsitzende Dr. Stephan Fasshauer von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stuft lange Fehlzeiten, Einsamkeit und den hohen Anteil an Erwerbsminderungsrenten als alarmierend ein.
Zunehmende Ausfalltage belasten Betriebe
Die langfristige Entwicklung verdeutlicht den Handlungsdruck auf Arbeitgeber und SozialversicherungstrÀger. Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) belegen, dass die Fehlzeiten infolge psychischer Erkrankungen im Zeitraum von 2016 bis 2025 um 42 % angestiegen sind.
Betroffene fallen zudem ĂŒberdurchschnittlich lange aus: Im Jahr 2025 wurden im Schnitt 28,5 Ausfalltage je Fall registriert, verglichen mit 10,4 Tagen bei allen Krankheitsursachen im Gesamtdurchschnitt.
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Rechtlich sind Unternehmen in Deutschland bereits ĂŒber das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, psychische Belastungen im Rahmen der betrieblichen GefĂ€hrdungsbeurteilung systematisch zu erfassen.
Zudem muss Arbeitgebern zufolge BeschĂ€ftigten nach mehr als sechs Wochen ArbeitsunfĂ€higkeit innerhalb von zwölf Monaten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten werden, dessen Inanspruchnahme fĂŒr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillig bleibt.
ReformvorschlĂ€ge fĂŒr kleine und mittlere Betriebe
Um bestehende HĂŒrden abzubauen, schlĂ€gt die NPK konkrete Neuerungen fĂŒr die betriebliche Praxis vor. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch einfachere und digitalere Verfahren bei der gesetzlich vorgeschriebenen GefĂ€hrdungsbeurteilung entlastet werden.
Ein weiterer Hebel liegt in den finanziellen Rahmenbedingungen: Die Organisation fordert eine Anhebung der steuerlichen Förderung fĂŒr betriebliche Gesundheitsförderung. Bislang liegt der Freibetrag bei 600 ⏠je BeschĂ€ftigtem und Jahr; eine konkrete neue Zielsumme lĂ€sst das Positionspapier offen.
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DarĂŒber hinaus setzt sich das Gremium fĂŒr gezielte Qualifizierungsangebote fĂŒr FĂŒhrungskrĂ€fte sowie zusĂ€tzliche Anreize fĂŒr das BEM ein. Um gesellschaftliche Vorbehalte abzubauen, sollen zudem öffentlich finanzierte Entstigmatisierungskampagnen aus Steuermitteln aufgelegt werden.
Bessere Verzahnung der PrÀventionsstrukturen
Ein zentraler Ansatzpunkt des Papiers besteht in der engeren VerknĂŒpfung bestehender Systeme. Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und das Eingliederungsmanagement sollen kĂŒnftig nahtlos ineinandergreifen, anstatt isoliert nebeneinander zu stehen.
Zudem empfiehlt die NPK, das Thema psychische Gesundheit bereits fest in Ausbildungs- und StudiengĂ€ngen zu verankern, um kĂŒnftige ArbeitskrĂ€fte und FĂŒhrungskrĂ€fte frĂŒhzeitig zu sensibilisieren.
Die 2015 gegrĂŒndete Nationale PrĂ€ventionskonferenz wird von den TrĂ€gern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Sozialversicherung fĂŒr Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) getragen. Seit 2017 ist auch die private Krankenversicherung (PKV) in das Gremium eingebunden.
