Psychische Risiken im Job: EU-Parlament fordert verbindliche Bewertungen
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Psychische Belastungen im Berufsalltag rücken zunehmend in den Fokus der europäischen Gesetzgebung. Mit der Annahme eines legislativen Initiativberichts fordert das Europäische Parlament verbindliche Bewertungen psychosozialer Risiken durch Arbeitgeber, um Fällen von Burnout vorzubeugen.
Bei der Abstimmung über die Vorlage votierten 413 Abgeordnete dafür, 210 dagegen, bei 29 Enthaltungen. Da der angenommene Bericht rechtlich nicht bindend ist, schafft er noch keine unmittelbaren neuen Vorgaben, stößt jedoch den Gesetzgebungsprozess auf europäische Ebene an.
Dringlichkeit durch steigende Fallzahlen belegt
Die parlamentarische Initiative stützt sich auf besorgniserregende Daten zur mentalen Gesundheit in der europäischen Arbeitswelt. Nach Erhebungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) waren im Jahr 2025 insgesamt 29 Prozent der Beschäftigten in der Europäischen Union von arbeitsbedingtem Stress, Depressionen oder Angstzuständen betroffen.
In der Altersgruppe der 25- bis 39-Jährigen lag dieser Anteil sogar bei 32 Prozent. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sterben zudem weltweit jährlich mehr als 840.000 Menschen an psychosozial bedingten Gesundheitsproblemen.
Nationale Entwicklungen unterstreichen den Trend: In Belgien verzeichnete das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) mehr als 155.000 Arbeitnehmer, die an Burnout oder Depressionen leiden, was einem Anstieg um ein Drittel seit 2021 entspricht.
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Wie in den meisten EU-Mitgliedstaaten gelten derartige Beschwerden auch in Belgien bislang lediglich als arbeitsbedingt. Berichterstatterin Estelle Ceulemans betonte, Europa müsse von einer Burnout-Gesellschaft abrücken. Die EU-OSHA bereitet vor diesem Hintergrund den Start ihrer Kampagne für mentale Gesundheit am Arbeitsplatz am 13. Oktober 2026 vor.
Der Katalog der parlamentarischen Forderungen
Das Parlament plädiert dafür, Burnout und psychosoziale Erkrankungen formal als Berufskrankheiten anzuerkennen und in diesen Fällen die Beweislast umzukehren. Der Beschluss verlangt von Arbeitgebern verbindliche Pflichten, regelmäßige Risikobewertungen sowie konkrete Aktionspläne.
Am 6. Oktober 2026 forderte das Parlament unter anderem, solche Bewertungen vor größeren Umstrukturierungen sowie generell im Zusammenhang mit betrieblichen Umbrüchen und Telearbeit verpflichtend durchzuführen. Telearbeit selbst solle dabei stets freiwillig bleiben.
Zusätzlich fordert das Parlament ein klares Recht auf Nichterreichbarkeit, strengere Maßnahmen gegen Gewalt, Mobbing, Belästigung und Diskriminierung sowie robustere und häufigere Kontrollen durch Arbeitsinspektionen.
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Bei Abwesenheiten infolge psychosozialer Belastungen sollen Arbeitgeber individuelle Pläne zur Wiedereingliederung aufstellen. Mit Blick auf den technischen Wandel dringt der Bericht zudem auf menschliche Aufsicht beim algorithmischen Management sowie eine vorherige Konsultation bei automatisierten Überwachungs- und Entscheidungssystemen.
Die Europäische Kommission am Zug
Mit dem Parlamentsbeschluss richtet sich der Blick auf die Europäische Kommission, die nun aufgefordert ist, konkrete Rechtsvorschriften vorzulegen. Die Kommission verfügt über eine dreimonatige Frist für eine formelle Antwort, die bis Januar 2027 läuft.
Berichterstatterin Ceulemans erklärte, der Ball liege nun bei der Brüsseler Behörde, und verwies auf das Gesetzespaket für hochwertige Arbeitsplätze, das für Ende des Jahres erwartet werde und eine einzigartige Gelegenheit biete.
Kommissions-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu erklärte nach eigener Aussage, dass fast jeder dritte Beschäftigte unter arbeitsbedingtem Stress, Depressionen oder Ängsten leide und 44 Prozent starkem Druck oder Überlastung ausgesetzt seien.
Nach dem Abschluss der zweiten Konsultationsrunde der Sozialpartner prüft die Kommission, Aspekte wie psychosoziale Risiken, das Recht auf Abschalten, sexuelle Belästigung und algorithmisches Management in den späteren Entwurf für das Gesetzespaket einfließen zu lassen. Eine feste Zusage für eine eigenständige Richtlinie zu psychosozialen Risiken hat die Kommission bislang jedoch nicht gegeben.
