Psychotherapeuten-Honorare: Ministerium gibt Kürzung um 4,5% frei
02.06.2026 - 21:51:55 | boerse-global.deMinisterin Nina Warken (CDU) wird keinen Widerspruch gegen die Absenkung um 4,5 Prozent einlegen. Die Prüfung habe keine rechtlichen Beanstandungen ergeben, teilte das Ministerium mit. Dem Gremium stehe nur die Rechtsaufsicht zu, nicht aber die Fachaufsicht.
Der umstrittene Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses stammt bereits aus Mitte März und gilt seit dem 1. April. Während das Ministerium grünes Licht gibt, formiert sich in der Selbstverwaltung massiver Widerstand.
Netto-Vergütung: Wer rechnet wie?
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Die nominale Kürzung von 4,5 Prozent trifft die Praxen härter, als es auf den ersten Blick scheint. Zwar wurden die Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar um satte 14,25 Prozent angehoben – sie sollen unter anderem die gestiegenen Personalkosten abfedern.
Doch die Bilanzen fallen unterschiedlich aus. Der GKV-Spitzenverband prognostiziert für 2026 eine Netto-Absenkung von 2,3 Prozent. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) rechnet mit 3,5 Prozent – fast das Doppelte. Die Diskrepanz zeigt: Die Bewertung der tatsächlichen Kostenstrukturen in den Praxen klafft weit auseinander.
KBV zieht vor Gericht
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt nicht klein bei. KBV-Chef Andreas Gassen bezeichnet den Beschluss als rechtswidrig und hat Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg angekündigt. Aus Sicht der Ärztevertreter gefährdet die Honorarentwicklung die ambulante Versorgung.
Der Protest beschränkt sich nicht auf juristische Mittel. Für den 9. Juni ist in Berlin der 5. Deutsche Psychotherapie Kongress geplant. Motto: Sicherung der Versorgung trotz Kürzungen. Zudem rufen Ärzteverbände für den 8. bis 12. Juni zu Protestaktionen und Praxisschließungen auf. Ziel ist das geplante GKV-Spargesetz.
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Personalaufwuchs und neue Bedarfsplanung
Die Debatte spielt sich vor einem bemerkenswerten Hintergrund ab: Seit 2014 ist die Zahl der vertragsärztlich tätigen Psychotherapeuten von rund 27.000 auf 41.937 gestiegen – ein Plus von 54,61 Prozent.
Das Gesundheitsministerium reagiert mit gesetzlichen Neuregelungen. Geplant ist eine gesonderte Bedarfsplanung, die vor allem die Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verbessern soll. Ziel: Die spezialisierte Versorgung trotz der Honorardiskussionen zu sichern.
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