Psychotherapie-Krise: 36 Prozent der Praxen geben auf
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 10:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das GKV-Spargesetz sorgt derzeit für erhebliche Unruhe in der ambulanten medizinischen Versorgung. Im Zentrum der Debatte steht die Streichung des Paragrafen 130b Abs. 2 SGB V, die nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu einer massiven Unsicherheit über den Fortbestand der sogenannten Praxisbesonderheiten bei der Behandlung chronisch kranker Patienten führt. Während ärztliche Standesvertreter vor drastischen Einschnitten warnen, betonen Regierungsvertreter die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Finanzielle Belastungen und Honorarverluste
Die wirtschaftlichen Prognosen für die kommenden Jahre zeichnen ein düsteres Bild für die niedergelassenen Ärzte. Die KBV richtete Anfang August 2026 einen Appell an Gesundheitsminister Linnemann, da für den ambulanten Bereich im Jahr 2027 ein Defizit von rund 3 Milliarden Euro erwartet wird. Regional werden die Auswirkungen bereits konkreter beziffert. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen rechnet ab 2027 mit einem jährlichen Honorarverlust von 380 Millionen Euro, was einem durchschnittlichen Rückgang von 7,4 Prozent entspricht.
Besonders spezialisierte Fachrichtungen scheinen von den Kürzungen betroffen zu sein. Schätzungen zufolge müssen HNO-Praxen mit Einbußen von 16 Prozent rechnen. Bei Kardiologen mit Hausarztvermittlung könnten die Verluste sogar 25 Prozent betragen. Konkret wird vorgerechnet, dass eine kardiologische Praxis jährliche Einbußen zwischen 24.000 und 30.000 Euro verkraften müsste.
Auswirkungen auf die Patientenversorgung
Angesichts dieser finanziellen Rahmenbedingungen kündigte KBV-Chef Gassen Informationskampagnen an. Praxen seien angehalten, künftig nur noch Leistungen zu erbringen, die auch tatsächlich vergütet werden. Die KBV geht davon aus, dass dies zu einer Reduktion der Fallzahlen um 7 bis 13 Prozent pro Quartal führen wird. Für Patienten bedeutet dies voraussichtlich deutlich längere Wartezeiten auf Termine und Behandlungen.
Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) bewertet die Lage hingegen weniger kritisch. Nach Einschätzung des vfa gelten die bestehenden Praxisbesonderheiten im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) fort, weshalb eine gesonderte Übergangsregelung nicht erforderlich sei. Die KBV erwartet hierzu eine abschließende Klärung bis Mitte August 2026.
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Prekäre Lage in der Psychotherapie
Besonders deutlich zeigt sich der Druck im Bereich der Psychotherapie. Laut einer Umfrage des Aktionsbündnisses Psychotherapie erwägen derzeit 36 Prozent der Praxen ihre Aufgabe. Die Versorgungssituation ist bereits jetzt angespannt: Die durchschnittliche Wartezeit wird mit 142 Tagen angegeben, wobei in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens Spitzenwerte von bis zu 12 Monaten erreicht werden.
Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) prognostiziert eine Verringerung des Versorgungsangebots um 25 Prozent. Als Hintergrund wird unter anderem angeführt, dass die Vergütung bereits zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent gesenkt wurde. Während Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen vor einer Gefährdung der Versorgung durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung warnen, hält die CDU diesen Schritt für vertretbar, um einen effizienteren Mitteleinsatz zu erzwingen.
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Politische Einordnung und gesetzliche Nachbesserungen
Vonseiten der SPD wird das Gesetz verteidigt. Abgeordnete wie Claudia Moll betonen, dass das Einsparziel von insgesamt 18,8 Milliarden Euro notwendig sei, um weitere Kürzungen zu verhindern. Zudem seien wichtige Schutzmechanismen eingezogen worden: Laufende Therapien bleiben geschützt, und die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird weiterhin extrabudgetär vergütet.
Der Abgeordnete Thorsten Rudolph erläuterte zudem, dass das Vergütungsvolumen für Psychotherapie von 3,9 Milliarden Euro aus dem Jahr 2025 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt und somit nicht direkt gekürzt werde. Weitere Detailregelungen für dringliche Fälle sollen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt und in einem Omnibusgesetz nach der Sommerpause 2026 verabschiedet werden. Der GKV-Spitzenverband sieht in dem Sparpaket eine solide Grundlage, um die Beiträge in den kommenden zwei Jahren stabil zu halten, und stellt eine Entlastung ab 2027 in Aussicht.
