Raiffeisen, Twint

Raiffeisen und Twint: 1,3 Millionen Kunden brauchen ab November debiX+

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 10:15 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die debiX+-Anwendung wird ab November 2026 für neue Twint-Einrichtungen nötig; 2027 soll sie auch auffällige Zahlungen bestätigen.
Modernes, minimalistisches Bankinterieur mit klaren architektonischen Linien und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Schweizer Bankengruppe Raiffeisen verschärft die Sicherheitsvorgaben für ihren mobilen Bezahldienst. Ab November 2026 müssen Kundinnen und Kunden des Instituts zwingend eine zusätzliche Anwendung auf ihren Smartphones einrichten, wenn sie den Bezahldienst Twint aktivieren möchten. Raiffeisen ist damit die erste Bank, die eine zweite App für einzelne Transaktionen über das Bezahlsystem vorschreibt.

Zusätzliche Hürde bei der Ersteinrichtung

Für die Nutzung des Dienstes ist künftig die Installation der Zusatz-App debiX+ erforderlich. Wer ab November 2026 Twint bei Raiffeisen neu einrichten möchte, kann den Vorgang nur noch unter Einbindung dieser zweiten Software abschliessen. Von der neuen Regelung sind 1,3 Millionen Raiffeisen-Kunden betroffen.

Die Massnahme stellt eine Zäsur in der Handhabung des Schweizer Bezahldienstes dar. Bislang setzten Finanzinstitute bei der Verknüpfung und Nutzung weitgehend auf schlanke Prozesse innerhalb der jeweiligen bankeigenen Twint-Applikation. Mit dem Vorstoss von Raiffeisen wird nun erstmals eine getrennte Sicherheitsinstanz fest im Ablauf verankert.

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Erweiterte Freigaben ab Frühjahr 2027

Der Schritt im November markiert dabei nur die erste Phase der Umstellung. Ab dem Frühjahr 2027 plant das Institut eine weitere Verschärfung: Ab diesem Zeitpunkt müssen bestimmte auffällige Twint-Transaktionen zusätzlich über die debiX+-App bestätigt werden. Damit greift das System künftig auch in laufende Zahlungsprozesse ein, wenn die Bank ein erhöhtes Risiko feststellt.

Der Grund für den zusätzlichen Schritt liegt in der Abwehr von digitalem Betrug. Wie ein Experte der Hochschule Luzern darlegt, diene das zweistufige Verfahren dem Schutz vor der feindlichen Übernahme von Benutzerkonten.

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Durch die Koppelung an eine separate Anwendung wird es Kriminellen erschwert, unberechtigt Zugriff auf Konten zu erlangen oder Beträge unbemerkt zu transferieren, da kompromittierte Zugangsdaten allein künftig nicht mehr für alle Aktionen ausreichen.

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