Ray-Ban Meta Wayfarer: Hamburger Behörde attestiert Datenschutz-VerstöĂe
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 01:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Hamburger Beauftragte fĂŒr Datenschutz und Informationsfreiheit hat einen 53-seitigen Bericht zur Kamerabrille Ray-Ban Meta Wayfarer veröffentlicht und kommt darin zu einem eindeutigen Ergebnis: Das GerĂ€t verletzt die Rechte unbeteiligter Dritter. Untersucht wurde die mit einer 12-Megapixel-Kamera, fĂŒnf Mikrofonen, 32 GB Speicher und einem Qualcomm-Prozessor ausgestattete Brille, die Meta gemeinsam mit EssilorLuxottica vertreibt.
Aufnahme-LED bei Sonnenlicht kaum sichtbar
Zentraler Kritikpunkt des Berichts ist die Aufnahme-LED, die eigentlich Umstehende darauf hinweisen soll, dass sie gefilmt werden. Laut der Untersuchung ist diese Leuchte bei Sonnenlicht praktisch unsichtbar. Zudem lÀsst sich die LED nach Beginn einer Aufnahme mit einer Abdeckung verdecken, wodurch der vorgesehene Schutzmechanismus umgangen werden kann.
Die Hamburger Behörde hatte bereits zuvor festgehalten, dass die Leuchte je nach Entfernung, Blickwinkel und LichtverhĂ€ltnissen nur eingeschrĂ€nkt wahrnehmbar sei â der neue Bericht untermauert diesen Befund nun mit konkreten Details zur Technik.
Keine aktive Gesichtserkennung nachweisbar â aber verdĂ€chtige Datenbankstrukturen
Die PrĂŒfer konnten keine aktiv genutzte Gesichtserkennungsfunktion in der Brille nachweisen. Allerdings fanden sie in der zugehörigen Software Datenbanktabellen mit der Bezeichnung "face", deren Zweck unklar bleibt. Diese Strukturen deuten laut dem Bericht auf eine mögliche, derzeit nicht aktivierte Gesichtserkennungsfunktion hin, ohne dass sich dies abschlieĂend belegen lĂ€sst.
Haushaltsausnahme greift nicht, Einwilligung praktisch unmöglich
Rechtlich zentral ist die Feststellung, dass die sogenannte Haushaltsausnahme â die private Datenverarbeitung von der DSGVO ausnimmt â auf die Ray-Ban Meta Wayfarer nicht anwendbar ist.
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Sowohl die TrĂ€gerin oder der TrĂ€ger der Brille als auch Meta selbst haften demnach fĂŒr die Einholung einer wirksamen Einwilligung Betroffener. Da Umstehende jedoch nicht ausreichend erkennen können, dass sie gefilmt werden, ist eine informierte Einwilligung nach EinschĂ€tzung der Behörde kaum einzuholen.
Auch beim Einsatz der gesammelten Aufnahmen fĂŒr das Training von KI-Systemen sieht der Bericht Probleme: Ein KI-Training mit Gesichtsaufnahmen sei in den meisten FĂ€llen nicht mit der DSGVO vereinbar, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehle.
Gegenposition der Bundesnetzagentur
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Der Hamburger Bericht positioniert sich damit gegen die Haltung der Bundesnetzagentur, die kein grundsĂ€tzliches Verbot der GerĂ€te anstrebt. Die Bundesnetzagentur hatte erklĂ€rt, Besitz, Einfuhr und Verkauf der Brille seien nicht verboten, solange die Aufnahmefunktion deutlich erkennbar sei; konkrete VerstöĂe habe man bislang nicht untersucht.
Einordnung in eine wachsende Debatte
Der Hamburger Bericht reiht sich in eine Serie von VorstöĂen europĂ€ischer und internationaler Behörden ein, die sich mit den Datenschutzrisiken von Kamerabrillen befassen. So hatte die niederlĂ€ndische Verbraucherorganisation Consumentenbond ein EU-weites Verbot gefordert, da die GerĂ€te zu leicht heimliches Filmen ermöglichten.
In Deutschland kĂŒndigte die Organisation HateAid zudem eine Strafanzeige gegen Meta sowie mehrere Hersteller und HĂ€ndler an, wĂ€hrend eine Petition der Plattform WeAct mehr als 190.000 Unterschriften sammelte. Meta hatte zuvor mitgeteilt, rund 7 Millionen Einheiten der Brille innerhalb eines Jahres verkauft zu haben.
