Rechenstörung, VerbÀnde

Rechenstörung bei 3 bis 5 Prozent: VerbÀnde verlangen gleiche Schulrechte

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 17:24 Uhr | Redaktion boerse-global.de

FachverbĂ€nde und Experten setzen sich fĂŒr verbindliche Nachteilsausgleiche und gezielte Förderung von Kindern mit Rechenstörung ein.

Dyskalkulie: VerbĂ€nde verlangen einheitliche Schulregeln fĂŒr betroffene Kinder
Symbolbild: Schachbrett mit Figuren Illustration mit AI erstellt.

FachverbĂ€nde, Elterninitiativen und Wissenschaftler drĂ€ngen die Bildungsministerien der BundeslĂ€nder dazu, verbindliche bundesweite schulrechtliche Rahmenbedingungen fĂŒr Dyskalkulie festzulegen. WĂ€hrend die Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) in den meisten BundeslĂ€ndern schulrechtlich fest verankert ist, existieren fĂŒr Kinder mit einer spezifischen Rechenstörung bislang keine vergleichbaren einheitlichen Vorgaben.

Ungleiche Behandlung im Bildungssystem

Kinder mit einer diagnostizierten Lese-Rechtschreib-SchwĂ€che oder Legasthenie profitieren je nach Bundesland von geregelten Nachteilsausgleichen, etwa in Form von ZeitzuschlĂ€gen bei Klassenarbeiten und PrĂŒfungen. In einigen LĂ€ndern greift zudem ein Notenschutz, bei dem die Rechtschreibleistung nicht in die Benotung einfließt.

Bei Dyskalkulie fehlt eine solche schulrechtliche Gleichstellung in weiten Teilen der Bundesrepublik. Tanja Scherle vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. kritisierte diesen Widerspruch zur Anerkennung der Legasthenie deutlich.

Auch JĂŒrgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung fĂŒr die Belange von Menschen mit Behinderungen, mahnte die BundeslĂ€nder zu konkreten Schritten. Rechtlich verweisen BefĂŒrworter einer Neuregelung auf Artikel 3 des Grundgesetzes sowie die im Jahr 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland zu einem inklusiven Bildungswesen verpflichten.

Medizinische Einordnung und Betroffenenzahlen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Dyskalkulie im DiagnoseschlĂŒssel ICD-10 als umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten ein. Wie Prof. Dr. Schulte-Körne vom LMU-Klinikum MĂŒnchen erlĂ€uterte, fehle betroffenen SchĂŒlern ein automatisierter Zugang zu numerischen GrĂ¶ĂŸen.

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WĂ€hrend Legasthenie in den meisten BundeslĂ€ndern schulrechtlich verankert ist, fehlen fĂŒr die Rechenstörung vielerorts vergleichbare Vorgaben. Eltern mĂŒssen den Nachteilsausgleich deshalb oft selbst durchsetzen. Der kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen Schritt fĂŒr Schritt, welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten und wie Sie den Antrag richtig stellen. Bundesland-Checkliste jetzt anfordern

SchĂ€tzungen gehen davon aus, dass rund 3 bis 5 Prozent aller SchĂŒlerinnen und SchĂŒler betroffen sind, was mehreren hunderttausend Kindern in Deutschland entspricht. Ein Ratgeber von Öko-Test verweist auf Erhebungen, nach denen 4 bis 5 Prozent der Bevölkerung eine Rechenstörung aufweisen. Ein Antrag an den Göttinger Stadtrat nannte fĂŒr Lernstörungen im Lesen, Schreiben oder Rechnen eine Quote von 4 bis 6 Prozent der Schulkinder.

Der Forderungskatalog der VerbÀnde

Die Initiativen verlangen eine klare Verankerung von Dyskalkulie als Behinderung im jeweiligen Schulrecht der LĂ€nder. Daraus sollen verbindliche Nachteilsausgleiche im Schulalltag abgeleitet werden.

ZusÀtzlich fordern Experten den Einsatz evidenzbasierter Förderkonzepte, die sich an der medizinischen S3-Leitlinie orientieren, sowie die systematische Einbindung externer FörderkrÀfte an den Schulen.

Diagnostische HĂŒrden und finanzielle Belastungen

Die Diagnostik einer Rechenstörung obliegt in der Praxis Kinder- und Jugendpsychiatern, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder teilweise sozialpĂ€diatrischen Zentren. Je nach Landesrecht gelten zusĂ€tzliche HĂŒrden: In Bayern ist fĂŒr eine formale BerĂŒcksichtigung zwingend eine schulpsychologische Stellungnahme erforderlich.

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