Renten, Standardrente

Renten 2027: Standardrente nähert sich 2.000-Euro-Marke

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 04:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant schärfere Kontrollen gegen Sozialbetrug, während Renten um 4,24 Prozent stiegen und Kürzungen gerichtlich bestätigt wurden.

Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch und neue Rentenregeln im Ăśberblick
Moderne, minimalistische Architektur eines öffentlichen Verwaltungsgebäudes bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt, der laut Berichten von tagesschau.de, t-online.de und upday.com auf acht Seiten insgesamt 37 Einzelpunkte umfasst. Ein Kabinettsbeschluss ist noch im September vorgesehen, die Umsetzung soll bis zum Jahresende erfolgen.

Parallel kursiert ein Zehn-Punkte-Plan, der laut Handelsblatt, ZDFheute, Spiegel, FAZ und Berliner Morgenpost gemeinsam vom Sozialministerium unter Bärbel Bas (SPD) und dem Innenressort unter Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitet wurde. Auch dieser soll bis Ende 2026 umgesetzt werden.

Ziele: Einwanderung in Sozialsysteme erschweren, Betrug bekämpfen

Nach Angaben von Handelsblatt und Spiegel verfolgt der Plan drei zentrale Ziele: Anreize zur Einwanderung in die Sozialsysteme sollen reduziert, groß angelegter Sozialleistungsmissbrauch beendet und Geschäftsmodelle rund um sogenannte Schrottimmobilien wirksamer bekämpft werden.

Konkret sollen EU-Bürgerinnen und -Bürger laut Dobrindt künftig erst nach einem rechtmäßigen fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen haben, wie ZDFheute und FAZ berichten. EU-Bürger ohne legalen Aufenthaltsstatus sollen zudem nur noch zwei statt bisher vier Wochen Sachbezüge erhalten, wie die Berliner Morgenpost meldet.

Eine weitere Verschärfung betrifft Personen mit vollstreckbarem Haftbefehl: Für sie soll die Grundsicherung künftig entfallen, berichten übereinstimmend tagesschau.de, ZDFheute, Spiegel, FAZ und Morgenpost.

Mehr Datenaustausch und schärfere Haftung

Um Missbrauch aufzudecken, soll der Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden ausgeweitet und digitalisiert werden. Geplant sind laut t-online.de, RTL.de, upday.com und der Morgenpost auch KI-gestützte Analysesysteme, die auffällige Muster automatisiert erkennen sollen. Zudem sollen Arbeitgeber stärker haften, wenn in ihrem Umfeld Schwarzarbeit festgestellt wird, berichten tagesschau.de und RTL.de.

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Ein eigener Schwerpunkt des Plans betrifft sogenannte Schrottimmobilien. Kommunen sollen künftig über Instandsetzungsgebote, erleichterte Vorkaufsrechte und im Extremfall Enteignungen gegen verwahrloste Objekte vorgehen können, wie zahlreiche Medien übereinstimmend berichten.

Hintergrund ist laut ZDFheute, FAZ und Spiegel, dass Betroffene solcher Geschäftsmodelle vor allem aus Bulgarien und Rumänien stammen – Banden sollen EU-Bürger aus Südosteuropa gezielt in Scheinarbeitsverhältnisse bringen, um Sozialleistungen zu erschleichen.

Renten steigen deutlich – Standardrente nähert sich 2.000 Euro

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Während die Debatte um Sozialbetrug an Fahrt gewinnt, verzeichnen Rentnerinnen und Rentner zugleich spürbare Einkommenszuwächse. Zum 1. Juli 2026 stiegen die gesetzlichen Renten automatisch und ohne Antragstellung um 4,24 Prozent, wie gegen-hartz.de und hna.de berichten.

Der aktuelle Rentenwert kletterte dabei von 40,79 auf 42,52 Euro. Die Standardrente – berechnet auf 45 Entgeltpunkte ohne Abschlag – stieg damit auf 1.913,40 Euro brutto im Monat, ein Plus von 77,85 Euro gegenüber zuvor 1.835,55 Euro. Nach Steuern verbleiben davon laut gegen-hartz.de rund 1.677,10 Euro, für Kinderlose 1.665,61 Euro.

Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mindestens 35 Versicherungsjahren gilt: Jahrgänge ab 1964 können ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, mit Abschlägen bereits ab 62. Zusätzlich profitieren Betroffene vom Behinderten-Pauschbetrag, der ab einem Grad der Behinderung von 20 bei 384 Euro beginnt und bei einem Grad von 100 auf 2.840 Euro steigt; bei den Merkzeichen H, Bl oder TBl sind es 7.400 Euro.

Für die kommenden Jahre rechnet die Deutsche Rentenversicherung Bund laut ihrer Frühjahrsfinanzschätzung 2026 mit einem weiteren Rentenplus von 4,4 Prozent zum 1. Juli 2027 – die endgültige Festsetzung erfolgt jedoch erst per Verordnung im Frühjahr 2027. Der Rentenwert läge dann bei rund 44,39 Euro, die Standardrente bei etwa 1.997,55 Euro.

Aus einer Bruttorente von 1.500 Euro wĂĽrden demnach 1.566 Euro. FĂĽr die Jahre 2028 bis 2030 werden zudem Anpassungen von 2,3, 2,8 und 2,9 Prozent genannt.

Gericht bestätigt Kürzungsrechte der Rentenversicherung

Parallel zu den geplanten Reformen zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az. L 13 R 1262/25), dass auch bei laufenden Renten Rückforderungen möglich sind. Die Rentenversicherung darf demnach eine laufende Rente per Aufrechnung nach Paragraf 51 SGB I kürzen – im entschiedenen Fall um bis zu 50 Prozent der Nettorente.

Die zugrunde liegende Rückforderung belief sich auf 2.397,96 Euro, die monatliche Aufrechnung auf 200 Euro. Unzulässig ist eine solche Kürzung nur, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit entsteht – den Nachweis dafür müssen Betroffene jedoch selbst erbringen. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat.

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