Rentenalter, Jahrgang

Rentenalter: Jahrgang 2024 muss bis 70 arbeiten

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 10:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die große Rentenreform sieht ein steigendes Eintrittsalter vor. Die Rente mit 63 entfällt, die Altersgrenze koppelt sich an die Lebenserwartung.

Rentenreform 2026: Rente mit 63 fällt, Alter steigt auf 70
Nahaufnahme der Hände einer älteren Person, die eine Sanduhr hält, mit verschwommenem Finanzviertel im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Kern: Das Renteneintrittsalter wird steigen, die Rente mit 63 fällt weg.

Eine Rentenkommission hat vorgeschlagen, die Altersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln. Konkret bedeutet das: Wer 1964 geboren ist, geht mit 67 in Rente. Für den Jahrgang 2014 sind bereits 69,5 Jahre im Gespräch. Kinder des Jahres 2024 könnten die ersten sein, die regulär bis 70 arbeiten müssen.

Die Kommission empfiehlt zudem Zwischenschritte: Bis 2041 soll das Rentenalter auf 67,5 Jahre steigen, bis 2051 auf 68. Parallel dazu ist die Rente mit 63 Geschichte. Frührenten gibt es dann nur noch mit Abschlägen.

Kritik von Gewerkschaften

Die IG BAU schlägt Alarm. Auf Berliner Baustellen sind gerade mal vier Prozent der rund 36.700 Beschäftigten älter als 63. „Die körperliche Belastung macht einen längeren Verbleib oft unmöglich“, so die Gewerkschaft.

Politische Spannungen in der Ost-SPD

Der Bundestag hat die Reform am 5. Dezember 2025 mit 319 Stimmen verabschiedet. Das Gesetz sichert das Rentenniveau bis über 2031 hinaus bei 48 Prozent. Zum 1. Juli 2026 stieg der Rentenwert um 4,24 Prozent auf 42,52 Euro – für die rund 21,5 Millionen Rentner bedeutet das eine Brutto-Erhöhung von etwa 77,85 Euro.

Doch der Widerstand wächst. Ausgerechnet in der SPD. Spitzenpolitiker aus Ostdeutschland wie Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt), Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) und Sebastian Krach (Berlin) lehnen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab. Willingmann verweist auf die sinkende Lebenserwartung in seinem Bundesland. Auch die geplante Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag stößt auf Ablehnung.

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Thüringen als Beispiel für die Probleme

Thüringens Sozialministerin Schenk sieht die Reform als Chance, warnt aber vor der schwierigen Ausgangslage. Ende 2024 lag die Durchschnittsrente nach 45 Versicherungsjahren im Freistaat bei 1.491 Euro. Gleichzeitig arbeiteten 126.987 Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnsektor – mit einem Bruttoeinkommen unter 2.676 Euro. Im März 2026 bezogen 9.510 Thüringer Grundsicherung.

Ab 2032 ist zudem eine Dämpfung des Rentenanstiegs geplant. Private oder betriebliche Vorsorge wird damit noch wichtiger.

Kapitalrente und Beamtenpensionen

Ein neuer Baustein: die Kapitalrente ab 2028. Sie startet mit einem Beitragssatz von zwei Prozent und ergänzt die gesetzliche Umlagefinanzierung. CSU-Chef Markus Söder befürwortet den Einstieg, fordert aber den Erhalt von Minijobs.

Auch die Beamtenpensionen stehen zur Disposition. Die Rentenkommission schlägt vor, die Berechnungsgrundlage von den letzten zwei auf fünf bis zehn Berufsjahre auszuweiten. Zum Vergleich: Im Dezember 2025 lag die durchschnittliche Beamtenpension bei 3.416 Euro, die gesetzliche Rente bei 1.289 Euro. Eine vollständige Eingliederung der Beamten gilt verfassungsrechtlich als schwierig.

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Zeitplan und weitere Maßnahmen

Die Bundesregierung will die gesetzlichen Rahmenbedingungen bis Ende 2026 abschließen. Ab 2027 sind sechs zusätzliche Erziehungsmonate für vor 1992 geborene Kinder geplant. Zudem sollen Erwerbstätige über der Regelaltersgrenze künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können.

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