Rentenkommission: 2,6 Millionen Selbstständige könnten Beitragssatz senken
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 07:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Debatte über eine Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung hat neue Dynamik gewonnen. SPD-Chef Lars Klingbeil forderte, Selbstständige, neu hinzukommende Beamte und Politiker künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Bestehende Beamtenverhältnisse sollen dabei Bestandsschutz behalten.
Klingbeil bezeichnete den Schritt als Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. In Heidelberg äußerte er sich konkret zu diesem Plan und verwies als Grundlage auf die 33 Empfehlungen der Rentenkommission, die im Juni 2026 vorgelegt wurden. Arbeitsministerin Bärbel Bas unterstützt den Vorschlag laut einer dpa-Meldung.
Was die Rentenkommission tatsächlich empfiehlt
Zwischen Klingbeils Vorstoß und den Kommissionsempfehlungen gibt es eine wichtige Differenz: Die Rentenkommission empfiehlt zwar die Einbeziehung von Selbstständigen und Politikern, nicht aber die Einbeziehung neuer Beamter. Zudem schlägt die Kommission vor, Minijobs versicherungspflichtig zu machen und den Versichertenkreis insgesamt auszuweiten.
Nach Berechnungen der Kommission könnten rund 2,6 Millionen bislang nicht pflichtversicherte Selbstständige den Beitragssatz mittelfristig um 0,5 Prozentpunkte senken. Langfristig schrumpft dieser Effekt allerdings wieder, da die neu Versicherten eigene Rentenansprüche erwerben.
Ă–konomen fordern das gesamte Paket
46 Ökonominnen und Ökonomen forderten die Umsetzung des gesamten Reformpakets und warnten die Bundesregierung ausdrücklich davor, einzelne Empfehlungen herauszulösen.
Das Paket umfasst neben der Einbeziehung von Selbstständigen, Abgeordneten und Minijobs auch eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, einen stärkeren Nachhaltigkeitsfaktor sowie eine verpflichtende, paritätisch finanzierte Kapitalrente mit einem zusätzlichen Beitrag von 2 Prozent, wie am 2. Oktober 2026 berichtet wurde.
Hintergrund der Reformbemühungen ist eine Entwicklung, die seit dem Jahr 2000 zu beobachten ist: Das Rentenniveau sank in diesem Zeitraum um rund 10 Prozent, der Höchstsatz für Beamtenpensionen um 5 Prozent. Ob und wie die verschiedenen Vorschläge tatsächlich Gesetz werden, ist derzeit offen – eine Umsetzung noch im laufenden Jahr gilt als ungewiss.
Die geplante Kapitalrente im Detail
Parallel zur Debatte um den Einzahlerkreis arbeitet die Alterssicherungskommission an einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Rente. Im Endausbau soll dafür ein Beitrag von 2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens fließen, je zur Hälfte getragen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Als Einstieg werden 0,5 Prozent diskutiert.
Die Rentenkommission empfiehlt, Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen — nach ihren Berechnungen könnten rund 2,6 Millionen bislang nicht pflichtversicherte Selbstständige den Beitragssatz mittelfristig um 0,5 Prozentpunkte senken. Ein Gesetz liegt noch nicht vor, doch die Diskussion betrifft Ihre Kalkulation schon jetzt. Unser kostenloser Leitfaden ordnet ein, was der Reformplan für Ihre Beitragslast und Ihre Altersvorsorge bedeutet. Kostenlosen Leitfaden zur Rentenreform anfordern
Der reguläre Rentenbeitragssatz liegt 2026 bei 18,6 Prozent, je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen; bei vollem Kapitalbeitrag ergäbe sich rechnerisch ein Satz von 20,6 Prozent. Für Neurentner ist ab 2032 ein Übergangsfaktor vorgeschlagen, ein spürbarer Effekt auf das Rentenniveau wird aber erst ab etwa 2040 erwartet.
Rendite und Mindestleistung des Modells sind bislang nicht garantiert beziehungsweise ungeklärt. Ein Gesetz mit konkretem Starttermin liegt noch nicht vor, der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird bis Ende 2026 angestrebt.
Als Vergleichsmodell wird häufig Schweden herangezogen: Dort fließen 18,5 Prozent des rentenfähigen Einkommens in die staatliche Rente, davon 16 Prozentpunkte umlagefinanziert und 2,5 Prozentpunkte kapitalgedeckt.
Altersvorsorgedepot: Förderung ab 2027 geplant
Flankierend soll ab Januar 2027 ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot eingeführt werden. Der Staat soll Einzahlungen mit bis zu 540 Euro Zulage pro Jahr fördern, pro Kind sind zusätzlich bis zu 300 Euro vorgesehen. Kapitalerträge sollen in der Ansparphase steuerfrei bleiben.
Eine YouGov-Umfrage im Auftrag von WiWo und Comdirect unter gut 1.500 Befragten, veröffentlicht am 1. Oktober 2026, zeigt allerdings erhebliche Informationsdefizite: Jeweils etwa ein Drittel der Befragten hatte noch nichts oder nur sehr wenig vom Altersvorsorgedepot gehört, mehr als die Hälfte der übrigen fühlte sich schlecht oder gar nicht informiert.
Dennoch gaben 16 Prozent an, sehr wahrscheinlich ein Depot eröffnen zu wollen, weitere 22 Prozent hielten dies für eher wahrscheinlich. Broker und Banken konkurrieren der Umfrage zufolge bereits mit günstigen Konditionen um diese Kundengruppe.
Ab Januar 2027 soll der Staat Einzahlungen in ein gefördertes Altersvorsorgedepot mit bis zu 540 Euro Zulage pro Jahr unterstützen, pro Kind zusätzlich bis zu 300 Euro — doch einer Umfrage zufolge hat etwa ein Drittel der Befragten noch nichts davon gehört. Wer die Förderung nutzen will, sollte die Konditionen kennen, bevor Broker und Banken ihre Angebote platzieren. Der Leitfaden zeigt die geplanten Förderwege Schritt für Schritt. Leitfaden zur Altersvorsorge-Förderung sichern
Ein ähnliches Instrument wird auch in Österreich diskutiert. Eine Online-Umfrage von Peter Hajek unter 500 Personen im Auftrag des Aktienforums, veröffentlicht am 3. Oktober 2026, ergab, dass drei Viertel der SPÖ-Wähler ein steuerfreies Zukunftsdepot als gute Idee bewerten.
Nach Parteipräferenz lag die Zustimmung bei der ÖVP bei 85 Prozent, bei den Grünen bei 57 Prozent, bei den Neos bei 58 Prozent und bei der FPÖ bei 37 Prozent. Ein staatliches Startgeld von 500 Euro fand bei 70 Prozent der SPÖ-Klientel Anklang, eine steuerliche Förderung privater Pensionsvorsorge unterstützten rund 80 Prozent der Anhänger von SPÖ, Grünen und Neos.
