Rentenpaket I: Bundesrechnungshof warnt vor 210 Milliarden Euro Folgekosten
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung stellt den Bundeshaushalt vor wachsende Herausforderungen. Der Bundesrechnungshof warnte in einem Bericht vom 2. Oktober 2026 an den Haushaltsausschuss vor einer drastisch zunehmenden Belastung der Bundesfinanzen durch künftige Rentenzahlungen.
Nach Berechnungen der Prüfbehörde droht der Anteil der Bundessteuereinnahmen, der in die Rentenkasse fließt, in den kommenden Jahrzehnten stark anzuwachsen.
Wachsender Anteil am Bundeshaushalt
Im Bundeshaushalt 2026 sind für die gesetzliche Rentenversicherung 127,4 Milliarden Euro veranschlagt. Für den Entwurf des Bundeshaushalts 2027 beläuft sich der Ansatz bisher auf 132,0 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 lag der Anteil der Bundessteuereinnahmen für die Rentenkasse bei 28 Prozent, derzeit beträgt er rund 29 Prozent.
Der Bundesrechnungshof beziffert den Anstieg ohne Reformen auf rund 33 Prozent ab Anfang der 2030er Jahre und auf voraussichtlich 36,7 Prozent im Jahr 2040. Mit dem Rentenreformpaket könnte dieser Anteil ab Anfang der 2030er Jahre rund 37 Prozent erreichen.
Im Extremfall prognostiziert der Rechnungshof, dass Ende der 2030er Jahre fast 46 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes für Rentenausgaben gebunden sein könnten.
Bereits im Jahr 2023 standen nicht beitragsgedeckte Leistungen von 68 Milliarden Euro in enger Abgrenzung beziehungsweise 124 Milliarden Euro in weiter Abgrenzung einem Bundeszuschuss von 84 Milliarden Euro gegenüber. Beim Rentenbeitragssatz, der derzeit bei 18,6 Prozent liegt, wird für 2028 ein Anstieg auf 19,9 Prozent erwartet.
Milliardenkosten durch das erste Rentenpaket
Im Fokus der Kritik der Rechnungsprüfer steht das Ende 2025 beschlossene Rentenpaket I. Dieses umfasst neben Verbesserungen bei der Mütterrente die Aussetzung des demografischen Faktors bis 2031 sowie die Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis 2032. Nach Berechnungen des Bundesrechnungshofes summiert sich die finanzielle Folgewirkung dieses Pakets bis zum Jahr 2040 auf insgesamt 210 Milliarden Euro.
Der Bundesrechnungshof beziffert die Folgekosten des Rentenpakets I auf 210 Milliarden Euro bis 2040 — und erwartet einen Beitragssatz von 19,9 Prozent im Jahr 2028. Wer seine eigene Altersvorsorge darauf abstellen will, findet in diesem kostenlosen Report die wichtigsten Zahlen und eine Rechenhilfe für die persönliche Rentenlücke. Kostenlosen Renten-Report anfordern
Zugleich fallen Mehrausgaben für die Einhaltung der 48-Prozent-Garantie früher an als zunächst kalkuliert. Im damaligen Gesetzentwurf waren zusätzliche Kosten erst ab dem Jahr 2029 ausgewiesen worden.
Der Bundesrechnungshof rechnet jedoch bereits für 2026 mit Mehrkosten von bis zu 400 Millionen Euro sowie für 2027 mit voraussichtlich 1,3 Milliarden Euro. Der Prüfbericht wirft der Regierungskoalition hohe künftige Rentenkosten und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, diese Mehrkosten nicht rechtzeitig offengelegt zu haben.
Politische Debatte und Haushaltsrisiken
Aus dem Haushaltsausschuss verlautete, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Beantragung einer außerplanmäßigen Ausgabe plane. Grund hierfür sei die Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031: Wegen einer Rentenanpassung von 4,24 Prozent im Jahr 2026 greife der Erstattungsmechanismus früher als geplant.
Fast 46 Prozent der Bundessteuereinnahmen könnten Ende der 2030er Jahre an die Rentenkasse gebunden sein — der Rechnungshof sieht im Reformkonzept keine Kostenbegrenzung. Wer sich gegen steigende Beiträge und wachsende Bundeszuschüsse absichern will, findet hier eine Checkliste mit privaten Vorsorge-Alternativen und fünf konkreten Schritten. Checkliste Altersvorsorge jetzt sichern
Möglicherweise stehen dabei 400 Millionen Euro im Raum, wobei die endgültige Summe erst in einigen Wochen feststehen soll. Zu den laufenden Haushaltsverhandlungen äußerte sich das Ministerium nicht. Grünen-Haushälter Leon Eckert kritisierte in diesem Zusammenhang, das Parlament sei möglicherweise getäuscht worden.
Zusätzliche Haushaltsrisiken sieht der Bundesrechnungshof in der Ausgestaltung des Gesamtreforms: Das Konzept sehe keinerlei Kostenbegrenzung für den Bundeshaushalt vor. Sollte sich die Einführung der geplanten Kapitalrente verzögern oder deren Rendite zu niedrig ausfallen, müsste der Bund einspringen und die Finanzierung der garantierten Rentenlinie eigenständig absichern.
