Rentenreform: Altersgrenze steigt mit Lebenserwartung ab 2032
21.06.2026 - 11:22:31 | boerse-global.de
Der Abschlussbericht umfasst rund 30 Empfehlungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel: Das System angesichts des demografischen Wandels finanziell sichern und das Rentenniveau langfristig halten.
Renteneintritt wird an Lebenserwartung gekoppelt
Ein Kernpunkt: Die Regelaltersgrenze soll künftig mit der statistischen Lebenserwartung steigen. Die Kommission schlägt ein 2:1-Modell vor. Von einem zusätzlichen Jahr Lebenserwartung entfallen acht Monate auf längere Erwerbstätigkeit, vier Monate auf den Rentenbezug.
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Ab 2032 würde die Altersgrenze schrittweise über die derzeitigen 67 Jahre ansteigen. Modellrechnungen zeigen: Für heute 30-Jährige ist ein Renteneintritt mit 68 Jahren möglich. Ein Rentenalter von 70 Jahren wird erst für das Ende des Jahrhunderts prognostiziert.
Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren soll wegfallen. Ein vorzeitiger Ruhestand soll stärker vom Gesundheitsstatus abhängen oder generell erst ab 64 mit Abschlägen möglich sein.
Pflicht zur kapitalgedeckten Zusatzvorsorge
Um das Rentenniveau zu stabilisieren, empfiehlt die Kommission eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente. Das Modell orientiert sich am schwedischen Vorbild: Beiträge fließen in einen staatlich verwalteten Fonds, der global in Aktien investiert.
Die Finanzierung erfolgt paritätisch durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ab 2028 soll der Beitragssatz zunächst bei 0,5 Prozent liegen und schrittweise auf bis zu 2 Prozent des Bruttolohns steigen. Zusammen mit der gesetzlichen Rente wird ein Gesamtniveau von 50 Prozent bis 2050 angestrebt.
Die bisherige Haltelinie von 48 Prozent bleibt zunächst bestehen. Ab 2032 soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen, um Beitragszahler zu entlasten.
Mehr Menschen müssen einzahlen
Die Kommission will den Kreis der Beitragszahler erweitern. Künftig sollen auch Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Bei den Beamtenpensionen empfiehlt das Gremium eine langfristige Integration. Kurzfristig soll die Verbeamtung auf hoheitliche Aufgaben konzentriert werden. Steigerungen bei den Pensionen sollen gedeckelt werden.
Ziel: Die Einnahmenbasis verbreitern und die Lasten auf mehr Schultern verteilen.
Soziale Sicherung bleibt erhalten
Ohne Reformen müsste der Beitragssatz erheblich steigen. Durch das Maßnahmenpaket soll der Anstieg moderiert werden. Dennoch rechnen die Experten mit einer Erhöhung auf 19,9 Prozent bis 2028 – plus Beiträge für die neue Kapitalsäule.
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Um Altersarmut vorzubeugen, empfiehlt die Kommission neue Freibeträge in der Grundsicherung. Rentner mit langen Einzahlungszeiten sollen 20 bis 30 Prozent ihrer Bezüge anrechnungsfrei behalten dürfen.
Die Mütterrente und bestehende Garantien für das Rentenniveau bis 2031 bleiben unangetastet.
Die offizielle Übergabe des Berichts an die Bundesregierung ist für den 22. Juni 2026 angesetzt. Dann beginnen die politischen Beratungen.
