Reparaturpflicht, Hersteller

Reparaturpflicht ab Juli: Hersteller müssen Ersatzteile 10 Jahre vorhalten

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab Juli 2026 müssen Hersteller Reparaturen ermöglichen. Kritiker bemängeln fehlende Preisregulierung und Kontrollinstanzen.

Neue EU-Reparaturpflicht: Ersatzteile bis zu 10 Jahre verfügbar
Zerlegtes Smartphone und Elektrobauteile auf einem Werkstatttisch, umgeben von hochwertigem Reparaturwerkzeug. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab Juli 2026 gelten schärfere Regeln für die Reparatur von Elektrogeräten. Hersteller von Waschmaschinen, Smartphones und E-Bikes müssen dann Ersatzteile vorhalten und Reparaturen ermöglichen. Das Ziel: Elektroschrott reduzieren und Geräte länger nutzen.

Was genau ändert sich?

Die EU-Richtlinie 2024/1799 bildet die rechtliche Grundlage. In Deutschland verabschiedete der Gesetzgeber das entsprechende Gesetz am 25. Juni. Ab dem 31. Juli sind Hersteller verpflichtet, für bestimmte Produktgruppen Reparaturen anzubieten oder Ersatzteile zu „angemessenen Preisen“ bereitzustellen.

Die Fristen für die Ersatzteilverfügbarkeit sind klar: Bei Smartphones müssen Hersteller sieben Jahre lang Teile vorhalten, bei Waschmaschinen sogar zehn Jahre nach Produktionsende. Wer sich für eine Reparatur statt einen Neukauf entscheidet, bekommt zudem drei Jahre gesetzliche Gewährleistung statt der üblichen zwei.

Doch ein Punkt sorgt für Unsicherheit: Was genau „angemessene Preise“ sind, definiert das Gesetz nicht. Fachmedien sehen hier erheblichen Interpretationsspielraum.

Kritik: Zu teuer, zu wenig Kontrolle

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeigt sich wenig begeistert. Sie kritisiert, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form unzureichend sei. Hauptproblem: Es fehlen Maßnahmen gegen die oft horrenden Reparaturkosten. Viele Verbraucher dürften weiterhin lieber ein neues Gerät kaufen, statt altes reparieren zu lassen.

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Noch gravierender: Es gibt keine zentrale Behörde, die die neuen Pflichten überwacht. Ohne klare Sanktionen bei Verstößen, so die DUH, drohe das Gesetz wirkungslos zu bleiben.

Die Organisation fordert daher Nachbesserungen: eine Begrenzung der Ersatzteilpreise, eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen und einen bundesweiten, herstellerfinanzierten Reparaturbonus.

Wie Förderung die Reparaturquote steigert

Dass finanzielle Anreize funktionieren, zeigt Sachsen. Seit November 2025 läuft dort ein Reparaturbonus – mit Erfolg. Bis zum Sommer 2026 wurden über 14.400 Anträge bewilligt und rund 2,2 Millionen Euro ausgezahlt.

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Das Modell: 50 Prozent der Reparaturkosten übernimmt das Land, maximal 200 Euro pro Antrag. Voraussetzung ist eine Mindestreparatursumme von 115 Euro. Pro Person und Jahr sind maximal zwei Reparaturen förderfähig. Insgesamt stehen für das Programm 4,26 Millionen Euro zur Verfügung.

Experten sehen solche Anreizsysteme als notwendige Ergänzung zu den EU-Vorgaben. Nur so lasse sich die wirtschaftliche Attraktivität von Reparaturen gegenüber Neukäufen dauerhaft steigern.

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