Reparaturrecht ab 31. Juli: Hersteller müssen Ersatzteile anbieten
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 07:54 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Während die Hausratversicherung nur einen begrenzten Basisschutz bietet, kommen ab Ende Juli neue Regeln auf Verbraucher zu.
Hausratversicherung: Nur bei Einbruch gibt's Geld
Versicherungsexperten warnen: Der Schutz durch die Hausratpolice ist im Urlaub an strenge Bedingungen geknüpft. In Ferienwohnungen greift sie meist nur bei Einbruchdiebstahl – und der muss durch Spuren am Gebäude nachgewiesen werden.
Besonders tückisch: Wer die Fenster nur gekippt lässt, riskiert den kompletten Versicherungsschutz. Das gilt als unzureichende Sicherung.
Auch alltägliche Missgeschicke sind nicht abgedeckt. Einfacher Diebstahl – etwa aus der Tasche in der Fußgängerzone – fehlt in vielen Standardverträgen. Und wer den Schlüssel verliert, kann teuer bezahlen.
Spezialpolicen werden wichtiger
Anders sieht es bei speziellen Smartphone-Versicherungen aus: Sie schützen gegen Sturz-, Bruch- und Wasserschäden. Die Nachfrage steigt, denn neue Modelle werden immer komplexer.
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Kommt das iPhone 18 Pro oder das faltbare iPhone Ultra? Branchenberichte deuten auf aufwendige Edelstahl-Kühlsysteme und größere Akkus hin. Die Folge: höhere Reparaturkosten.
Bewertungsplattformen zeigen: Spezialisierte Anbieter erzielen bei Kunden oft höhere Zufriedenheit als klassische Allround-Versicherer. Der Grund sind besser zugeschnittene Bedingungen.
Neues Reparaturrecht ab 31. Juli
Eine echte Neuerung bringt die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799. Ab Ende Juli müssen Hersteller Reparaturen auch nach der gesetzlichen Garantie anbieten. Das soll Smartphones länger nutzbar machen.
Doch Verbraucherschützer sehen Probleme. Die Forderung nach „angemessenen Preisen“ für Ersatzteile bleibt vage. Juristen befürchten: Hersteller könnten die Kosten so hoch ansetzen, dass sich Reparaturen für Kunden nicht lohnen.
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Daten sichern – und Roaming-Kosten im Blick behalten
Neben dem physischen Schutz wird die Datensicherung immer wichtiger. Android-Nutzer müssen ab sofort beachten: Backups von Systemeinstellungen, Nachrichten und App-Daten werden auf das kostenlose 15-GByte-Konto angerechnet. Wer die Grenze erreicht, braucht ein kostenpflichtiges Upgrade.
Für Urlauber außerhalb der EU bleibt das Roaming-Kostenrisiko bestehen. In der Schweiz oder der Türkei können ohne Zusatzpaket oder lokale SIM-Karte hohe Gebühren anfallen. Einige Anbieter deckeln die Kosten inzwischen bei knapp unter 60 Euro – ein Schutz vor bösen Überraschungen.
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