Rezeptgebühren: Mindestzuzahlung steigt ab Januar 2027 auf 7,50 Euro
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 21:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deVersicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich auf spürbare Mehrkosten bei der Gesundheitsversorgung einstellen. Ab Januar 2027 steigt die gesetzliche Mindestzuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente von 5,00 auf 7,50 Euro.
Die maximale Zuzahlung wird zeitgleich von 10,00 auf 15,00 Euro je Packung angehoben, was einem Anstieg von 50 Prozent entspricht. Damit wird ein System angepasst, dessen Zuzahlungsgrenzen rund 20 Jahre lang unverändert Bestand hatten.
Das entsprechende Gesetz datiert vom 24. Juli 2026. Die darin festgelegten Änderungen greifen überwiegend zum 1. Januar 2027. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hatten zuvor den bestehenden Handlungsbedarf im Gesundheitssystem betont.
Neue Zuzahlungsgrenzen und konkrete Belastungen
Für bestimmte Preisspannen gelten Ausnahmeregelungen, der Eigenanteil bewegt sich künftig jedoch generell zwischen 7,50 und 15 Euro je Packung statt bisher höchstens 10 Euro. Diese Neuregelung führt im Alltag zu spürbaren Aufschlägen: Werden beispielsweise vier Packungen verordnet, für die bisher jeweils der Höchstsatz von 10 Euro fällig war, belaufen sich die Gesamtkosten dafür künftig auf 60 Euro statt bislang 40 Euro.
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Von den Anpassungen unberührt bleiben Kinder unter 18 Jahren, die weiterhin von den Zuzahlungen befreit sind. Auch die jährliche Belastungsgrenze bleibt in ihrer bisherigen Form bestehen. Sie liegt weiterhin bei 1 Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens für schwerwiegend chronisch Kranke und bei 2 Prozent für alle anderen Versicherten. Bei einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro greift die Obergrenze entsprechend bei 200 beziehungsweise 400 Euro.
Pauschale Anhebungen bei weiteren Gesundheitsleistungen
Die Erhöhung um pauschal 50 Prozent beschränkt sich nicht allein auf Arzneimittel. Auch in anderen Versorgungsbereichen steigen die Eigenanteile:
- Für Krankenhausaufenthalte werden künftig 15 Euro statt bisher 10 Euro täglich fällig; ein fünftägiger Aufenthalt schlägt somit mit 75 Euro statt bislang 50 Euro zu Buche.
- Die Fixgebühr je Verordnung in der Physiotherapie steigt von 10 auf 15 Euro.
- Bei Hilfsmitteln und Patiententransporten verändern sich die Sätze von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro.
- Die monatliche Obergrenze für Verbrauchshilfsmittel steigt von 10,00 auf 15,00 Euro.
- Für häusliche Krankenpflege fallen künftig 15 Euro je Verordnung an, was bei chronischer Wundversorgung zu Kosten von bis zu 180 Euro im Jahr führen kann.
- Bei Zahnersatz sinken die Festzuschüsse um 10 Prozentpunkte von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung.
Übertragung auf Beamte und weitere GKV-Beitragsänderungen
Wie das Bundesinnenministerium bestätigte, überträgt der Bund diese Sparmaßnahmen wirkungsgleich auf die Bundesbeamtenschaft. Damit steigt der Eigenanteil für verschreibungspflichtige Medikamente auch für Beschäftigte bei der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie in den Ministerien auf 7,50 bis 15 Euro je Packung.
Auf Länderebene prüft das bayerische Innenministerium die einzelnen Reformpunkte noch gesondert, eine Entscheidung ist dort offen. Der Bayerische Beamtenbund betonte in diesem Zusammenhang, dass kein Eins-zu-eins-Transfer möglich sei. Konkrete Fristen nannte das bayerische Ministerium nicht.
Flankiert wird das Gesetzespaket von Anpassungen bei den Beiträgen. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung soll bei 14,6 Prozent verbleiben, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 bei 2,9 Prozent liegen. Gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2027 einmalig um 300 Euro monatlich beziehungsweise 3.600 Euro jährlich.
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Zudem ist ab 2028 vorgesehen, dass bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner einen Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des versicherten Partners entrichten müssen. Davon ausgenommen bleiben unter anderem Familien mit Kindern unter zwölf Jahren sowie bestimmte Pflegefälle.
