SCHUFA-Datenskandal, Noyb

SCHUFA-Datenskandal: noyb mahnt 69-Millionen-Schattendatenbank ab

Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 05:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Noyb wirft der SCHUFA Verstöße bei Löschfristen und Auskünften vor. Die Auskunftei weist die Kritik zurück und will die Verfahren rechtlich klären.

SCHUFA wegen Schattendatenbank und langer Speicherung abgemahnt
Reihen von dunklen Server-Racks in einem modernen Rechenzentrum mit blauen Statusleuchten in einer sterilen Umgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Praktiken der SCHUFA zur Datenhaltung stehen erneut im Fokus einer juristischen Auseinandersetzung. Im August 2026 mahnte die Datenschutzorganisation noyb die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei wegen der Führung einer sogenannten Schattendatenbank ab. Der Vorwurf wiegt schwer: Millionen von Datensätzen sollen entgegen geltender Löschfristen weiterhin gespeichert und für interne Zwecke verwendet worden sein.

Vorwurf der rechtswidrigen Datenspeicherung

Grundlage der Abmahnung durch noyb sind Erkenntnisse, wonach die SCHUFA Informationen über potenziell 69 Millionen Menschen in einer parallelen Datenbank vorhalte. Diese Daten würden laut der Organisation auch nach dem Verstreichen der gesetzlichen Löschfristen nicht vollständig entfernt, sondern für Testzwecke weiterverwendet. Damit verstoße die Auskunftei gegen die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das Auskunftsrecht der Betroffenen. Die Organisation berichtet, dass Auskunftsersuchen gemäß Artikel 15 DSGVO von der SCHUFA verweigert worden seien, sofern sie sich auf diese spezifischen Datenbestände bezogen. noyb kündigte infolge dieser Feststellungen eine Unterlassungsklage an und eröffnete eine Interessentenliste für eine mögliche Sammelklage. Juristen der Organisation halten in diesem Zusammenhang einen Schadenersatz von etwa 500 Euro pro betroffener Person für denkbar.

Position der SCHUFA und historische Datenhaltung

Die SCHUFA wies die gegen sie erhobenen Vorwürfe im August 2026 entschieden zurück. Das Unternehmen betonte seine Absicht, die Rechtmäßigkeit seiner Verfahren notfalls bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) klären zu lassen.

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Ein zentraler Punkt der Argumentation der Auskunftei ist die Speicherung historischer Daten. Das Unternehmen gab an, derartige Informationen teilweise bis zu 10 Jahre lang aufzubewahren, ungeachtet bestehender Löschfristen für andere Datenkategorien.

Diese langfristige Speicherung dient aus Sicht des Unternehmens der Qualitätssicherung und der Validität von Bonitätsbewertungen. Datenschützer sehen darin jedoch eine unzulässige Umgehung des Rechts auf Vergessenwerden, das Verbrauchern zusichert, dass negative Einträge nach fest definierten Zeiträumen vollständig aus den Systemen verschwinden müssen, um die wirtschaftliche Teilhabe nicht dauerhaft zu beeinträchtigen.

Zivilgesellschaftlicher Druck und Auskunftsersuchen

Die rechtliche Auseinandersetzung wird von einem erheblichen öffentlichen Interesse begleitet. Die Organisation AlgorithmWatch initiiert bereits seit längerer Zeit Maßnahmen zur Transparenz der SCHUFA-Algorithmen. Eine entsprechende Petition gegen die Praktiken der Auskunftei verzeichnete bis Ende August 2026 fast 145.000 Unterstützer.

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Zudem zeigt sich eine wachsende Bereitschaft der Verbraucher, ihre Rechte aktiv einzufordern. Im Rahmen der Kampagnen wurden bereits über 22.000 Auskunftsersuchen an die SCHUFA gestellt. Diese Dynamik verdeutlicht die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Bedeutung der digitalen Selbstbestimmung.

Während die SCHUFA auf der Notwendigkeit einer umfassenden Datenbasis für die Kreditwirtschaft beharrt, fordern Bürgerrechtler und Datenschutzexperten eine strikte Einhaltung der Löschzusagen und mehr Transparenz darüber, welche Informationen tatsächlich in die Score-Berechnungen einfließen und wie lange diese vorgehalten werden.

Die kommenden juristischen Schritte werden voraussichtlich klären, wo die Grenzen zwischen berechtigtem wirtschaftlichem Interesse und dem Schutz der Privatsphäre verlaufen.

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