Schufa-Sammelklage, NOYB

Schufa-Sammelklage: NOYB fordert Löschung von 68 Millionen DatensÀtzen

Veröffentlicht am: 26.08.2026 um 13:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

NOYB mahnt Schufa wegen jahrelanger Speicherung alter Finanzdaten ab. Eine Sammelklage mit möglichen Milliardenforderungen steht bevor.

Schufa droht Sammelklage: NOYB fordert Löschung historischer Finanzdaten
Ein minimalistischer Flur in einem modernen BĂŒrogebĂ€ude mit GlaswĂ€nden und neutraler Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die Datenschutzorganisation NOYB hat gegen die Wirtschaftsauskunftei Schufa eine Abmahnung ausgesprochen und bereitet eine weitreichende Sammelklage vor. Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung ist die Speicherung historischer Finanzdaten in einer sogenannten Schattendatenbank.

Die Organisation wirft dem Unternehmen vor, sensible Informationen ĂŒber die finanzielle Vergangenheit von BĂŒrgern deutlich lĂ€nger aufzubewahren, als es nach geltenden Standards zulĂ€ssig sei.

Vorwurf der rechtswidrigen Langzeitspeicherung

In der kritisierten Datenbank werden laut NOYB Informationen zu alten Krediten, PfĂ€ndungen sowie Privatinsolvenzen ĂŒber ZeitrĂ€ume von bis zu zehn Jahren gespeichert.

Die Organisation fordert von der Schufa die vollstĂ€ndige Löschung dieser historischen DatensĂ€tze, da deren Vorhaltung die betroffenen Personen unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig belaste. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, kĂŒndigten die DatenschĂŒtzer die Einreichung einer Unterlassungsklage sowie einer Verbandsklage auf Schadenersatz an.

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Die juristische Argumentation stĂŒtzt sich dabei maßgeblich auf eine mögliche Verletzung von Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Artikel regelt das Auskunftsrecht betroffener Personen und bildet die Basis fĂŒr die Forderung nach Transparenz und rechtmĂ€ĂŸiger Datenverarbeitung. NOYB sieht in der jahrelangen Archivierung sensibler Finanzdaten eine Überschreitung der gesetzlichen Befugnisse.

Potenzielle Milliardenforderungen durch Schadenersatz

Sollte die geplante Sammelklage erfolgreich sein, drohen der Schufa finanzielle Konsequenzen in erheblichem Ausmaß. Nach EinschĂ€tzung der Organisation könnten bis zu 68 Millionen Menschen von der Speicherung in der Schattendatenbank betroffen sein und somit potenziell Anspruch auf EntschĂ€digung haben.

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FĂŒr jeden dieser FĂ€lle hĂ€lt NOYB einen individuellen Schadenersatz in Höhe von bis zu 500 Euro fĂŒr denkbar. Angesichts der hohen Zahl potenzieller KlĂ€ger stĂŒnde damit eine enorme Gesamtsumme im Raum.

Position der Schufa und statistischer Hintergrund

Die Schufa hĂ€lt indes an ihrer bisherigen Praxis fest und bezeichnet die Speicherung der historischen Daten als rechtlich zulĂ€ssig. Das Unternehmen, das DatensĂ€tze von insgesamt mehr als 69 Millionen Menschen verwaltet, spielt eine zentrale Rolle bei der BonitĂ€tsprĂŒfung im deutschen Wirtschaftsverkehr.

Allerdings sieht sich die Auskunftei nicht zum ersten Mal Kritik an ihrer DatenqualitĂ€t ausgesetzt. Branchenberichten zufolge werden jĂ€hrlich etwa 1,6 Millionen AuskĂŒnfte erteilt, die als unvollstĂ€ndig gelten.

Solche LĂŒcken oder veraltete Informationen in den DatensĂ€tzen können fĂŒr Verbraucher bei KreditantrĂ€gen, Wohnungsbesichtigungen oder dem Abschluss von MobilfunkvertrĂ€gen zu erheblichen Nachteilen fĂŒhren. Der Ausgang des nun eingeleiteten Verfahrens durch NOYB wird daher als richtungsweisend fĂŒr die kĂŒnftige Handhabung von Verbraucherdaten durch Wirtschaftsauskunfteien betrachtet.

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