Schutzrente: Kommission schlägt abschlagsfreien Zugang ab 35 Beitragsjahren vor
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Vorschläge der Alterssicherungskommission und Zeitplan der Reform
Am 23. Juni 2026 übergab die Alterssicherungskommission ihren Abschlussbericht mit insgesamt 33 Empfehlungen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Der Koalitionsausschuss würdigte das Papier am 2. Juli 2026. Der parlamentarische Gesetzgebungsprozess soll nach der Sommerpause 2026 beginnen, wobei eine Verabschiedung der Gesetze noch vor dem Jahresende 2026 vorgesehen ist. Erste Neuregelungen könnten somit zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Das Modell der Schutzrente als Ersatz bisheriger Frühverrentungen
Zu den Kernpunkten des Berichts zählt die Einführung einer Schutzrente, die an die Stelle der bisherigen abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren treten soll. Als Voraussetzung nennt die Kommission mindestens 35 Beitragsjahre.
Anstelle eines festen Grades der Behinderung (GdB) soll eine individuelle Gesundheitsprüfung maßgeblich sein. Dadurch stünde der Zugang auch Personen mit einem GdB von 30 oder 40 offen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen ihre zuletzt langjährig ausgeübte Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr verrichten können. Eine Pflicht zur Neu- oder Anpassungsqualifizierung ist dabei nicht vorgesehen.
Die Schutzrente sieht einen abschlagsfreien Renteneintritt von bis zu zwei Jahren vor der persönlichen Regelaltersgrenze vor. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren wäre der abschlagsfreie Zugang somit ab 65 Jahren möglich.
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Ein darüber hinausgehender vorzeitiger Rentenbezug soll bis zu drei Jahre früher mit Abschlägen erfolgen können. Gleichzeitig soll das frühestmögliche Eintrittsalter für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre angehoben werden.
Nach geltendem Recht erfordert die Altersrente für schwerbehinderte Menschen weiterhin einen GdB von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahre; ab dem Geburtsjahrgang 1964 greift der abschlagsfreie Bezug mit 65 Jahren, während ein vorzeitiger Eintritt ab 62 Jahren zu Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent führt.
Langfristige Kopplung der Altersgrenze an die Lebenserwartung
Über die Schutzrente hinaus empfiehlt die Alterssicherungskommission, die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Nach dieser Formel soll ein zusätzliches Lebensjahr zu acht Monaten längerer Erwerbstätigkeit und vier Monaten längerem Rentenbezug führen.
Modellrechnungen sehen hierbei eine Anhebung der Altersgrenze von 67 auf rund 67,5 Jahre zwischen 2031 und 2041 vor. Eine Rente mit 70 Jahren schlägt die Kommission ausdrücklich nicht vor. Das Rentenniveau soll bis zum Jahr 2031 bei mindestens 48 Prozent gesichert bleiben.
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Für Neurentner ab dem Jahr 2032 regt die Kommission zudem einen Übergangsfaktor im Zusammenhang mit einer geplanten Kapitalrente an, wobei ein Starttermin zum 1. Januar 2032 bislang nicht gesichert ist. Zudem empfiehlt der Bericht eine Überprüfung der Sechs-Stunden-Grenze bei der Erwerbsminderungsrente.
Kontroverse Positionen zur politischen Umsetzung
Die Empfehlungen stoßen auf unterschiedliche politische Positionen. Alexander Schweitzer, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach dem Rücktritt von Bärbel Bas übernimmt, kündigte an, an der abschlagsfreien Frührente festhalten zu wollen. Er lehnte eine Übernahme der Kommissionsvorschläge als Gesamtkunstwerk ab.
CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann verwies demgegenüber auf die Notwendigkeit, an den bisherigen Beschlüssen des Koalitionsausschusses festzuhalten. Der Arbeitgeberverband BDA forderte in einem Positionspapier die vollständige Abschaffung der Frühverrentungsmöglichkeiten.
