Schweiz gibt Protein-Futterlager frei: WBF-Verordnung gilt ab 15. Oktober
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 17:35 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Aufgrund anhaltender Trockenheit und kritischer Pegelstände auf wichtigen europäischen Schifffahrtsrouten greift die Schweiz zu einer außergewöhnlichen Maßnahme in der landwirtschaftlichen Versorgung. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gibt die Pflichtlager für Protein-Futtermittel frei.
Eine entsprechende Verordnung des WBF tritt am 15. Oktober 2026 in Kraft. Angeordnet wurde der Schritt von WBF-Vorsteher Guy Parmelin auf Antrag von Roland Pfister, dem Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung.
Transportprobleme auf den Wasserwegen belasten Importe
Der Grund für den staatlichen Eingriff liegt nicht in einem globalen Mangel an Rohstoffen, sondern in einer anhaltenden Niedrigwasserlage. Proteinträger wie Soja-, Raps- und Sonnenblumenschrot sind auf den internationalen Märkten ausreichend verfügbar.
Die Herausforderung besteht vielmehr im Transport in die Schweiz: Durch die Trockenheit ist der Verkehr auf dem Rhein und der Donau spürbar reduziert. Lastschiffe können die Wasserstraßen nur noch mit deutlich reduzierter Ladung befahren, was den Import der Futtermittel stark einschränkt.
Wie ausgeprägt die Trockenheit in der Region ist, zeigt sich auch an den Gewässern: Der Bodensee fasst derzeit rund 550 Milliarden Liter Wasser weniger als üblich.
Historischer Schritt bei der Nutzung der Pflichtlager
Die bevorstehende Freigabe markiert ein Novum in der Schweizer Krisenvorsorge. Nach Angaben des WBF handelt es sich um den ersten tatsächlichen Bezug seit Bestehen der Pflichtlager für Nahrungs- und Futtermittel. Zwar wurden Bezüge bereits im Niedrigwasserjahr 2018 behördlich bewilligt, damals kam es jedoch letztlich zu keinen Entnahmen aus den Lagern.
Die WBF-Verordnung tritt am 15. Oktober in Kraft: Erstmals werden Pflichtlager für Protein-Futtermittel tatsächlich angezapft, weil Rhein und Donau den Import von Soja-, Raps- und Sonnenblumenschrot ausbremsen. Wer jetzt weiß, wie die Freigabe funktioniert und welche Alternativen es gibt, hält seine Tierbestände versorgt. Kostenlosen Leitfaden zur Pflichtlager-Freigabe anfordern
Der jetzigen Freigabe gingen bereits erste Entlastungsmaßnahmen voraus. Seit dem 1. September 2026 waren im Rahmen der sogenannten temporären Bedarfsdeckungsunterschreitung (TBDUS) bis zu 20 Prozent der Pflichtlagermenge beziehbar. Von dieser Möglichkeit machten die Marktteilnehmer bereits Gebrauch: Seither wurden 9,5 Prozent der gesamten Pflichtlagerbestände bezogen.
Zielvorgaben und Abhängigkeit bei Proteinträgern
Die Pflichtlager für Futtermittel befinden sich im Besitz der jeweiligen Futtermittelunternehmen. Das System ist darauf ausgelegt, im Ernstfall Versorgungsengpässe über einen definierten Zeitraum zu überbrücken: Die gesetzliche Zielvorgabe für Protein-Futtermittel sieht eine Bedarfsdeckung von zwei Monaten vor.
Bei einem vollständigen Importstopp reichen die eingelagerten Reserven aus, um den inländischen Bedarf über diesen zweimonatigen Zeitraum hinweg vollständig sicherzustellen.
Seit dem 1. September sind im Rahmen der temporären Bedarfsdeckungsunterschreitung bereits bis zu 20 Prozent der Pflichtlagermenge beziehbar — 9,5 Prozent der Bestände wurden seither abgerufen. Wer bei Sojaschrot fast vollständig von Importen abhängt, sollte jetzt einen Notfallplan für die eigene Beschaffung in der Schublade haben. Notfallplan Futtermittel-Beschaffung jetzt sichern
Die Anfälligkeit der Schweizer Landwirtschaft für logistische Störungen rührt von strukturellen Rahmenbedingungen her. Insbesondere bei Sojaschrot ist das Land fast vollständig von Importen abhängig.
Da der Schiffsverkehr auf den europäischen Flüssen die Hauptroute für diese Lieferungen darstellt, zwingen die eingeschränkten Schiffskapazitäten nun zur Nutzung der staatlich überwachten Notreserven, um die Versorgung der heimischen Tierbestände nahtlos aufrechtzuerhalten.
