SEC-Freigabe: Franklin Templeton darf Blockchain-Fonds halten
Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 14:16 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) hat am 13. August 2026 eine wegweisende Entscheidung für die Integration von Blockchain-Technologie in den regulierten Kapitalmarkt getroffen.
Durch die Erteilung einer sogenannten No-Action-Letter gestattet die Behörde den registrierten Investmentfonds von Franklin Templeton, Anteile am hauseigenen tokenisierten Geldmarktfonds OnChain U.S. Government Money Fund (FOBXX), auch unter dem Namen BENJI bekannt, direkt zu halten.
Diese Freistellung erlaubt es den Fonds des Vermögensverwalters, den tokenisierten Fonds sowohl für das Cash-Management als auch als Sicherheiten einzusetzen.
Anpassung der Verwahrungsvorschriften an digitale Standards
Mit dieser Entscheidung passt die SEC die Anforderungen der Rule 17f-2 des Investment Company Act von 1940 an die Besonderheiten digitaler Aufzeichnungen an. Bisherige Regelungen sahen vorrangig die physische Verwahrung von Wertpapieren vor. Die neue Freistellung ersetzt diese Anforderung durch insgesamt 12 spezifische Bedingungen, die den Einsatz von Blockchain-Registern als offizielle Nachweise legitimieren.
Die Verwahrung der Anteile erfolgt über Wallets im Stellar-Netzwerk. Franklin Templeton Institutional Services (FTIS) fungiert dabei als Verwahrer und Transferstelle. Das Unternehmen behält die Kontrolle über die privaten Schlüssel und führt die offiziellen Aufzeichnungen.
Um die regulatorische Sicherheit zu gewährleisten, sieht die Vereinbarung unter anderem eine tägliche Abstimmung der Bestände, eine Aufsicht durch den Fondsvorstand sowie drei unabhängige Verifikationen pro Jahr vor. Zudem wurde festgelegt, dass die SEC-Mitarbeiter keine Durchsetzungsmaßnahmen gegen Fonds empfehlen werden, die FTIS unter diesen Bedingungen als Verwahrer nutzen.
Struktur und Volumen des BENJI-Fonds
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Der BENJI-Fonds (FOBXX) gilt als Pionier im Bereich der tokenisierten Finanzinstrumente und wurde bereits im Jahr 2021 als erster in den USA registrierter Investmentfonds auf einer öffentlichen Blockchain aufgelegt.
Aktuellen Daten vom 13. August 2026 zufolge verwaltet der Fonds ein Vermögen von rund 726 Millionen US-Dollar. Das Portfolio ist konservativ ausgerichtet: Mindestens 99,5 % der Mittel investiert der Fonds in US-Staatsanleihen, Bargeld und Rückkaufvereinbarungen (Repos).
Seit seiner Einführung wurde der Fonds technisch stetig weiterentwickelt. Ursprünglich auf der Stellar-Blockchain gestartet, expandierte BENJI mittlerweile auf insgesamt acht Blockchains, darunter Ethereum und Polygon.
Die technologische Infrastruktur erlaubt operative Besonderheiten wie eine stündliche Berechnung des Nettoinventarwerts (NAV) sowie den Intraday-Handel der Anteile. Für zusätzliche Sicherheit verfügt Franklin Templeton über eine sogenannte Admin-Override-Funktion, um im Bedarfsfall steuernd in die Blockchain-Transaktionen eingreifen zu können.
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Strategische Bedeutung und Signalwirkung für die Branche
Branchenanalysten werten die Entscheidung der SEC als bedeutenden Präzedenzfall, der die Einführung tokenisierter Vermögenswerte beschleunigen könnte. Es wird darauf verwiesen, dass die No-Action-Letter eine rechtliche Brücke schlägt, um potenzielle Verstöße gegen die strengen Verwahrungsregeln des Investment Company Act von 1940 zu adressieren.
Die Freistellung folgt einer rechtlichen Logik, die in Grundzügen bereits auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 1992 zurückgeht, nun aber explizit auf die Distributed-Ledger-Technologie angewendet wird.
Experten gehen davon aus, dass dieser Schritt den Weg für andere Vermögensverwalter ebnet, ähnliche On-Chain-Strukturen für ihr internes Liquiditätsmanagement und als Sicherheiteninstrumente zu nutzen. Damit rückt die Vision einer blockchain-basierten Finanzinfrastruktur, die ohne die traditionellen Anforderungen an physische Wertpapiere auskommt, näher in den Fokus der institutionellen Vermögensverwaltung.
