SEPA-Warnhinweise: 27 Prozent bewerten die Empfängerprüfung als mangelhaft
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die seit dem 9. Oktober 2025 EU-weit vorgeschriebene Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen steht in der Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelt das Verfahren als unzureichend zielgenau. Da viele Systeme lediglich die exakte Zeichenfolge abgleichen, komme es regelmäßig zu Fehlalarmen. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist eine grundlegende Nachbesserung erforderlich, um Risiken für Bankkunden abzuwenden.
Häufige Warnhinweise und Akzeptanzprobleme
Grundsätzlich stößt der Abgleich von Name und IBAN auf breite Zustimmung. In einer Forsa-Onlinebefragung, die vom 3. bis zum 9. August 2026 unter 1030 Online-Banking-Nutzenden ab 18 Jahren in Deutschland durchgeführt wurde, bewerteten 91 Prozent der Befragten die Empfängerprüfung prinzipiell positiv. Allerdings stuften 27 Prozent die praktische Umsetzung als schlecht beziehungsweise mangelhaft ein.
Die Untersuchung zeigt zudem, wie oft Bankkunden mit Warnungen konfrontiert werden: 58 Prozent der Befragten, die in den vorangegangenen sechs Monaten mindestens einen Warnhinweis erhalten hatten, gaben an, bei jeder vierten Überweisung oder noch häufiger gewarnt zu werden. Ergänzend wertete der vzbv für den Zeitraum von März bis Juli 2026 insgesamt 295 Verbraucher-Rückmeldungen aus.
Das Haftungsrisiko durch Abstumpfungseffekte
Die hohe Frequenz an Falschmeldungen birgt nach Ansicht des vzbv erhebliche Gefahren. Dorothea Mohn, Team-Leiterin Finanzmarkt beim vzbv, wies darauf hin, dass wiederholte Fehlalarme dazu führten, dass Betroffene Warnhinweise mit der Zeit schlicht wegklicken. Das hat gravierende rechtliche Folgen, da dieses Wegklicken zur vollen Haftung der Überweisenden führt.
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Banken haften demgegenüber nur dann, wenn das System explizit eine Übereinstimmung festgestellt hat. Ignoriert ein Nutzer hingegen eine Warnung, trägt er den Schaden selbst.
Laut Mohn funktioniere der Namensabgleich noch nicht gut. Er werde von Verbrauchern als lästig und mitunter sogar als verbraucherschädlich wahrgenommen. Fehlalarme entstünden in der Praxis häufig schon durch fehlende Zweitnamen oder geringfügige Abweichungen wie falsche Bindestriche.
Uneinheitliche Kriterien und Ausnahmen
Der vzbv fordert deshalb Bankensysteme, die toleranter auf kleine Abweichungen reagieren. Dazu zählen vertauschte Vor- und Nachnamen, ausgelassene Zweitnamen sowie uneinheitliche Sonderzeichen oder Bindestriche.
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Die Deutsche Kreditwirtschaft hält diese Kritik einem Bericht der FAZ zufolge für nicht nachvollziehbar. Die Vorgaben der Europäischen Zentralbank sehen vier mögliche Resultate des Prüfprozesses vor: Match, Close Match, No Match sowie Other.
Ein einheitliches europäisches Matching-Verfahren existiert jedoch nicht. Auch das EPC-Scheme-Rulebook gibt kein festes Modell vor, sodass die konkreten Prüfkriterien von jedem einzelnen Institut selbst festgelegt werden.
Bestimmte Zahlungswege bleiben von der Neuerung zudem unberührt. Die Empfängerüberprüfung greift nicht bei herkömmlichen Papierüberweisungen, bei Lastschriften sowie bei Überweisungen, die an Ziele außerhalb des SEPA-Raums gerichtet sind.
