SHL, Telemedicine

SHL Telemedicine: Sammelklage fordert mehr als 2,5 Millionen Schekel

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 11:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kläger verlangen Gebührenrücknahmen und Entschädigung; SHL Telemedicine weist die Forderungen zurück, über die Zulassung ist noch nicht entschieden.

SHL Telemedicine: Antrag auf Sammelklage wegen Abo-Preisen
Ein leerer Gerichtssaal mit modernen Holzbänken und hellem Lichteinfall durch große Fenster. Illustration mit AI erstellt.

Gegen den Telemedizin-Anbieter SHL Telemedicine ist in Israel ein Antrag auf Zulassung einer Sammelklage eingereicht worden. Das rechtliche Verfahren befindet sich derzeit noch in einem frühen Stadium, da das zuständige Gericht über die formelle Zulassung der Klage als Sammelverfahren bislang noch nicht entschieden hat.

Wie aus Medienberichten vom 24. September 2026 hervorgeht, richtet sich der juristische Vorstoß gegen die Preispolitik des Gesundheitsdienstleisters. Die Antragsteller werfen dem Unternehmen vor, überhöhte monatliche Abonnementgebühren erhoben zu haben. Zudem beanstanden sie unzulässige Preiserhöhungen, die nach Darstellung der Klägerseite im Widerspruch zu verschiedenen rechtlichen und vertraglichen Vorgaben stehen sollen.

Forderung nach Entschädigung und Rücknahme von Tariferhöhungen

Mit ihrem Vorstoß zielen die Antragsteller darauf ab, die beanstandeten Gebührenanpassungen rückgängig zu machen. Konkret fordern sie die Aufhebung sämtlicher Preiserhöhungen sowie finanzielle Entschädigungen für die betroffenen Kundinnen und Kunden.

Die finanzielle Dimension der Auseinandersetzung ist bereits im aktuellen Verfahrensstadium beachtlich. Dem eingereichten Antrag zufolge übersteigt das geltend gemachte Forderungsvolumen 2,5 Mio. Schekel, was einem Gegenwert von knapp 680.000 CHF entspricht.

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Ob diese Summe im weiteren Verlauf tatsächlich Gegenstand von Verhandlungen oder Urteilen wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die israelische Justiz die Sammelklage überhaupt zur Verhandlung zulässt.

Unternehmen weist Vorwürfe zurück

SHL Telemedicine reagierte auf das anhängige Verfahren mit einer klaren Zurückweisung der Vorwürfe. Das Unternehmen hält die geltend gemachten Forderungen nach eigener Darstellung für nichtig.

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Für den Telemedizin-Konzern stellt das Verfahren ein potenzielles finanzielles und operatives Risiko dar, sollte das Gericht den Antrag annehmen und der Argumentation der Kläger folgen. Bis zu einer richterlichen Entscheidung über den Zulassungsantrag bleibt das Verfahren jedoch formal in der Schwebe.

Beobachter und Marktteilnehmer werden nun die anstehenden juristischen Schritte am israelischen Gericht abwarten müssen, um die tatsächlichen Auswirkungen auf das Geschäft des Telemedizin-Spezialisten abschätzen zu können.

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