Smartphone-Zubehör: Indien fĂŒhrt Registrierungspflicht ab April 2027 ein
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 23:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die indische Regierung verschĂ€rft die regulatorischen Vorgaben fĂŒr Mobilfunkzubehör. Wie aus einer offiziellen Bekanntmachung im indischen Amtsblatt vom 21. September 2026 hervorgeht, hat das Ministerium fĂŒr Elektronik und Informationstechnik neue Vorgaben fĂŒr den Schutz von Mobiltelefon-Bildschirmen erlassen.
Ăber eine entsprechende Ănderung der Verordnung ĂŒber die obligatorische Registrierung aus dem Jahr 2021 werden Displayschutzprodukte fĂŒr Smartphones kĂŒnftig in die Liste der registrierungspflichtigen Produkte des indischen Normungsinstituts aufgenommen.
Registrierungspflicht fĂŒr Hersteller und HĂ€ndler
Durch die Neuregelung unterliegen Schutzfolien und SchutzglĂ€ser fĂŒr Smartphones kĂŒnftig der Kontrolle des Bureau of Indian Standards. Sowohl inlĂ€ndische als auch auslĂ€ndische Hersteller sowie HĂ€ndler sind dazu verpflichtet, ihre Produkte offiziell registrieren zu lassen.
Voraussetzung fĂŒr den Marktzugang ist der Nachweis, dass die gefertigten und vertriebenen Schutzprodukte den vorgegebenen nationalen indischen Standards vollumfĂ€nglich entsprechen.
Wer Displayschutz fĂŒr Smartphones nach Indien liefert, steht vor einer klaren Frist: Bis zum 31. MĂ€rz 2027 mĂŒssen Fertigung und Zertifizierung an die neue Registrierungspflicht angepasst sein. Unser kostenloser Fahrplan zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Standards prĂŒfen, die Registrierung aufsetzen und Ihre Lieferkette rechtzeitig umstellen. Schritt-fĂŒr-Schritt-Fahrplan jetzt anfordern
Als rechtliche Grundlage fĂŒr diesen Schritt dient der indische Bureau of Indian Standards Act aus dem Jahr 2016. Das zustĂ€ndige Ministerium begrĂŒndete die Aufnahme der Produktkategorie in das Pflichtregister offiziell mit dem öffentlichen Interesse. Ziel der MaĂnahme ist es, einheitliche QualitĂ€ts- und SicherheitsmaĂstĂ€be im Zubehörmarkt durchzusetzen.
Ăbergangsfrist bis FrĂŒhjahr 2027
FĂŒr die betroffenen Unternehmen gilt ab sofort eine Ăbergangsphase. Die Frist zur Anpassung der Fertigungs- und Zertifizierungsprozesse lĂ€uft bis zum 31. MĂ€rz 2027. Ab dem 1. April 2027 tritt die Neuregelung uneingeschrĂ€nkt in Kraft.
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Von diesem Stichtag an dĂŒrfen Displayschutzprodukte fĂŒr Smartphones auf dem indischen Markt nur noch vertrieben werden, wenn sie das offizielle Registrierungsverfahren durchlaufen haben und den indischen Standards entsprechen.
Bis zum Ende der Ăbergangsfrist mĂŒssen internationale sowie lokale Anbieter ihre Lieferketten und Produktionsverfahren an die verbindlichen Vorgaben anpassen, um HandelsbeschrĂ€nkungen auf dem indischen Markt zu vermeiden.
