Snapchat, My AI

Snapchat: Kölner Gericht beanstandet My AI und Werbung

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 15:23 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Kölner Landgericht beanstandet den Umgang von Snap mit Nutzerdaten und den Schutz Minderjähriger. Im Mittelpunkt stehen der KI-Chatbot My AI sowie voreingestellte Werbung für Alkohol und Glücksspiel.

Snapchat und die Verantwortung für Minderjährige

  • Das Kölner Landgericht beanstandete die Datenverarbeitung durch Snaps KI-Chatbot My AI.
  • Die Klägerin testete die Antworten mit einer Anfrage einer angeblich 14-Jährigen zu Cocktails.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und Snap will laut dpa Rechtsmittel einlegen.
Wer Snapchat nutzt, kann auf den KI-Assistenten «My AI» zugreifen. - Bild: Wolf von Dewitz/dpa

Kölner Gericht beanstandet Snapchats KI-Assistenten

Der Messengerdienst Snapchat verstößt einem Urteil zufolge gegen Datenschutz und Jugendschutz. Das Kölner Landgericht beanstandete die Verarbeitung von Nutzerdaten durch den KI-Chatbot My AI und die Voreinstellung von Werbung für Alkohol und Glücksspiel.

Daten für personalisierte Werbung verarbeitet

Snapchat richtet sich besonders an junge Menschen und wird ab 13 Jahren genutzt. Über My AI können Nutzer Fragen stellen und persönliche Informationen preisgeben, die Snap zur Personalisierung des Nutzererlebnisses, etwa für Anzeigen, verwendet.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Snap Group Limited. Die Verbraucherschützerin Ramona Pop erklärte, der Chatbot trete als Freund auf und könne dadurch besonders Kinder und Jugendliche dazu bringen, sensible Informationen preiszugeben.

Einwilligung für sensible Angaben fehlte

Nach Angaben der Klägerin können auch Informationen zur Religion oder sexuellen Orientierung ausgewertet und für personalisierte Werbung genutzt werden. Für die Verarbeitung solcher besonders sensiblen Daten sei bei Minderjährigen unter 16 Jahren eine eindeutige Zustimmung der Eltern erforderlich.

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Eine entsprechende Einwilligung sei bei Snapchat nicht vorgesehen gewesen.

Gericht beanstandet Voreinstellungen

Das Urteil kritisiert außerdem, dass Snapchat Werbung für Alkohol und Glücksspiel voreingestellt habe. Solche Werbung dürfe sich nicht an Kinder und Jugendliche richten.

Snap hatte argumentiert, interne Werberichtlinien untersagten entsprechende Werbung gegenüber Minderjährigen. Antworten des KI-Chatbots auf Fragen zu Alkohol und Glücksspiel seien zudem keine Werbung, sondern lediglich Antworten auf Nutzerfragen.

Antwort auf Cocktail-Frage im Verfahren

Die Klägerin stellte eine Musteranfrage und gab sich als 14-jähriges Mädchen aus. Auf die Frage nach dem besten Cocktail nannte der Chatbot unter anderem Mojito, Margarita und Piña Colada und empfahl, diese auszuprobieren.

Ob solche Antworten als Werbung einzustufen sind, ließ das Gericht offen. Es sah jedoch zumindest die Gefahr, dass Snap künftig Werbung aus den Bereichen Alkohol und Glücksspiel an minderjährige Nutzer ausspielen könnte.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Snap hatte im Verfahren außerdem geltend gemacht, nicht selbst, sondern der US-Mutterkonzern Snap Inc. verarbeite die Daten. Das ließ das Gericht nicht gelten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Snap ließ eine Presseanfrage unbeantwortet. Laut dpa möchte das Unternehmen Rechtsmittel einlegen.

Das Urteil fällt in eine Phase, in der der Schutz Minderjähriger auf sozialen Plattformen politisch stärker reguliert werden soll. Das Bundeskabinett beschloss am 14. Oktober 2026 Eckpunkte für strengere Regeln: Für Plattformen wie Snapchat ist eine Altersgrenze von 13 Jahren vorgesehen, für 13- bis 18-Jährige sind abgestufte Einschränkungen geplant. Die Eckpunkte sind noch kein Gesetz; Zeitpunkt und konkrete Ausgestaltung bleiben offen.

Der Fall zeigt, dass Jugendschutz nicht allein über Zugangsbeschränkungen geregelt wird. Entscheidend ist auch, wie Plattformen ihre Dienste gestalten: Welche Daten ein KI-Assistent abfragt, wie persönliche Angaben ausgewertet werden und welche Inhalte oder Werbung Minderjährigen begegnen, hängt wesentlich von Voreinstellungen und Einwilligungsmechanismen ab.

Folgen für Plattformen und Familien

Für Snap steht neben dem konkreten Urteil die Frage im Raum, wie weit die Verantwortung eines Plattformbetreibers für Datenverarbeitung und KI-Antworten reicht. Dass das Unternehmen die Zuständigkeit auf den US-Mutterkonzern verweisen wollte, akzeptierte das Gericht nicht. Weil die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und Rechtsmittel angekündigt sind, dürfte die rechtliche Bewertung weiter überprüft werden.

Für Eltern und Jugendliche bedeutet der Fall vor allem, dass Gespräche mit einem KI-Chatbot nicht als privater Raum ohne Folgen verstanden werden sollten. Eingaben können für die Personalisierung des Dienstes relevant sein; besonders sensible Angaben sollten deshalb nicht leichtfertig geteilt werden.

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