Social Media: Suchtgefährdung bei Jugendlichen stieg auf 51%
Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 08:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU-Kommission hat mit einem 99-seitigen Entwurf zum sogenannten EU Kids Act weitreichende Pläne zur Regulierung des digitalen Raums vorgelegt. Das Vorhaben zielt darauf ab, den Schutz Minderjähriger auf sozialen Plattformen, Videoportalen und bei Online-Spielen grundlegend zu reformieren.
Im Zentrum stehen dabei strikte Altersgrenzen sowie technische Vorgaben zur Gestaltung der Dienste, um psychischen Belastungen und Suchtgefahren entgegenzuwirken.
Stufenmodell für den Zugang zu digitalen Plattformen
Der Verordnungsentwurf sieht eine dreistufige Regelung für die Nutzung sozialer Medien vor. Demnach sollen Kinder unter 13 Jahren künftig keinen Zugang zu entsprechenden Diensten erhalten. Für die Altersgruppe der 13- bis 15-Jährigen sieht die Kommission eingeschränkte Konten vor, die unter der Aufsicht der Eltern stehen.
Diese Eltern-Konten sollen laut dem Entwurf auf eine Nutzungsdauer von maximal einer Stunde pro Tag begrenzt sein. Erst ab einem Alter von 15 Jahren sollen Jugendliche eigene Accounts führen dürfen, wobei auch hier bis zur Volljährigkeit spezifische Schutzregeln greifen.
Plattformbetreiber werden durch den EU Kids Act dazu verpflichtet, das Alter ihrer Nutzer wirksam zu kontrollieren. Diese Altersprüfung muss laut dem Entwurf datenschutzfreundlich gestaltet sein, wobei auf eine dauerhafte Speicherung von Ausweisdokumenten oder biometrischen Daten verzichtet werden soll.
Technische Beschränkungen und präventives Design
Über die reinen Zugangsbeschränkungen hinaus enthält der Entwurf Vorgaben für das Produktdesign, um schädliche Mechanismen einzudämmen. Hierzu zählen obligatorische Zeitlimits sowie Sperrzeiten während des Schulunterrichts und der Nachtruhe. Funktionen wie das sogenannte Endlos-Scrollen oder Autoplay, die eine längere Verweildauer forcieren, sollen begrenzt oder deaktiviert werden.
Zudem sieht das Konzept vor, dass Kamera-, Mikrofon- und Standortfunktionen bei Minderjährigen standardmäßig deaktiviert sind. Profile sollen grundsätzlich als privat voreingestellt sein. Auch KI-basierte Anwendungen wie Chatbots oder virtuelle Begleiter (KI-Companions) sollen für diese Nutzergruppe standardmäßig nicht zugänglich sein.
Die EU-Kommission reagiert damit unter anderem auf Entwicklungen, bei denen Kinder ungefragt mit sensiblen Inhalten konfrontiert werden. So wurde beispielsweise aus dem Kreis Höxter berichtet, dass Minderjährige über Messenger-Dienste wie Instagram und Snapchat sexuelle Bildinhalte erhielten, was die Dringlichkeit strengerer Sicherheitsvorgaben unterstreicht.
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Wissenschaftlicher Hintergrund und regionale Bestrebungen
Die Notwendigkeit einer strengeren Regulierung wird durch aktuelle Daten gestützt. Eine Umfrage von Yougov und der Hochschule Macromedia verdeutlichte eine Zunahme der Suchtgefährdung unter Angehörigen der Generation Z: Der Anteil stieg innerhalb eines Jahres von 25 auf 51 Prozent. Zudem verweisen Fachleute auf US-Studien, die negative Einflüsse intensiver Mediennutzung auf die Gehirnentwicklung bei 10- bis 13-Jährigen belegen.
Parallel zu den EU-weiten Plänen treiben einzelne Mitgliedstaaten eigene Initiativen voran. In Österreich befindet sich ein Gesetzentwurf in der Begutachtung, der ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 Jahren vorsieht.
In diesem Zusammenhang gingen laut einem Bericht vom 20. September 2026 über 160 Stellungnahmen ein. Während der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) die Pläne begrüßt, fordern andere Organisationen wie die ARGE Suchtvorbeugung einen abgestuften Schutz bis zum 18. Lebensjahr.
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Kritik und politische Debatte
Innerhalb der EU wird das Vorhaben kontrovers diskutiert. Dänemark, Griechenland und Frankreich dringen auf strikte Verbote, während die Bundesregierung ein einheitliches Vorgehen auf europäischer Ebene präferiert. Manfred Weber von der EVP-Fraktion forderte zudem abschaltbare Empfehlungsalgorithmen nach australischem Vorbild.
Kritik kommt unter anderem vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Lisa Quarch betonte, dass Schutz nicht zum Ausschluss führen dürfe. Henner Gädtke ergänzte, dass Risiken durch personalisierte Werbung oder Endlos-Feeds bewusste Produktentscheidungen der Unternehmen seien. Die Bürgerrechtsorganisation EDRi kritisierte zudem, dass die technischen Systeme für eine rechtssichere Alterskontrolle noch nicht einsatzbereit seien.
Dass die EU gewillt ist, ihre Digitalvorgaben auch gegen Widerstände durchzusetzen, zeigte sich bereits Ende Juli, als die Kommission eine Geldstrafe von 890 Millionen Euro gegen Google verhängte. Auch bei der neuen Gesetzgebung zum Jugendschutz signalisierte Brüssel, trotz möglicher Spannungen mit der Tech-Branche an den Plänen festzuhalten. Eine erste Evaluierung der neuen Maßnahmen ist für das Jahr 2028 vorgesehen.
